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Ausrüstung oder Apparatur, die so konstruiert ist, dass ein oder mehrere Glasbehälter gleichzeitig aus derselben Quelle gefüllt werden können (EU-GMP-Leitfaden).
Befüllen der Primärpackmittel mit Produkt.
Verfahren zur mikrobiologischen Probenahme von Oberflächen mittels direktem Kontakt mit Nährböden (z.B. agarbeschichtete Platten).
Eine angemessene Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und einem exportierenden Drittstaat, wie in Artikel 51(2) der Richtlinie 2001/83/EC und in Artikel 55(2) der Richtlinie 2001/82/EC beschrieben (Kapitel H.6.16 Anhang 16: Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe).
Aus dem Raum abgezogene Luft (vom Raum aus betrachtet).
Übernahme eines Systems vom Lieferanten in den Verantwortungsbereich des Kunden, des Auftraggebers bzw. des Betreibers.
Verhältnis der vom Filter zurückgehaltenen Partikel zu den auf das Filter aufgegebenen Partikeln, z.B. 107 cfu of B. diminuta ATCC 19146/cm2.
Abgehen von einer genehmigten Instruktion oder einem festgelegten Standard (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Ein Rohmaterial, Zwischenprodukt oder ein Wirkstoff, der für die Produktion eines Wirkstoffs verwendet wird und der als bedeutsames Strukturelement in die Struktur des Wirkstoffs eingebaut wird. Ein Ausgangsstoff für einen Wirkstoff kann ein Handelsartikel, ein Material, das von einem oder mehreren Lieferanten im Rahmen eines Lohnauftrags oder Handelsabkommens erworben oder im eigenen Haus produziert wird, sein. Ausgangsstoffe für Wirkstoffe haben in der Regel definierte chemische Eigenschaften und eine definierte Struktur (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Ein Schaltmuster, das die Speicherstelle einzelner Daten oder Programmschritte identifiziert (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung, USA).
Inspektionsleitfaden der Inspektorate. Katalog von Vorgaben, Fragen und Empfehlungen, erstellt zur Absicherung der Vollständigkeit und Aktualität. Es soll der Arbeitserleichterung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Inspektion dienen.
Verfahren zur formellen Anerkennung der Kompetenz einer Organisation, spezifische Aufgaben auszuführen.
Formelle Anerkennung der Kompetenz eines Prüflabors, bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten auszuführen (EN 45001).
Grenzwert (ursprünglich für Keimzahlen oder Partikelzahlen, im weiteren Sinne aber auch für Prozessparameter), dessen Überschreitung eine Abweichung von der normalen (Prozess)-Variabilität anzeigt und sofortiges Eingreifen gemäß vorher festgelegtem Maßnahmenkatalog (SOP) notwendig macht. Im Rahmen dieser Aktionen muss eine Ursachenanalyse durchgeführt werden und es müssen korrigierende bzw. vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Im Voraus festgelegte Kriterien zur Beurteilung und Bewertung von Testergebnissen, die erfüllt sein müssen, damit eine Qualifizierung oder Validierung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Numerische Grenzen, Bereiche oder andere geeignete Maßstäbe für die Akzeptanz von Prüfergebnissen (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Ein systematisches Verfahren oder eine Gleichung, die so angelegt ist, dass sie in einer endlichen Anzahl von Schritten zur Lösung eines Problems führt (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung, USA).
Allergene sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1, die Antigene oder Haptene enthalten und dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erkennung von spezifischen Abwehr- oder Schutzstoffen angewendet zu werden (Testallergene) oder Stoffe enthalten, die zur antigen-spezifischen Verminderung einer spezifischen immunologischen Überempfindlichkeit angewendet werden (Therapieallergene) (AMG, § 4, Abs. 5, Kapitel E.2).
Amerikanischer Standardcode für Informationsaustausch; ein System, das zur Übertragung von Tastaturzeichen in Bits verwendet wird (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung, USA).
Kontinuierliches Signal mit einer Spannung, welche dem überwachten Wert entspricht. Spezifikationen, die die Funktionsweise, Standards und Toleranzbereiche für die betreffenden Systeme (Anlagen) oder Systemkomponenten (Ausrüstung) festlegen und die Betriebstauglichkeit der Ausrüstung definieren.
Geplante Abwandlung (Erweiterung, Austausch, Herausnahme, Hinzufügung) an Anforderungen (Spezifikationen), Geräten, Einsatzstoffen, Methoden, Prozessen, Parametern, Vorschriften.
System, mit dessen Hilfe qualifizierte Vertreter entsprechender Fachbereiche eine aktuelle oder beabsichtigte Änderung (change) auf ihre Auswirkungen hinsichtlich eines spezifizierten Status bewerten. Ziel ist die Vorkehrungen festzulegen, die für den Nachweis und die Dokumentation der Einhaltung des spezifizierten Zustandes erforderlich sind (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Nicht formale Vorgehensweise der Änderungskontrolle, die üblicherweise in frühen Planungsphasen von Projekten angewendet wird.
siehe Lastenheft (user requirements)
Summe miteinander verbundener Geräte mit gemeinsamer Zweckbestimmung.
Betrachtung der Historie eines Präparates über den Zeitraum eines Kalenderjahres (siehe auch Fertigungshistorie). Ein Annual Product Review wird von der FDA für die in die USA eingeführten (und dort hergestellten) Produkte gefordert. Eine Weiterentwicklung in Europa ist der Product Quality Review (PQR).
Begriff, der zur Beschreibung von Software benutzt wird, welche zur Erledigung von Aufgaben auf einem Computer geschrieben wurde (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung, USA).
Durch die Art der Verabreichung bedingte Arzneiform (z.B. Tabletten, Suppositorien, Injektionen) Darreichungsform.
siehe Wasser für Injektionszwecke (WFI).
siehe Gereinigtes Wasser.
Eine Arbeitsanweisung ist eine genehmigte, schriftlich fixierte Vorgabe, die einen bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Verfahrensablauf regelt. Sie regelt einzelne Abläufe und hat für Teilbereiche einer Organisation Bedeutung. Der Begriff ist ein Synonym für: Verfahrensbeschreibung (Procedures) (EU-GMP-Leitfaden), Written Procedure (21 CFR 211), Standard Operating Procedure (SOP), Standardarbeitsanweisung, Verfahrensanweisung , Betriebsanweisung usw.
Definition der Zuständigkeiten eines Mitarbeiters hinsichtlich der ihm übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten an einem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz.
Eine Kultur eines Mikroorganismus, die aus der Stammsaatbank hervorgegangen und zur Verwendung in der Produktion bestimmt ist. Arbeitszellbänke werden – wie oben für Stammsaatbänke beschrieben – in Einzelbehälter gegeben und aufbewahrt (EU-GMP-Leitfaden).
Rechenwerk; die Schaltlogik in der Zentraleinheit, die alle Rechenoperationen durchführt (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung.
Arzneizubereitungen aus Arzneistoffen und mehr oder weniger indifferenten Substanzen (Hilfsstoffen), hergestellt durch geeignete pharmazeutische Verfahrenstechniken, um den physiologischen Gegebenheiten des Applikationsortes und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des (der) Arzneistoffe(s) gerecht zu werden.
Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen, Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen (siehe auch § 2 des AMG, Kapitel E.2).
Als Arzneimittelrisiken gelten insbesondere: Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Gegenanzeigen, Resistenzbildung, Missbrauch, Fehlgebrauch, Gewöhnung, Abhängigkeit, Mängel der Qualität sowie bei Gegenständen, die als Arzneimittel gelten bzw. Bestandteil eines Arzneimittels sind, auch Mängel technischer Art, Mängel der Behältnisse und äußeren Umhüllungen, Mängel der Kennzeichnung und Packungsbeilage, Arzneimittelfälschungen, nicht ausreichende Wartezeit.
Offizielle Einrichtung der Länder, die die amtliche Untersuchung von Arzneimitteln ausschließlich im Auftrag zuständiger Überwachungsbehörde oder Ermittlungsbehörden durchführt.
Arzneimittelvormischungen sind Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel verwendet zu werden.
Pflanze, die ganz oder teilweise für medizinische Zwecke verwendet wird.
Arbeitstechnik, die aus Verfahrensschritten besteht, in dem jeder einzelne Verfahrensschritt eine Verminderung der Keimzahl nutzt, um ein steriles Produkt zu erhalten.
Ein Raum, in dem eine oder mehrere aseptische Tätigkeiten oder Prozesse durchgeführt werden.
Der klassifizierte Teil einer Produktionsstätte mit aseptischem Herstellungsraum und angrenzenden Reinräumen. In diesem Dokument wird der Begriff synonym mit dem Terminus „aseptische Produktionsstätte” verwendet, so wie er im Zusammenhang mit abgetrennten Bereichen gebraucht wird.
Programm zur Übersetzung von Assemblercode in ausführbaren Maschinencode; z.B. Assemblercode ADD wird zu Maschinencode 04 (Leitlinie zur Inspektion computergestützter Systeme in der Arzneimittelherstellung, USA).
siehe Inspektion.
Verfahren zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit (vollständiges Protokoll) von Dateneingaben und -änderungen.
Die Rückeinbringung eines Zwischenprodukts oder eines Wirkstoffs, inklusive derer, die nicht standard- und spezifikationsgemäß sind, in den Herstellungsprozess sowie die Wiederholung chemischer oder physikalischer Bearbeitungsschritte (z. B. Destillation, Filtration, Chromatographie, Zermahlen), die Teil des üblichen Herstellungsprozesses sind. Die Fortsetzung eines Prozessschrittes, nach dem ein Inprozesskontrollschritt gezeigt hat, dass der Schritt unvollständig ist, wird als Teil des normalen Prozesses und nicht als Aufarbeitung betrachtet (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Anweisung, eine bestimmte Anzahl an Einheiten eines oder mehrerer klinischer Prüfpräparate herzustellen, zu verpacken und/oder zu versenden (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Die Menge, die, basierend auf der Menge der einzusetzenden Materialien, bei jeder dafür bestimmten Produktionsphase in Abwesenheit jeglicher Verluste oder Irrtümer bei der tatsächlichen Produktion produziert würde (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Die Menge, die, basierend auf der Menge der einzusetzenden Materialien, bei jeder dafür bestimmten Produktionsphase in Abwesenheit jeglicher Verluste oder Irrtümer bei der tatsächlichen Produktion produziert würde (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Die Verpackung, die die Primärverpackung umschließt.
Jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff, ausgenommen Verpackungsmaterial (EU-GMP-Leitfaden).
Rohmaterial, Zwischenprodukt oder ein Wirkstoff, der für die Produktion eines Wirkstoffs verwendet wird und der als bedeutsames Strukturelement in die Struktur des Wirkstoffs eingebaut wird. Ein Ausgangsstoff für einen Wirkstoff kann ein Handelsartikel, ein Material, das von einem oder mehreren Lieferanten im Rahmen eines Lohnauftrags oder Handelsabkommens erworben oder im eigenen Haus produziert wird, sein. Ausgangsstoffe für Wirkstoffe haben in der Regel definierte chemische Eigenschaften und eine definierte Struktur (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Produktionsanlagen, Maschinen, Geräte, technische Versorgungseinrichtungen (z.B. Wassersystem) und sonstige Ausrüstungsgegenstände sowie deren Bestandteile, die im Rahmen der Entwicklung bzw. Herstellung eines pharmazeutischen Produktes verwendet werden („Geräte zur Herstellung“). Geräte, die zur Qualitätsbeurteilung herangezogen werden, z.B. pH-Meter, Härtetester, HPLC-Anlagen („Geräte zur Prüfung“).
Eine physikalische Abtrennung zum Schutz eines aseptischen Verarbeitungsbereiches (ISO 5), die durch eine teilweise Absonderung vom umgebenden Bereich erfolgt.
Mitteilung über Fehler und Mängel.
Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (§ 5 AMG, Kapitel E.2).
Prozessvalidierung, die während der routinemäßigen Herstellung von für den Verkauf bestimmten Produkten durchgeführt wird.
Behälter, die das Durchdringen von Lösungsmitteln, in der Regel Wasser, zulassen, während ein Verlust des gelösten Produktes verhindert wird. Der Mechanismus für den Lösungsmitteltransport geschieht durch Absorption in eine Behälteroberfläche, Diffusion durch die Masse des Behältermaterials, und Desorption an der anderen Oberfläche. Der Transport wird durch einen Partialdruckgradienten ausgelöst. Beispiele für halbdurchlässige Behälter umfassen Plastiktüten und Beutel aus halbstarrem Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) für großvolumige Parenteralia (LVPs) und LDPE -Ampullen, -Flaschen und –Vials (ICH-Leitlinie Q1a).
Die Summe der Verpackungskomponenten, die zusammen die Darreichungsform enthalten und schützen. Dies umfasst primäre und sekundäre Verpackungskomponenten, wenn letztere als zusätzlicher Schutz für das Arzneimittel vorgesehen sind. Ein Verpackungssystem entspricht einem Behälter/Verschlusssystem (ICH-Leitlinie Q1A).
Gesetzlich vorgeschriebene Inspektion, die von einer Überwachungsbehörde durchgeführt wird.
Studien, die die Geschwindigkeit des chemischen Abbaus oder der physikalischen Veränderungen eines Wirkstoffs oder Arzneimittels erhöhen, indem überzogene Lagerungsbedingungen als Teil der formalen Stabilitätsstudien angewendet werden. Zusätzlich zu den Langzeitstabilitätsstudien können die Daten aus diesen Studien verwendet werden, um längerfristige chemische Auswirkungen bei nichtbeschleunigenden Bedingungen zu bewerten und die Auswirkungen kurzer Überschreitungen auf dem Etikett angegebener Lagerungsbedingungen, wie sie während des Versands auftreten könnten, zu bewerten. Ergebnisse aus den Studien unter beschleunigenden Bedingungen können nicht immer physikalische Veränderungen voraussagen (ICH-Leitlinie Q 1A).
Eine schriftliche Aussage, die bezeugt, dass ein Verfahren oder Test in Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis und der entsprechenden Genehmigung für das Inverkehrbringen durchgeführt wurde, wie schriftlich mit der für die Zertifizierung der Fertigproduktcharge verantwortlichen sachkundigen Person vereinbart. Bestätigung und bestätigt haben die gleiche Bedeutung (Kapitel H.6.16 Anhang 16: Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe).
Werden durchgeführt, um die Photostabilitätsmerkmale eines Produkts unter standardisierten Bedingungen festzustellen. Diese Untersuchungen dienen der Bestimmung von Vorsorgemaßnahmen für die Herstellung oder die Zubereitung und dazu, festzustellen, ob eine Lichtschutzverpackung und/oder eine besondere Kennzeichnung notwendig sind, um den Lichteinfluss so gering wie möglich zu halten. Die Charge(n) für Bestätigungsuntersuchungen sollte(n) entsprechend der Chargenauswahlhinweise für Langzeit- und beschleunigte Studien in der zentralen Leitlinie ausgewählt werden.
Die Bestimmungsgrenze eines bestimmten Prüfverfahrens ist die geringste Menge eines Analyten in einer Probe, die mit entsprechender Präzision und Genauigkeit quantitativ bestimmt werden kann. Die Bestimmungsgrenze ist ein Parameter quantitativer Analysen für geringe Mengen an Verbindungen in Probematrizen, die hauptsächlich für die Bestimmung von Verunreinigungen und/oder Abbauprodukten eingesetzt wird (ICH-Leitlinie Q2A).
siehe Arbeitsanweisung
Summe von Maßnahmen, die zur Erhaltung der vorgegebenen Reinheitsklassen notwendig sind (Summe aus Produktions- und Personalhygiene).
Umgebungsmerkmal reiner Bereiche für die Herstellung steriler Produkte. Der Betriebszustand ist der Zustand, in dem die Anlage in der vorgesehenen Art mit der festgelegten Personenzahl betrieben wird (Kapitel H.6.1 Anhang 1: Herstellung steriler Arzneimittel).
Ein Vergleich zwischen der theoretischen und der tatsächlich hergestellten oder verwendeten Produkt- oder Materialmenge unter angemessener Berücksichtigung der normalen Schwankungen (EU-GMP-Leitfaden).
Gleiche Bioverfügbarkeit von verschiedenen Arzneiformen
In der Entwicklung: diejenige Charge einer neuen Handelsrezeptur, die in einer Bioäquivalenzprüfung mit den zuvor verwendeten klinischen Prüfmustern verglichen wird. Ein Biobatch muss bestimmte GMP-Anforderungen erfüllen.
Mikrobielle Belastung. Die Menge und Art (z.B. unzulässig oder nicht) von Mikroorganismen, die in Ausgangsstoffen, Zwischen- oder Endprodukten vorhanden sein können. Eine mikrobielle Belastung sollte nicht als Kontamination betrachtet werden, es sei denn, es sind bestimmte Mengen überschritten oder bestimmte unzulässige Mikroorganismen nachgewiesen worden.
Adhäsive, mehrschichtige Belegung von Oberflächen (z.B. in Rohrleitungen) durch Mikroorganismen sowie deren Abbauprodukte. Durch diese Schichtenbildung wird eine Durchdringung (z.B. von Desinfektionsmittel) verringert oder verhindert.
siehe Biofilm
Ein Containmentsystem (z.B. ein Fermenter), in das biologische Agenzien zusammen mit anderen Materialien zwecks Vermehrung oder – bei Reaktion mit den anderen Materialien – zwecks Gewinnung anderer Stoffe gegeben werden. Biogeneratoren sind in der Regel mit Vorrichtungen zur Regelung, Steuerung, zum Anschluss sowie zur Materialzuführung und -entnahme ausgestattet (EU-GMP-Leitfaden).
Testkeim, der zur Überprüfung der Wirksamkeit von Sterilisationsverfahren eingesetzt wird. In der Regel handelt es sich um Sporenstreifen oder -ampullen, die nach der Sterilisation auf Wachstum untersucht werden.
Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch behandelter Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, sowohl pathogener als auch nicht pathogener Art (EU-GMP-Leitfaden).
Geschwindigkeit und Ausmaß, in dem ein Wirkstoff am Wirkort verfügbar wird. Da Messungen am Wirkort (z.B. einem bestimmten Organ) oft schwierig sind, wird meist vereinfachend die Wirkstoffkonzentration im Blut nach Gabe z.B. einer Tablette gemessen und mit der Wirkstoffkonzentration nach intravenöser Gabe derselben Wirkstoffmenge (d.i. 100 % Bioverfügbarkeit) verglichen.
Von einem einzigen Spender stammendes Vollblut, das entweder für die Transfusion oder für weitere Herstellungszwecke aufbereitet wird (EU-GMP-Leitfaden, Kapitel H.6.14 Anhang 14: Überarbeitung Herstellung von Arzneimitteln aus menschlichem Blut oder Blutplasma).
Therapeutische Bestandteile des Blutes (rote und weiße Blutkörperchen, Plasma, Blutplättchen), die durch Zentrifugieren, Filtrieren und Gefrieren unter Anwendung herkömmlicher Blutbank-Methoden hergestellt werden können (Kapitel H.6.14 Anhang 14: Überarbeitung Herstellung von Arzneimitteln aus menschlichem Blut oder Blutplasma).
Eine Einrichtung im Sinne von § 2 Nr. 2 des Transfusionsgesetzes, die Blut oder Blutbestandteile entnimmt, testet, verarbeitet, kennzeichnet, verpackt, freigibt, lagert, im Sinne von § 4 Abs. 17 des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr bringt, einführt, ausführt oder in den oder aus dem Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes verbringt (AMWHV, Kapitel E.1).
Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blut-, Plasma- oder Serumkonserven, Blutbestandteile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind oder als Wirkstoffe enthalten (AMG § 4, Abs. 2, Kapitel E.2).
Vorgehen bei Stabilitäts- oder Validierungsstudien, bei denen nur Extreme betrachtet werden, z.B. der Worst Case. Das können beispielsweise Präparate mit der höchsten und der niedrigsten Dosierung sein, oder Wirkstoffe mit der besten und der schlechtesten Wasserlöslichkeit, oder die niedrigste und die höchste Mischerbeladung, die beste und die schlechteste Fließfähigkeit. Bei Anwendung des Bracketing-Konzeptes muss sorgfältig begründet werden, weshalb davon ausgegangen wird, dass auf die dazwischen liegenden Dosierungen bzw. Präparate extrapoliert werden darf.
Eine Produktcharge von einer im Zulassungsantrag beschriebenen Chargengröße, bereit für die Abfüllung in ihre Endbehälter oder in Einzelbehälter zur Verpackung in Endverpackungen (eine Bulkcharge besteht beispielsweise aus einer Bulkmenge von Flüssigprodukten, festen Produkten wie Tabletten oder Kapseln oder gefüllte Ampullen) (Kapitel H.6.16 Anhang 16: Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe).
Jedes Gas, das für medizinische Zwecke bestimmt ist und außer der Endverpackung alle Verarbeitungsstufen durchlaufen hat (Kapitel H.6.6 Anhang 6: Herstellung medizinischer Gase).
Jedes Produkt, das außer der Endverpackung alle Verarbeitungsstufen durchlaufen hat (EU-GMP-Leitfaden).
Geschriebenes, auf einem optischen Datenträger oder elektronisch gespeichertes Dokument, in dem alle gemäß Prüfplan (Protocol) erforderlichen Informationen dokumentiert werden, die dem Sponsor zu jedem Prüfungsteilnehmer zu berichten sind. Der Prüfbogen ist Bestandteil des Prüfplanes und Spiegelbild der Prüfplananforderungen, in dem alle aufgrund des Prüfplans erhobenen Daten patienten-/probandenbezogen erfasst werden.
In der Verfahrensentwicklung versteht man unter Challengen Experimente (Prüfungen, Versuchsansätze) unter Worst Case-Bedingungen mit dem Ziel, die Grenzen eines Prozessparameters zu definieren ( PAR) als Voraussetzung für Qualifizierung bzw. Validierung. In der Validierung selber wird der Challenge-Test als bewusste Fehlerprovokation verstanden, um den Nachweis zu führen, dass Fehler durch vorhandene Maßnahmen entdeckt und beseitigt oder verhindert werden können (z.B. das Entdecken eines unvollständig gefüllten Blisters mithilfe der Inprozesskontrolle). Das Challengen von Prozessparametern ist nicht Gegenstand der Prozessvalidierung, da ein Misserfolg zum Totalschaden ganzer Produktionschargen führen könnte.
siehe Änderungskontrolle (change control)
sieheÄnderungsmanagement (change management)
Sieht keine räumliche Trennung von unfreien und freien Waren vor. Es werden keine speziellen Lagerbereiche (z.B. innerhalb eines Hochregallagers) vorgegeben. Freie Stellplätze werden entweder über das System vorgegeben (v.a. in automatisierten Systemen) oder aber nach manueller Einlagerung dem System zurückgemeldet. Statusetiketten sind nicht erforderlich (sog. „indirekte Kennzeichnung“). Die Verwaltung und Kontrolle des Status erfolgt über das computergestützte Lagerverwaltungssystem (LVS).
Eine charakteristische Kombination von Zahlen und/oder Buchstaben, die eine Charge eindeutig bezeichnet (EU-GMP-Leitfaden). Eine einzigartige Kombination von Zahlen, Buchstaben und/oder Symbolen, die eine Charge (oder Ansatz) kennzeichnet und mit Hilfe derer die Produktions- und Vertriebshistorie ermittelt werden kann (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Integrierte Anlagenreinigung, automatische Reinigung von Anlagen in einem geschlossenen System.
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung klinischer Studien mit einem neuen Arzneimittel in Europa (CTX in Großbritannien).
Zusammenfassung der technischen Informationen (chemische Eigenschaften, Herstellungsverfahren und analytische Kontrollen), die als Teil von Zulassungsunterlagen für ein Arzneimittel (IND, CTA oder NDA) bei den Behörden eingereicht werden müssen.
Kältester Punkt in einem Dampfautoklaven, der im Rahmen der Qualifizierung und Validierung von Dampfsterilisatoren bei verschiedenen Beladungen mittels Temperaturmapping ermittelt wird.
Erfüllung von behördlichen und freiwilligen Anforderungen.
Ein System zur Eingabe von Daten, elektronischen Verarbeitung und Ausgabe von Informationen, die entweder zur Dokumentation oder zur automatischen Steuerung verwendet werden (EU-GMP-Leitfaden).
Eine funktionsfähige Einheit, bestehend aus Computer (Rechner, Netzwerk, periphere Einheiten, Betriebssystem, Anwendungs-Software) und die für die Systemanwendung erforderlichen Nicht-Computer-Komponenten (Handbücher etc.).
siehe Begleitende Validierung (concurrent validation).
Chargen, die zum Zwecke des Upscalings bei der Übergabe vom Technikum (Pilot Plant) an die Routineproduktion hergestellt werden, um die Reproduzierbarkeit eines Prozesses nachzuweisen. Zumeist handelt es sich dabei um Validierungschargen, also drei aufeinander folgende Produktionschargen, die gemäß genehmigtem Validierungsplan unter normalen Produktionsbedingungen hergestellt werden. Bei der Herstellung der Consistency Batches sollen die normalen Variabilitäten während der Produktion (z.B. Schichtbetrieb, verschiedene Chargen von Einsatzstoffen, normale Standzeiten) berücksichtigt werden.
Vorgang des Einschlusses eines biologischen Agens oder eines anderen Stoffes innerhalb eines definierten Raumes.
Ein Bereich, der so konstruiert ist und betrieben wird (und mit geeigneten Belüftungs- und Filtrationssystemen ausgestattet ist), dass die Kontamination der Umwelt durch biologische Agenzien aus dem Bereich verhindert wird (EU-GMP-Leitfaden).
Eine Person oder Organisation (z.B. Hochschulinstitut), die der Auftraggeber (Sponsor) mit der Ausführung einer oder mehrerer der im Zusammenhang mit einer klinischen Prüfung anfallenden Aufgaben und Funktionen beauftragt.
Der D-Wert ist die dezimale Absterberate in Minuten bei gegebener Temperatur bzw. die Zeit in Minuten, die benötigt wird, um bei gegebener Temperatur 90 % von Sporen oder vegetativen Zellen eines gegebenen Mikroorganismus abzutöten. Der D-Wert bezieht sich immer auf eine Temperatur und eine Keimart, z.B. D121° C Bacillus subt.
siehe Applikationsform.
Ein Prozess, der lebende Keimbelastung durch den Einsatz sporozider chemischer Mittel eliminiert.
Multidimensionale Kombination und Wechselwirkung von Eingangsvariablen (z.B. Materialeigenschaften) und Prozessparameter, welche nachweislich eine sichere Qualität bieten. Das Arbeiten innerhalb des Design Space wird nicht als Änderung angesehen. Ein Verlassen des Design Space wird als Änderung angesehen und löst normalerweise einen Post-Approval-Change-Prozess (Verfahren zur Beurteilung von Änderungen nach erteilter Zulassung) bei den Zulassungsbehörden aus. Ein Design Space wird vom Antragsteller vorgeschlagen und unterliegt der Beurteilung und Genehmigung durch die Zulassungsbehörden.
Eine dokumentierte Verifizierung, dass das für Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung vorgesehene Design für den entsprechenden Verwendungszweck geeignet ist (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Ein Prozess, durch den die Keimbelastung an der Oberfläche auf einen sicheren Wert reduziert oder eliminiert wird. Einige Desinfektionsmittel wirken nur gegen vegetative Keime, andere bekämpfen zusätzlich effektiv Bakterien und Pilzsporen.
Bezieht sich auf separate und diskrete Informationen.
Summe aller Vorgaben sowie der Belege ihrer Umsetzung, gleich auf welchem Medium sie fixiert sind.
siehe Verblindung
Ein Referenzdossier, das alle Informationen enthält, die notwendig sind, um die genauen schriftlichen Anweisungen für Verarbeitung, Verpackung, Qualitätskontrolle, Chargenfreigabe und Versand eines klinischen Prüfpräparates auszuarbeiten oder das auf die entsprechenden Dossiers verweist, in denen diese Informationen zu finden sind (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Maßstabsverkleinerung. Produktionsprozesse (besonders älterer Präparate), die nicht ausreichend robust sind, um validiert werden zu können, müssen zunächst optimiert werden. Diese Optimierung findet sinnvollerweise im kleineren Maßstab, z.B. Technikums- oder auch Entwicklungsmaßstab (Technikum (pilot plant)) statt.
Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bedingungen, bezogen auf eine Reimraumklassifizierung unter normalen Produktionsbedingungen.
Der Inhaber einer Zulassung für den Import von Produkten aus Drittstaaten gemäß Artikel 40.3 der Richtlinie 2001/83/EC und Artikel 44.3 der Richtlinie 2001/82/EC (EU-GMP-Leitfaden, Kapitel H.6.16 Anhang 16: Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe).
Prüfung der Ausgangsstoffe und Verbrauchsmaterialien auf ihre Identität und ihre Eignung zum Einsatz in der Herstellung oder Kontrolle.
Effektive Zeitdauer, in der Reinigungs- oder Desinfektionsmittel durch direkten Kontakt ihre Wirkung entfalten können.
Computergestütztes System zur elektronischen Erstellung, Abarbeitung und Verwaltung der Chargendokumentation.
Ein Entsalzungsverfahren, bei dem das Verhalten von Ionen im elektrischen Feld mit der Membrantechnologie gekoppelt wird. Es wird zur Herstellung von gereinigtem Wasser Gereinigtes Wasser eingesetzt.
Fähigkeit eines Prüfverfahrens, geringfügige Veränderungen in der Konzentration eines Bestandteils mit einem festgelegten Grad an Präzision zu bestimmen.
Hochmolekulare Komplexe (Lipopolysaccharide) der Zellwand gramnegativer Bakterien, die, wenn sie in die Blutbahn gelangen, Fieber auslösen. Endotoxine werden mit dem LAL-Test im Labor nachgewiesen. Sie stellen die größte Gruppe der Pyrogene dar.
Die Enthüllung der Identität eines verblindeten Präparats (Richtlinie 2003/94/EG).
eine Gewebeeinrichtung, die die in Nummer 10 genannten Produkte ausschließlich entnimmt, verpackt, kennzeichnet und an die Gewebeeinrichtung liefert, von deren Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes sie erfasst wird (AMWHV, Kapitel E.1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung – AMWHV)).
Ein Verfahren zur Zerstörung oder Eliminierung von Pyrogenen (z.B. Endotoxin).
Chargen, die während der Arzneimittel- oder/und Prozessentwicklung hergestellt werden mit dem Ziel, eine Rezeptur und einen Prozess zu entwickeln und zu optimieren. Dazu gehört, kritische Prozessschritte und -parameter zu identifizieren, Arbeitsbereiche zu definieren und zu challengen ( Challenge Test). Entwicklungschargen werden zumeist mit kleiner dimensionierter oder auch anders konzipierter Ausrüstung hergestellt, als in der Routineproduktion zur Verfügung steht. Typische Chargengrößen sind – je nach Darreichungsform und Ausrüstung – etwa 3–10 kg.
siehe Umgebungskontrolle (enviromental monitoring)
Prüfung, ob der Mitarbeiter in der Lage ist, selbstständig aus dem neu erworbenen Wissen zu Schlussfolgerungen und Entscheidungen zu kommen und das Wissen auf den Betrieb übertragen kann. Bei einer Erfolgskontrolle sollte nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Methoden- und Handlungskompetenz überprüft werden.
Zeitraum, in dem der Reinraum eine vorgegebene Partikelkonzentration um einen definierten Faktor abgebaut hat.
Rechtsgestalteter begünstigender Verwaltungsakt (z.B. Herstellungserlaubnis gem. § 13 AMG, Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG, Kapitel E.2).
"Turbulenzarme Verdrängungsströmung
Begriff aus dem GCP-Bereich: Dokumente, die einzeln oder zusammen die Bewertung der Durchführung einer klinischen Prüfung sowie der Qualität der erhobenen Daten zulassen. Welche Dokumente dazugehören, ist im ICH Guide (ICH Harmonised Tripartite Guideline for GCP, 1996) abschließend definiert.
Ansuchen an die FDA um eine Betriebsgenehmigung zur Herstellung von Arzneimitteln.
Unabhängiges Gremium, das sich aus Personen zusammensetzt, die im Gesundheitswesen und in nicht-klinischen Bereichen tätig sind. Aufgabe der Ethik-Kommission ist es, den Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen von an klinischen Prüfungen teilnehmenden Personen zu sichern und Vertrauen in der Öffentlichkeit zu schaffen, indem es unter anderem zu dem Prüfplan, der Eignung der Prüfer und der Angemessenheit der Einrichtungen sowie zu den Methoden Stellung nimmt.
Entfernung der Gasreste z.B. aus einem Container durch Anlegen eines Vakuums.
Prüfung und Bewertung
Ein biologischer Erreger einer Krankheit, die entweder im jeweiligen Land oder in der jeweiligen geographischen Zone nicht auftritt oder gegen die im jeweiligen Land oder in der jeweiligen geographischen Zone prophylaktische Maßnahmen getroffen werden oder ein Bekämpfungsprogramm läuft.
Abnahme von Anlagen und Geräten vor Ort beim Lieferanten.
siehe Factory Acceptance Test (FAT).
Ein Arzneimittel, das alle Produktionsstufen, einschließlich der Verpackung in sein endgültiges Behältnis, durchlaufen hat (EU-GMP-Leitfaden).
In Bezug auf die Kontrolle eines Fertigproduktes ist die Fertigproduktcharge in Teil 1Modul 3 Nummer 3.2.2.5 der Richtlinie 2001/83/EC2 und in Teil 2 Abschnitt F 1 der Richtlinie 2001/82/EC definiert. Im Zusammenhang mit diesem Anhang bezeichnet der Begriff vor allem die Produktcharge in ihrer Endverpackung zur Marktfreigabe.
Tabellarischer Überblick über alle nach GMP hergestellten Chargen eines Arzneimittels, mit Angaben zum Verwendungszweck der Charge (klinische Prüfmuster, Stabilitätsmuster, Validierungscharge, Registrierungsmuster, Handelsware), zur Chargengröße, Lieferanten von Ausgangsmaterialien, zu Prozessänderungen, zur eingesetzten Ausrüstung, zum Verpackungsmaterial, zu wichtigen Freigabekriterien usw. (siehe auch Annual Product Review (APR)).
Solida, feste perorale Arzneiformen (Tabletten, Kapseln etc.).
Vom Unternehmen selbst erstellte Beschreibung der Firmenbesonderheiten nach den Vorgaben der PIC.
Ein Behälter, in dem Gas bei hohem Druck gelagert werden kann (EU-GMP-Leitfaden).
Mehrere Flaschen, die in einem Gestell befestigt und durch Leitungen miteinander verbunden sind. Sie werden als eine Einheit behandelt und transportiert.
Ein stationärer oder mobiler thermisch isolierter Behälter, in dem verflüssigte oder kryogene Gase aufbewahrt werden. Das Gas wird dem Behälter flüssig oder gasförmig entnommen.
Die gesamte Wärmemenge, die bei einem Sterilisationsprozess auf das Sterilisiergut einwirkt. Umgerechnet auf die entsprechende Temperatur (hier 121 °C) in min bzw. Temperaturverlauf der gesamten Sterilisationskurve einschließlich Aufheiz- und Kühlphase.
Strukturierte, geordnete Methode zur Bestimmung der Beziehung zwischen Faktoren, die einen Prozess und das Ergebnis dieses Prozesses beeinflussen. Dies ist auch bekannt als „Design of Experiments“.
Formgebung, Zubereitung einer Darreichungsform.
Schulungsmaßnahme zur Erhaltung der Qualifikation.
Eine elektronische Unterschrift, die folgende Anforderungen erfüllt:
siehe Biofouling.
Die Freigabe durch die Sachkundige Person nach § 14 AMG darf nur erfolgen, wenn
1. das Herstellungsprotokoll und das Prüfprotokoll ordnungsgemäß unterzeichnet sind,
2. zusätzlich zu den analytischen Ergebnissen essenzielle Informationen wie die Herstellungsbedingungen und die Ergebnisse der Inprozesskontrollen berücksichtigt wurden,
3. die Überprüfung der Herstellungs- und Prüfunterlagen die Übereinstimmung der Produkte mit ihren Spezifikationen, einschließlich der Endverpackung, bestätigt hat und
4. bei zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln die Übereinstimmung mit den Zulassungs- oder Registrierungsunterlagen und bei Prüfpräparaten die Übereinstimmung mit den Unterlagen für die Genehmigung für die klinische Prüfung, in der sie zur Anwendung kommen, vorliegt (§ 16 Abs. 2 AMWHV, Kapitel E.1).
Von der sachkundigen Person nach § 14 AMG geführtes fortlaufendes Register gemäß § 19 Satz 2 AMG oder ein hierfür vorgesehenes vergleichbares Dokument für jede Arzneimittelcharge, um die Einhaltung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der vorliegenden Verordnung zu bescheinigen, bevor die Charge in den Verkehr gebracht wird. Sofern anschließend Chargen zurückgerufen werden, ist dies in dem Register oder in einem vergleichbaren Dokument zu vermerken (§ 17 Abs. 5 AMWHV, Kapitel E.1).
Die Kombination physikalischer, chemischer, biologischer und mikrobiologischer Tests und Akzeptanzkriterien, die die Eignung eines Arzneimittels zum Zeitpunkt seiner Freigabe bestimmen (ICH-Leitlinie Q1A).
Kontrollfunktionseinheit einer Verpackungsanlage, z.B. auf vollständige Füllung eines Blisters. Es erfolgt eine Prüfung der Bulkware im laufenden Verpackungsprozess.
eine dokumentierte Verifizierung, dass Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung, so wie sie installiert oder modifiziert wurden, im Rahmen der vorgesehenen Betriebsbereiche den Erwartungen gemäß funktionieren (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Fütterungsarzneimittel sind Arzneimittel in verfütterungsfertiger Form, die aus Arzneimittel-Vormischungen und Mischfuttermitteln hergestellt werden und die dazu bestimmt sind, zur Anwendung bei Tieren in den Verkehr gebracht zu werden (§ 4 Abs. 10 AMG, Kapitel E.2).
Auch Pharmazeutische Technik oder Arzneiformenlehre genannt; ist die Wissenschaft von der Formgebung und der technologischen Prüfung der Arzneimittel (Hunnius, Pharmazeutisches Wörterbuch).
Eine Substanz oder ein Substanzgemisch, das bei 1,013 bar (101,325 kPa) und +15 °C vollständig gasförmig ist oder bei + 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar (300 kPa) hat (ISO 10286).
Die Übereinstimmung eines gemessenen Wertes (IST-Wert) mit dem richtigen und bekannten Wert (SOLL-Wert, z.B. SOLL-Wert des Kalibrators).
Arzneimittel, die nach Ablaufen des Patientenschutzes unter einer nicht wortgeschützten internationalen Bezeichnung vertrieben werden (Nachahmerpräparate).
Zur Anwendung am Menschen bestimmte Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 (AMG), die zur genetischen Modifizierung von Körperzellen durch Transfer von Genen oder Genabschnitten bestimmte nackte Nukleinsäuren, virale oder nicht-virale Vektoren, genetisch modifizierte menschliche Zellen oder rekombinante Mikroorganismen, letztere ohne mit dem Ziel der Prävention oder Therapie der von diesen hervorgerufenen Infektionskrankheiten eingesetzt werden, sind oder enthalten (§ 4 Abs. 9 AMG, Kapitel E.2).
Gegenstand, der durch die in ihm ablaufenden technischen Vorgänge charakterisiert ist.
Die detaillierten technischen Daten und Beschreibungen eines bestimmten Gerätes.
Synonyme: Aqua purificata, demineralisiertes Wasser, vollentsalztes Wasser, Purified Water. Gereinigtes Wasser wird aus Trinkwasser hergestellt, indem durch Umkehrosmose, Elektrodeionisation oder Ionenaustausch die Salze entzogen werden. Gereinigtes Wasser darf nicht mehr als 100 KBE/ml enthalten (nach Arzneibuch).
Einrichtung, die die vom Geltungsbereich der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48) erfassten Produkte menschlicher Herkunft, ausgenommen Nabelschnurblut und hämatopoetische Stammzellen aus peripherem Blut, entnimmt, untersucht, aufbereitet, be- oder verarbeitet, konserviert, kennzeichnet, verpackt, freigibt, aufbewahrt; sowie eine Einrichtung, die Produkte oder die daraus hergestellten Gewebezubereitungen im Sinne von § 4 Abs. 17 des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr bringt, einführt, ausführt oder in den oder aus dem Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes verbringt (AMWHV, Kapitel E.1). (Siehe auch Entnahmeeinrichtung.)
Ein Luftstrom, der sich in robuster und gleichmäßiger Weise und mit ausreichender Geschwindigkeit in eine Richtung bewegt, damit reproduzierbar Partikel aus dem kritischen Produktions- oder Testbereich wegströmen.
siehe Sit-over-Bank
Die Gute Klinische Praxis ist ein Standard für die Planung, die Durchführung, die Performance, das Monitoring, das Auditing, das Protokollieren, die Analyse und das Berichten von klinischen Studien, der Sicherheit gibt, dass die Daten und berichteten Ergebnisse glaubwürdig und richtig sind. Er schützt die Rechte der Studienteilnehmer und bewahrt ihre Integrität und die Vertraulichkeit ihrer Identität.
Teil von Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice GMP), der die Arbeit in pharmazeutischen Kontrolllabors regelt.
Etablierte Ingenieurpraxis und Standards, die während eines Projektlebenszyklus angewendet werden, um geeignete, kosteneffiziente Lösungen zu liefern (ISPE). Ein wichtiger Teil der Good Engineering Practice ist die Qualifizierung.
Ein Qualitätssicherungssystem, das auf gesetzlichen Vorgaben (§ 19 des Chemikaliengesetzes) basiert und der staatlichen Überwachung unterliegt. Die GLP-Richtlinien regeln die Organisation, den Ablauf und die Bedingungen, unter denen nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt, überwacht, aufgezeichnet, berichtet und archiviert werden. Das Ziel von GLP ist es, die Qualität und die Zuverlässigkeit von Prüfdaten zu verbessern.
Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice GMP)
Technische Anforderungen und ihre Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2004/23/EG.
Teil der Qualitätssicherung, der gewährleistet, dass Produkte gleichbleibend nach den Qualitätsstandards produziert und geprüft werden, die der vorgesehenen Verwendung und den Zulassungsunterlagen entsprechen. Gute Herstellungspraxis betrifft sowohl die Produktion als auch die Qualitätskontrolle (Richtlinie 2003/94/EG).
siehe Zwischenprodukt.
Physikalisch-chemisches Merkmal (z.B. Salben, Cremes, Emulsionen).
Der Zeitraum, währenddessen von einem Arzneimittel erwartet wird, dass es innerhalb der genehmigten Haltbarkeitsspezifikation bleibt, unter der Voraussetzung, dass es unter den auf dem Behälteretikett definierten Bedingungen gelagert wird.
Die Kombination physikalischer, chemischer, biologischer und mikrobiologischer Tests und Akzeptanzkriterien, die die Eignung eines Wirkstoffs während seines Wiederholungsprüfungszeitraums bestimmen oder die ein Arzneimittel während seines Haltbarkeitszeitraums erfüllen sollte.
Herstellen ist das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe (§ 4 Abs. 14 AMG, Kapitel E.2).
Juristische oder natürliche Person, die berechtigt ist, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen (vgl. § 4 Abs. 14 AMG, Kapitel E.2).
Jeder Inhaber einer Genehmigung zur Herstellung/zum Import, wie sie in Artikel 13.1 der Richtlinie 2001/ 20/EG erwähnt wird (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Alle Arbeitsgänge wie Beschaffung von Material und Produkten, Qualitätskontrolle Freigabe zum Inverkehrbringen, Lagerung und Vertrieb von pharmazeutischen Produkten und die dazugehörigen Kontrollen (EU-GMP-Leitfaden).
Die Herstellungsanweisung enthält die genaue Zusammensetzung (Art und Menge der Ausgangsstoffe), alle Verarbeitungsschritte (Reihenfolge, Einstellungsparameter) und Inprozesskontrollen (mit Grenzwerten). Die Zulassung von Arzneimitteln beruht auf der bei der Behörde eingereichten und genehmigten Herstellungsanweisung. Abweichungen sind deshalb nur in Ausnahmen möglich. Herstellungsanweisung und Herstellungsprotokoll sind oft in einem Dokument kombiniert.
Begünstigender Verwaltungsakt, der den Empfänger zur Herstellung festgelegter Arzneiformen in einer bestimmten Betriebsstätte berechtigt. Wer Arzneimittel gewerbsmäßig herstellen will, braucht nach §13 AMG (Arzneimittelgesetz) eine Herstellungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Detaillierte und chronologische Protokollierung der Durchführung einer Herstellung mit Beobachtungen gemäß der Herstellungsanweisung. Herstellungsanweisung und Herstellungsprotokoll sind oft in einem Dokument kombiniert.
Die Herstellungsvorschrift (EU-GMP-Leitfaden) enthält Name, Darreichungsform sowie Art und Menge der Ausgangsstoffe. Herstellungsvorschrift und Verarbeitungsanweisung ergeben die Herstellungsanweisung nach AMWHV.
Eine Monographie des Europäischen Arzneibuches, entspricht den gleichen Anforderungen wie Wasser für Injektionszwecke (10 KBE/ 100 ml) mit dem Unterschied, dass es durch doppelte Umkehrosmose hergestellt werden kann. Es darf eingesetzt werden, wenn nicht ausdrücklich WFI-Qualität gefordert ist.
Inhaltsstoff einer Zubereitung ohne Arzneistoffcharakter (pharmakologische Wirkung) mit unterschiedlichen technologischen und pharmakokinetischen Funktionen. Alles neben dem Wirkstoff in der Darreichungsform Enthaltene (ICH-Leitlinie Q1a).
Ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten (§ 4, Abs. 26 AMG, Kapitel E.2).
Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit bzw. in der Alltagssprache auch ein konkreter Zustand, ähnlich gemeint wie Sauberkeit.
Rahmenkonzept zur Koordination der Betriebshygiene.
Einfach zu reinigende, totraumarme Anlagen, möglichst in einem geschlossenen Design.
Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1, die Antigene enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden (§ 4 Abs. 4 AMG, Kapitel E.2).
Technischer Begriff, der alle Aspekte umfasst, die ein System oder Teilsystem als bereit für den Einsatz in der pharmazeutischen Fertigung qualifizieren. Die Inbetriebnahme beinhaltet alle grundlegenden Anforderungen der Installationsqualifizierung (Installation Qualification IQ) und der Funktionsqualifizierung (Operational Qualification, OQ).
Die Person, die vom pharmazeutischen Unternehmer beauftragt wird, die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahrzunehmen (§ 74a AMG, Kapitel E.2).
Patienten-/Probandeninformation und schriftliche Einverständniserklärung nach ärztlicher Aufklärung im Zusammenhang mit einer klinischen Studie.
Während der Herstellung vorgenommene Überprüfungen zur Überwachung und erforderlichenfalls Anpassung des Prozesses und zur Sicherstellung, dass das Produkt seiner Spezifikation entspricht (AMWHV, Kapitel E.1). Kontrollen im Verlauf der Produktion eines Arzneimittels zur Überwachung und gegebenenfalls Steuerung des Prozesses, um zu gewährleisten, dass das Produkt seiner Spezifikation entspricht. Inprozesskontrollen sind Bestandteil der Herstellungsvorschrift. Die Überwachung der Umgebung oder Ausrüstung kann auch als Teil der Inprozesskontrolle angesehen werden (EU-GMP-Leitfaden).
Besichtigung zum Zwecke der Kontrolle einer Einheit in Hinblick auf die Konformität mit den für sie geltenden Anforderungen. Synonym: Audit.
Zusammenschluss der Überwachungsbehörden verschiedener Bundesländer mit dem Ziel, Teaminspektionen zu ermöglichen und besondere Kenntnisse einzelner Inspektoren gemeinsam zu nutzen. Dies dient der Verbesserung der Inspektionstiefe, einer gleichartigen lnspektionsdurchführung und der Schaffung einheitlicher Beurteilungskriterien.
Die Überwachungsbehörde besteht in Deutschland aus regionalen Inspektoraten.
Eine dokumentierte Verifizierung, dass Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung, so wie sie installiert oder modifiziert wurden, mit dem genehmigten Design und den Empfehlungen des Herstellers übereinstimmen (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln einer Anlage, Maschine oder Raumes (nach DIN 31051). Instandhaltung beinhaltet Maßnahmen wie Inspektion (Prüfung), Instandsetzung (Reparatur) und Wartung.
Prüfung von Filtern auf Unversehrtheit.
Das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Freihalten, Feilbieten und die Abgabe an andere (§ 4 Abs. 17 AMG, Kapitel E.2).
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung klinischer Studien mit einem neuen Arzneimittel in den USA.
Dekontaminierte Einheit mit Luftqualität der Reinheitsklasse 100 (ISO 5) oder höher, die verlässlich und kontinuierlich für die Isolation des Innenraumes gegenüber der äußeren Umgebung sorgt (z.B. umgebende Reinraumluft und Personal). Es gibt zwei gängige Isolatortypen:
Arbeitsgänge, durch die unter festgelegten Bedingungen die Beziehungen zwischen den durch ein Messgerät oder ein Messsystem angezeigten oder den sich aus einer Materialmessung ergebenden Werten und den entsprechenden bekannten Werten eines Referenzstandards bestimmt werden (EU-GMP-Leitfaden).
Anzahl in direkter Folge hergestellte Ansätze desselben Produktes.
Ein Kontrollzustand, bei dem in einem aseptischen Arbeitsbereich aseptische Aktivitäten so durchgeführt werden, dass eine mikrobiologische Kontamination des ungeschützten Produkts ausgeschlossen wird.
Tätigkeit, die die Auswahl des richtigen Etiketts, einschließlich der erforderlichen Informationen, umfasst, gefolgt von der Linienabnahme und der Aufbringung des Etiketts.
Pharmazeutische Form aktiver Substanzen oder Placebos, die geprüft oder als Referenzsubstanzen in einer klinischen Studie verwendet werden. Dies schließt auch bereits zugelassene Produkte ein, wenn diese in einer Form verwendet oder zusammengesetzt (formuliert oder konfektioniert) werden, die sich von der zugelassenen Form unterscheidet, oder wenn sie für Indikationen verwendet werden, die nicht der Zulassung entsprechen, oder wenn sie eingesetzt werden, um weitere Informationen über die zugelassene Form zu erhalten (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Jede Untersuchung an menschlichen Probanden, die den Zweck verfolgt, die klinischen, pharmakologischen und/oder anderen pharmakodynamischen Wirkungen eines oder mehrerer klinischer Prüfpräparate festzustellen oder zu verifizieren und/oder jedwede Form unerwünschter Arzneimittelwirkungen auf ein klinisches Prüfpräparat/klinische Prüfpräparate zu bestimmen und/oder die Resorption, Verteilung, Metabolisierung und Ausscheidung eines oder mehrerer Prüfpräparate zu untersuchen, um seine/ihre Unbedenklichkeit und/oder Wirksamkeit zu ermitteln.
Keim, der auf einer Agarplatte angezüchtet durch Vermehrung eine sichtbare Kolonie bildet. „Koloniebildende Einheiten“ werden gleichbedeutend mit Keimzahl verwendet.
Verträglichkeit, z.B. eines Wirkstoffes mit Hilfsstoffen, primären Packmaterialien, Maschinenteilen (Dichtungen), Schmiermitteln.
Ein Gas, das im Behälter unter Druck bei –50 °C vollständig gasförmig ist (ISO 10286).
Unerwünschtes Einbringen von Verunreinigungen chemischer oder mikrobiologischer Natur oder von Fremdstoffen in oder auf Rohmaterialien, Zwischenprodukten oder Wirkstoffen während der Produktion, Probenahme, Verpackung oder Umverpackung, Lagerung oder dem Transport.
Fortlaufende Feststellung eines Prozesses, ein alternativer Ansatz zur Prozessvalidierung, mit dem die Performanz des Fertigungsprozesses fortlaufend überwacht und ausgewertet wird.
Fortlaufende Optimierung der Prozessvariabilität auf der Basis der mit der Statistische Prozesskontrolle (SPC) gewonnenen Erkenntnisse.
Ein Bereich, der so konstruiert ist und betrieben wird, dass eine gewisse Kontrolle des Einschleppens möglicher Verunreinigungen (geeignet kann ein Zuluftsystem etwa der Qualität D sein) sowie eine Kontrolle der Folgen eines unbeabsichtigten Entweichens lebender Mikroorganismen möglich ist. Das Maß der ausgeübten Kontrolle hängt von der Art des im Verfahren verwendeten Mikroorganismus ab. Zumindest sollte ein Unterdruck gegenüber der unmittelbaren äußeren Umgebung bestehen und die wirksame Entfernung geringer Mengen an Luftverunreinigungen möglich sein (EU-GMP-Leitfaden).
Maßnahme zur Beseitigung eines erkannten Fehlers (DIN EN ISO 9000:2000).
Die Maßnahme, die ergriffen wird, um das erkannte Problem direkt zu beseitigen (allgemein). Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer anderen erkannten unerwünschten Situation (DIN EN ISO 9000:2000).
Verunreinigung eines Ausgangsstoffs oder eines Produkts mit einem anderen Material oder Produkt (EU-GMP-Leitfaden). Beschreibt einen Prozessschritt, eine Prozessbedingung, Testanforderung oder einen anderen relevanten Parameter oder Wert, der innerhalb vorbestimmter Kriterien kontrolliert werden muss, um sicherzustellen, dass ein Wirkstoff seine Spezifikationen erfüllt.
Beschreibt einen Prozessschritt, eine Prozessbedingung, Testanforderung oder einen anderen relevanten Parameter oder Wert, der innerhalb vorbestimmter Kriterien kontrolliert werden muss, um sicherzustellen, dass ein Wirkstoff seine Spezifikationen erfüllt.
Parameter eines Prozesses oder dessen äußere Einflüsse, deren geringfügige Änderung (change) einen signifikanten Einfluss auf die Prozesssicherheit oder Qualität des zu fertigenden Produktes haben.
Oberflächen, die mit sterilen Produkten, deren Behältern oder Verschlüssen in Kontakt kommen oder sie direkt beeinflussen können. Kritische Oberflächen werden vor Beginn des Herstellungsvorgangs sterilisiert. Ihre Sterilität wird während des gesamten Verarbeitungsverfahrens erhalten.
Ein Bereich, der so gestaltet ist, dass die Sterilität steriler Materialien erhalten bleibt. Sterilisierte Produkte, Behältnisse, Verschlüsse und Ausrüstung können in kritischen Bereichen der Umgebung ausgesetzt werden.
Ein Gas, das bei 1,013 bar und einer Temperatur von unter -150 °C als Flüssiggas vorliegt.
Transport und Zwischenlagerung unter kontrollierten Bedingungen, um sicherzustellen, dass das Produkt ohne Beeinträchtigung der Qualität beim Endverbraucher ankommt.
siehe LIMS.
Im Prüflabor verwendetes Dokumentationssystem zur Protokollierung von Rohdaten zu Analysen (siehe Prüfprotokoll). Die Aufbewahrung von Arzneimitteln und Materialien bis zum Augenblick ihres Gebrauchs.
Limulus-Amöbocyten-Lysat-Test zum Nachweis von Endotoxinen. Ein aus dem Pfeilschwanzkrebs (Limulus) gewonnenes Serum koaguliert bei Anwesenheit von Endotoxinen im Reagenzglas. Der LAL-Test ersetzt zunehmend den Kaninchentest auf Pyrogene.
Turbulenzarme Verdrängungsströmung. Die turbulenzarme Verdrängungsströmung ist eine Strömung, bei der ein gleichgerichteter Luftstrom über den gesamten Querschnitt eines definierten Bereiches mit möglichst gleichförmiger Geschwindigkeit und nahezu parallelen Stromlinien fließt. Sie bewirkt einen schnellen, gerichteten Abtransport der freigesetzten Partikel (Verdrängungslüftung), wird z.B. zur Erhaltung der Luftqualität nach Reinheitsklasse A eingesetzt.
Gleichgerichtete Strömung (im Gegensatz zu turbulenter Strömung), die durch besondere Luftfilter z.B. in Laminar-flow-Einheiten erzeugt wird. Ziel ist es, durch eine gleichgerichtete Verdrängungsströmung eine partikel- und keimarme Luft über dem offenen Produkt zu erhalten. Stabilitätsstudien bei den empfohlenen Lagerungsbedingungen über den für die Kennzeichnung vorgeschlagenen (oder genehmigten) Wiederholungsprüfungszeitraum oder die Haltbarkeitsfrist (ICH-Leitlinie Q1a).
Zusammenstellung aller Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich Liefer- und Leistungsumfang. Im Lastenheft sind die Anforderungen aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen beschrieben. Das Lastenheft wird vom Auftraggeber (späteren Nutzer) erstellt (nach VDI 2519 Blatt 1). Nach den Anforderungen im Lastenheft erstellt der Auftragnehmer das Pflichtenheft . Das Lastenheft ist Bestandteil der Designqualifizierung (Design Qualification DQ).
Verpackungsinhaltsstoff wie Weichmacher und Partikel, die unter bestimmten Bedingungen von bestimmten Formulierungen herausgelöst werden können und als Verunreinigung oder sogar Pyrogene problematisch werden.
Alle Phasen der Produktlebensdauer, vom ersten Entwicklungsschritt über das Marketing, bis das Produkt vom Markt genommen bzw. nicht mehr hergestellt wird.
Ein Modell für die Entwicklung von Computersystemen, das mit der Erarbeitung der Betreiberanforderungen (Betreiberlasten-Pflichtenheftes) beginnt, über den Detailentwurf (Ausführungsplanung), die Implementierung, die Qualifikation und die Betreibervalidierung zur Change Control und zur Instandhaltung während der Betriebsphase führt und mit der Außerbetriebsetzung des Systems endet.
Nachweis des Abscheidegrades eines Schwebstofffilters.
Leeren der Behälter bis zum Erreichen des atmosphärischen Drucks.
engl.: Performance Qualification; eine dokumentierte Verifizierung, dass Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung, so wie sie miteinander verbunden wurden, auf der Grundlage der genehmigten Prozessmethode und Produktspezifikation effektiv und reproduzierbar funktionieren (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Gemäß § 14 AMG geforderte Person mit ausreichender fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung als Voraussetzung zur Erlaubnis/Versagung der Herstellungserlaubnis. Zu den Aufgaben der Leitung der Herstellung gehören insbesondere
Gemäß § 14 AMG geforderte Person mit ausreichender fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung als Voraussetzung zur Erlaubnis/Versagung der Herstellungserlaubnis.
Zu den Aufgaben der Leitung der Qualitätskontrolle gehören insbesondere
Repräsentativer Vertreter einer Risikogruppe, der bezüglich des Risikofaktors den Worst Case darstellt und im Rahmen des Bracketing für die Validierung herangezogen wird.
Natürliche oder juristische Person, die ein nach Art und Menge definiertes Produkt auf der Basis einer Bestellung an andere abgibt. Siehe auch Wirkstofflieferant.
Beurteilung der Qualitätsfähigkeit eines Lieferanten durch den Abnehmer (DIN ISO 9000-9004, 55350).
Computergestütztes System zur elektronischen Verwaltung und Verarbeitung von in Laboruntersuchungen gewonnenen Ergebnissen.
Die Linienabnahme beinhaltet die Überprüfung des Zustandes und die Freigabe einer Verpackungslinie vor Beginn einer Neufertigung.
Flüssige Zubereitungen zur Einnahme (Ph. Eur.), im weiteren Sinne auch flüssige Zubereitungen zur Anwendung auf der Haut (Ph. Eur.).
Chronologische, rückverfolgbare Dokumentation für Räume, Anlagen und Systeme. Enthält Angaben zu Qualifizierung, Kalibrierungen, Produktions-, Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten mit Angabe der Person, die diese Tätigkeit ausgeführt hat (EU-GMP-Leitfaden).
Ein Hersteller, der im Auftrag des Originalherstellers einige Aspekte der Herstellung durchführt (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Eine anorganische oder organische Flüssigkeit, die bei der Herstellung eines Zwischenprodukts oder Wirkstoffs als Mittel für die Zubereitung von Lösungen oder Suspensionen dient.
Ein kleiner Raum mit gegenseitig verriegelbaren Türen, der die Luftdruckkontrolle zwischen benachbarten Räumen aufrechterhält (meist mit unterschiedlichen Reinheitsklassen). Die aseptische Luftschleuse im Prozess dient dazu, den Eintritt partikulärer Substanzen und Verunreinigung durch Mikroorganismen von einem weniger kontrollierten Bereich zu verhindern.
(Raum-)Lufttechnische Anlage mit maschineller Luftförderung zur Erfüllung einer raumlufttechnischen Aufgabe
Luftvolumenstrom für einen Raum, bezogen auf das Raumvolumen.
Trennen atmosphärische Luft durch mehrere Reinigungsschritte, Verdichtung, Abkühlung, Verflüssigung und Destillation in die Gase Sauerstoff, Stickstoff und Argon.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn ein Werk (eine Dienstleistung) mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern (nach § 633 BGB).
Addition von Gehaltswert und Wert der Abbauprodukte, um zu erkennen, wie nah diese an 100% des ursprünglichen Werts heranreichen, unter ausreichender Berücksichtigung von Analysefehlern (ICH-Leitlinie Q1a).
Im GLP-Bereich: Verzeichnis mit Status aller Prüfungen. Zusammenstellung von Informationen, die der Abschätzung der Arbeitsbelastung und der Verfolgung des Ablaufs von Prüfungen in einer Prüfeinrichtung dient.
Ein allgemeiner Begriff zur Bezeichnung von Rohmaterialien (Ausgangsstoffe, Reagenzien, Lösungsmittel), Prozesshilfen, Zwischenprodukten, Wirkstoffen sowie Verpackungs- und Etikettiermaterialien (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Verkettung aller Vorgänge beim Gewinnen, Be- und Verarbeiten, sowie bei der Verteilung von stofflichen Gütern innerhalb festgelegter Bereiche. Dazu gehören im Einzelnen: Bearbeiten, Handhabung, Transportieren, Prüfen, die Aufenthalte und die Lagerung. Analogie zu Personalfluss .
Schleuse zwischen zwei Produktionsbereichen unterschiedlicher Reinheitsklasse, in denen Materialien oder Anlagen umgewandelt werden, z.B. Entfernung einer äußeren Schutzfolie oder Sprühdesinfektion. Die Materialschleuse darf nicht als Personalschleuse zum Umkleiden oder als Durchgang genutzt werden.
Statistisches Design bei Stabilitätsstudien, das es ermöglicht, die Anzahl der zu untersuchenden Muster pro Prüfzeitpunkt zu reduzieren. Das Matrix-Prinzip wird im weiteren Sinne auch für die Prozessvalidierung unterschiedlicher Wirkungsstärken eines Arzneimittels angewendet. Bei entsprechender wissenschaftlicher Begründung im Validierungsmasterplan (VMP) oder im Validierungsplan können dann weniger als drei Validierungschargen pro Wirkungsstärke hergestellt werden.
Gasförmige Verunreinigung, resultierend aus dem Eindringen von Fremdbestandteilen, die trotz Vorbehandlung vor dem Abfüllvorgang bestehen bleibt. Die Schätzung der maximalen theoretischen Verunreinigung ist nur für komprimierte Gase von Bedeutung und setzt voraus, dass sich diese Gase wie ideale Gase verhalten.
Der Median ist die Zahl, die in der Mitte einer Zahlenreihe liegt, d.h., die eine Hälfte der Zahlen hat größere Werte als der Median und die andere kleinere Werte als der Median. Verwendung bei Zahlenmengen, die keiner Normalverteilung unterliegen.
Gas oder Gasgemisch mit pharmakologischer Wirkung, das für therapeutische, diagnostische oder prophylaktische Zwecke bei Patienten eingesetzt wird und als Arzneimittel eingestuft wurde.
Bezeichnet die identifizierte (zu nummerierende) Einheit in einem technischen System, die ein Messergebnis liefert, z.B. Temperaturmessstelle TI 123. Die Messstelle besteht aus dem Messkreis, der wiederum aus folgenden Komponenten aufgebaut ist: Anzeige, Messaufnehmer, Messumformer und Verbindungskabel.
Dokumentierter Beweis, dass eine Analysenmethode wie in der Prüfanweisung beschrieben richtige und präzise Ergebnisse liefert.
Die Menge und Art (zum Beispiel unzulässig oder nicht) von Mikroorganismen, die in Rohmaterialien, Ausgangsstoffen für Wirkstoffe, Zwischenprodukten oder Wirkstoffen vorhanden sein können. Eine mikrobielle Belastung sollte nicht als Kontamination betrachtet werden, es sei denn, es sind bestimmte Mengen überschritten oder bestimmte unzulässige Organismen nachgewiesen worden (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Ventil mit einem Rückschlagsystem, das einen bestimmten Druck gewährleistet (etwa 3 bis 5 bar über dem atmosphärischen Druck), um eine Kontamination während des Gebrauchs zu verhindern.
Eine einzige abgeleitete Temperatur, die, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten bleibt, die gleichen thermischen Auswirkungen auf einen Wirkstoff oder ein Arzneimittel ausübt, wie sie innerhalb einer Spanne von sowohl höheren als auch niedrigeren Temperaturen im gleichen Zeitraum erfahren würde. Die mittlere kinetische Temperatur ist höher als das arithmetische Mittel der Temperaturen und berücksichtigt die Arrheniusgleichung. Zur Bestimmung der mittleren kinetischen Temperatur für einen bestimmten Zeitraum kann die Formel von J. D. Haynes (J. Pharm. Sci., 60:927– 929, 1971) angewendet werden.
Inspektion durch einen externen Berater, um sich auf eine Behördeninspektion vorzubereiten.
Vom Auftraggeber (Sponsor) benannte, qualifizierte Person, die den Fortgang einer klinischen Prüfung überwacht und sicherstellt, dass diese gemäß Prüfplan (study protocol), SOPs, GCP sowie geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
Überwachung der vorgegebenen Parameter z.B. in Reinräumen; Kontrolle der Partikel- und Keimzahl.
Regelmäßige Auswertung von Umgebungskontrollen zur Bewertung des IST-Zustands
Restflüssigkeit nach Kristallisations- oder Isolationsprozessen. Sie kann nicht umgesetzte Materialien, Zwischenprodukte, bestimmte Mengen an Wirkstoff und/oder Verunreinigungen enthalten und kann für die weitere Verarbeitung verwendet werden (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Information, deren Richtigkeit bewiesen werden kann, und die auf Tatsachen beruht, welche durch Beobachtung, Messung, Untersuchung oder durch andere Ermittlungsverfahren gewonnen sind (EN ISO DIN 8402: 1995).
Der kleinste Wert des Gehaltes der zu bestimmenden Substanz (Analyt) in einer Probe, für den die betreffende Analysenmethode Signalwerte liefert, die sich mit einer Wahrscheinlichkeit von i.d.R. P = 95 % von solchen Signalwerten unterscheiden, die der Gehalt „Null“ im gleichen Probenmaterial liefert. Die Nachweisgrenze ist i.d.R. deutlich kleiner als die Bestimmungsgrenze.
Unerwünschte Ereignisse (adverse events). Alle im Kontext einer klinischen Prüfung beobachteten Befindlichkeitsstörungen, subjektiv empfunden, und/oder objektiv erkennbare Krankheitssymptome und/oder klinisch relevante Änderungen von Laborparametern, unabhängig von einem möglichen kausalen Zusammenhang mit der Verabreichung der Prüfmedikation. Nebenwirkungen sind die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen (§ 4 Abs. 13 AMG). > Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen; für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind schwerwiegend auch Nebenwirkungen, die ständig auftretende oder lang anhaltende Symptome hervorrufen (§ 4 Abs. 13 AMG). > Unerwartete Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, deren Art, Ausmaß oder Ausgang von der Packungsbeilage des Arzneimittels abweichen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für die als Folge von Wechselwirkungen auftretenden Nebenwirkungen (§ 4 Abs. 13 AMG, Kapitel E.2)
Ein Wirkstoff, der noch in keinem bei den national oder regional zuständigen Behörden registrierten Arzneimittel enthalten ist. Ein neues Salz, Ester oder ein nicht-kovalent gebundenes Derivat eines genehmigten Wirkstoffs gilt als neue molekulare Einheit im Hinblick auf die Stabilitätstests im Rahmen dieser Leitlinie.
Umfasst eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkungen des Arzneimittels im Verhältnis zu dem Risiko nach Absatz 27 Buchstabe a, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln auch nach Absatz 27 Buchstabe b (§ 4 Abs. 28 AMG, Kapitel E.2).
Die oberste Leitung hat folgende Verantwortlichkeiten und wird über die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeiten definiert: > Verabschiedung der Qualitätspolitik > Festlegung von Verfahren zur Umsetzung von Qualitätszielen > Festlegung von Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten > Bereitstellung von Personal und Ressourcen > Entgegennahme von Management Reviews
Ergebnisse, die von der Spezifikation abweichen.
siehe Funktionsqualifizierung (Operational Qualification, OQ).
Zubereitungen zur Anwendung am Auge.
Ein Prozess, der bei Mikroorganismen eine Reduktion um mindestens zwölf Logstufen mit einem Mindest-D-Wert von 1 Minute erreicht.
Zugabe von Ozon in ein Reinwassersystem zur Vorbeugung oder Behandlung von Keimwachstum. UV-Lampen zersetzen Ozon zu Sauerstoff und Wasser.
Fertigarzneimittel (außer klinischen Prüfmustern) dürfen nur mit einer Packungsbeilage mit der Überschrift „Gebrauchsinformation“ in den Verkehr gebracht werden. Welche Informationen die Packungsbeilage enthalten muss, ist in §11a AMG beschrieben (§ 11 AMG, Kapitel E.2).
siehe Proven Acceptable Range (PAR)
Ein Freigabesystem, das basierend auf während des Produktionsverfahrens gesammelten Informationen und unter Beachtung der speziellen GMP-Anforderungen für parametrische Freigabe sicherstellt, dass ein Produkt tatsächlich die beabsichtigten Qualitätsanforderungen erfüllt (Kapitel H.6.17 Anhang 17: Endgültige Version – parametrische Freigabe).
Sterile Zubereitungen, die zur Injektion, Infusion oder Implantation in den menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind (Ph. Eur.).
siehe Process Analytical Technology (PAT)
siehe Verfahrensqualifizierung (Performance Qualification, PQ)
Regelmäßige periodische oder rollierende Qualitätsüberprüfungen aller zugelassenen Arzneimittel einschließlich derer, die ausschließlich für den Export, mit dem Ziel die Konsistenz des gegenwärtigen Prozesses und die Angemessenheit der aktuellen Spezifikationen sowohl für die Ausgangsstoffe als auch das Fertigprodukt zu bestätigen, um Trends hervorzuheben und um Produkt- und Prozessverbesserungen zu identifizieren. In der Regel sollten solche Überprüfungen unter Berücksichtigung früherer Überprüfungen jährlich durchgeführt werden (Kapitel H.4 EU-GMP-Leitfaden Teil I Leitfaden der Guten Herstellungspraxis). Für Wirkstoffe sollten regelmäßige Qualitätsüberprüfungen mit dem Ziel, die Beständigkeit eines Prozesses zu verifizieren, durchgeführt werden (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Summe aller Wege, die das Personal zur Erfüllung der einzelnen Aufgaben zurücklegen muss. Analogie zu Materialfluss.
Teil der Betriebshygiene, der Aspekte des Personals (Kleidung, Verhalten etc.) betrifft.
In der Regel handelt es sich um relativ kleine, aber angemessen große Räume, in denen einer Reinheitsklasse zugeordnete Aktivitäten stattfinden dürfen. In der Schleuse treffen die Reinheitsklassen der angrenzenden Bereiche aufeinander.
Arzneimittel, die als Wirkstoff ausschließlich einen oder mehrere pflanzliche Stoffe oder eine oder mehrere pflanzliche Zubereitungen oder eine oder mehrere solcher pflanzlichen Stoffe in Kombination mit einer oder mehreren solcher pflanzlichen Zubereitungen enthalten (§ 4 Abs. 29 AMG, Kapitel E.2).
Beschreibung der Realisierung aller Anforderungen des Lastenhefts (siehe Lastenheft (user requirements). Im Pflichtenheft ist die vom Auftragnehmer (Lieferanten) erstellte Umsetzung (Wie, Womit) der vom Auftraggeber (späterer Nutzer) festgelegten Anforderungen festgehalten. Das Pflichtenheft wird in der Regel vom Auftragnehmer nach Auftragserteilung erstellt und bedarf der Genehmigung durch den Auftraggeber (nach VDI 2519 Blatt 1). Das Pflichtenheft ist Bestandteil der Designqualifizierung (Design Qualification DQ).
Teil der Pharmakologie: Wirkungen eines Arzneistoffs auf den Körper.
Teil der Pharmakologie: Wirkungen des Körpers auf einen Arzneistoff, z.B. Aufnahme des Wirkstoffes in den Körper, Verteilung des Wirkstoffes im Körper und seine Organe, Abbau (Metabolismus) und Ausscheidung des Wirkstoffes.
Wechselwirkungen zwischen Arzneistoffen und Organismus.
Betrachtung von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen unerwünschter Wirkungen eines Arzneimittels, welche in der Regel nicht auf pharmazeutisch-technologische Parameter zurückzuführen sind.
Bei zulassungs- oder registrierungspflichtigen Arzneimitteln der Inhaber der Zulassung oder Registrierung. Pharmazeutischer Unternehmer ist auch, wer Arzneimittel unter seinem Namen in den Verkehr bringt, außer in den Fällen des § 9 Abs. 1 Satz 2. Siehe Inverkehrbringen (§ 4 Abs. 18 AMG, Kapitel E.2).
siehe Technikum (pilot plant).
Eine Charge eines Wirkstoffs oder Arzneimittels, das in einem Verfahren hergestellt wurde, welches das Verfahren für eine Produktionsmaßstabcharge vollständig repräsentiert oder simuliert. Für feste orale Darreichungsformen entspricht ein Versuchsmaßstab im Allgemeinen mindestens einem Zehntel des vollständigen Produktionsmaßstabs oder 100.000 Tabletten oder Kapseln, je nachdem, welche Menge größer ist.
Wirkstofffreie Arzneiform, die beispielsweise in klinischen Prüfungen zum Vergleich eingesetzt wird, um Wirkstoffeffekte von rein psychologischen Effekten zu unterscheiden.
Strategische Zielsetzungen bezüglich der Vorgehensweise einer Einheit.
Die Übereinstimmung zwischen Ergebnissen, die bei wiederholter Anwendung eines Untersuchungsverfahrens ermittelt werden.
Eine in einer Standard-Stabilitätsstudie zum Zwecke der Zulassung („Registrierungsstabilitätsstudie“) verwendete Charge eines Wirkstoffs oder Arzneimittels, aus der die Stabilitätsdaten in einem Registrierantrag eingereicht werden, um jeweils einen Zeitraum für Wiederholungstests oder die Haltbarkeit festzulegen. Eine Primärcharge eines Wirkstoffs sollte mindestens einer Versuchsmaßstabcharge entsprechen. Bei einem Arzneimittel sollten zwei von drei Chargen mindestens der Versuchsmaßstabcharge entsprechen; die dritte Charge kann kleiner sein, wenn sie im Hinblick auf die kritischen Herstellungsschritte repräsentativ ist. Eine Primärcharge kann jedoch einer Produktionscharge entsprechen.
Das Behältnis, oder eine andere Art der Verpackung, das direkt mit dem Arzneimittel oder dem klinischen Prüfpräparat in Kontakt steht (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Das Behältnis, oder eine andere Art der Verpackung, das direkt mit dem Arzneimittel oder dem klinischen Prüfpräparat in Kontakt steht.
Örtlicher Versuchsleiter; bezeichnet diejenige Person, die, im Falle einer Multi-Site-Prüfung, im Auftrag des Prüfleiters bestimmte Verantwortlichkeiten für die ihr übertragenen Phasen von Prüfungen übernimmt. Die Verantwortung des Prüfleiters für die Gesamtleitung der Prüfung kann nicht an den örtlichen Versuchsleiter übertragen werden.
Entnahme einer Probe nach einem festgelegten Verfahren (DIN 55350, Teil 14).
System zum Design, zur Analyse und zur Steuerung der Herstellung durch Echtzeitmessungen (z.B. während der Herstellung) kritischer Qualitäts- und Leistungsattribute von Ausgangsstoffen, Zwischenprodukten und Prozessen mit dem Ziel, die Qualität des Endproduktes sicherzustellen (FDA: PAT – A Framework for innovative pharmaceutical development, manufacturing and quality assurance).
Regelmäßige periodische oder rollierende Qualitätsüberprüfungen aller zugelassenen Arzneimittel, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Konsistenz des gegenwärtigen Prozesses und die Angemessenheit der aktuellen Spezifikationen für Ausgangsstoffe und Fertigprodukte zu bestätigen, Trends hervorzuheben und Produkt- und Prozessverbesserungen zu identifizieren (Kapitel H.4 EU-GMP-Leitfaden Teil I Leitfaden der Guten Herstellungspraxis, Kap. 1.5).
Siehe Dossier der Produktspezifikationen.
Zusammenfassung von unterschiedlichen, allerdings artverwandten Arzneimitteln (siehe Risikogruppe) zum Zwecke der gemeinsamen Prozessvalidierung von Herstellverfahren. Dabei ist es wichtig, sorgfältig zu begründen, warum die zur Produktgruppe zusammengefassten Arzneimittel gemeinsam validiert werden dürfen. Alle Unterschiede in Rezeptur und Herstellverfahren müssen detailliert beschrieben und bewertet werden (siehe Risikoanalyse). Wenn jedoch wesentliche Unterschiede bei den eingesetzten Geräten oder bei den durchgeführten Verfahren bestehen, muss jedes Arzneimittel separat validiert werden.
Alle mit der Anfertigung eines pharmazeutischen Produkts verbundenen Arbeitsgänge vom Materialeingang über die Verarbeitung und Verpackung bis zur Fertigstellung als Fertigprodukt (EU-GMP-Leitfaden).
Eine mit der im Antrag spezifizierten Produktionsausstattung in der im Antrag angegebenen Produktionsstätte im Produktionsmaßstab hergestellte Charge eines Wirkstoffs oder Arzneimittels.
Teil der Betriebshygiene betreffend Aspekte der Produktion (Anlagendesign, Raumkonzeption, Ablauforganisation etc.).
Eine vor der routinemäßigen Produktion von für den Verkauf bestimmten Produkten durchgeführte Validierung (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Protokolle (z.B. Herstellprotokolle, Prüfprotokolle) dokumentieren durchgeführte Tätigkeiten und halten Ergebnisse fest. Sie dienen der Rückverfolgbarkeit und gehören zu den Rohdaten.
Der Bereich, innerhalb dessen ein Prozessparameter nachweislich schwanken kann, ohne die Qualität des Endproduktes zu beeinflussen
Eine Prozessfähigkeitsuntersuchung ist ein statistisches Verfahren zum Vergleich der Prozessinformationen (z.B. X und s) mit den oberen und den unteren Spezifikationsgrenzen.
Materialien mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die als Hilfsmittel bei der Herstellung eines Zwischenprodukts oder Wirkstoffs verwendet werden und selbst nicht an einer chemischen oder biologischen Reaktion beteiligt sind (zum Beispiel Filterhilfsmittel, Aktivkohle etc.) (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Maß für die Fähigkeit eines Prozesses, innerhalb eines Vertrauensbereiches von 99,73 % die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Dokumentierte Beweisführung, dass der Prozess innerhalb bestimmter Parameter auf effektive und reproduzierbare Art ein Arzneimittel hervorbringt, das im Voraus festgelegte Spezifikationen und Qualitätsattribute erfüllt (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Schriftlich festgelegtes Verfahren (detaillierte Beschreibung) zur Durchführung einer Analysenmethode für die Qualitätskontrollprüfung.
Person, die für die Durchführung der klinischen Studie in einem Prüfzentrum verantwortlich ist. Wird eine Studie in einem Prüfzentrum von einem Team aus mehreren Personen durchgeführt, ist der Prüfarzt der verantwortliche Leiter der Teams und kann auch als 'verantwortlicher Prüfer' bezeichnet werden (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Im GLP-Bereich: umfasst Personen, Räumlichkeiten und Arbeitseinheiten, die zur Durchführung von nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen notwendig sind. Bei Prüfungen, die an mehr als einem Standort durchgeführt werden (Multi-Site-Prüfungen), umfasst der Begriff Prüfeinrichtung sowohl den Standort, an dem der Prüfleiter angesiedelt ist, als auch alle anderen individuellen Prüfstandorte.
In der Regel ein für die Durchführung der klinischen Prüfung bei Menschen in einer Prüfstelle verantwortlicher Arzt oder in begründeten Ausnahmefällen eine andere Person, deren Beruf auf Grund seiner wissenschaftlichen Anforderungen und der seine Ausübung voraussetzenden Erfahrungen in der Patientenbetreuung für die Durchführung von Forschungen am Menschen qualifiziert. Wird eine Prüfung in einer Prüfstelle von mehreren Prüfern vorgenommen, so ist der verantwortliche Leiter der Gruppe der Hauptprüfer. Wird eine Prüfung in mehreren Prüfstellen durchgeführt, wird vom Sponsor ein Prüfer als Leiter der klinischen Prüfung benannt (§ 4 Abs. 25 AMG, Kapitel E.2).
Zusammenstellung der für die Untersuchung von Prüfpräparaten am Menschen relevanten klinischen und nicht-klinischen Daten über die betreffenden Präparate.
Im GLP-Bereich: diejenige Person, die für die Gesamtleitung der nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfung verantwortlich ist.
Im GLP- und GCP-Bereich: ein Dokument, das die Ziele und experimentelle Gesamtplanung sowie statistische Überlegungen und die Organisation einer Prüfung beschreibt. Der Begriff „Prüfplan“ bezieht sich auf den Prüfplan an sich sowie sämtliche Prüfplanänderungen und nachfolgende Fassungen.
Eine pharmazeutische Form eines Wirkstoffes oder Placebos, die in einer klinischen Prüfung getestet oder als Referenzsubstanz verwendet wird; ferner ein zugelassenes Produkt, wenn es in einer anderen als der zugelassenen Form verwendet oder für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet eingesetzt wird.
Detaillierte und chronologische Protokollierung der Durchführung einer Analysenmethode mit Beobachtungen gemäß der Prüfanweisung.
Stoffe, die, wenn sie in die Blutbahn gelangen, Fieber erzeugen. Größtenteils bestehen Pyrogene aus Endotoxinen. Der Nachweis auf Pyrogene erfolgt mit dem Kaninchen-Test (Arzneibuchmethode).
siehe Qualitätsmanagementsystem.
siehe Sachkundige Person (Qualified Person, QP).
Maßnahmen, mit Hilfe derer nachgewiesen und dokumentiert wird, dass Ausrüstung oder Hilfssysteme sachgemäß installiert sind, ordnungsgemäß funktionieren und tatsächlich zu den erwarteten Ergebnissen führen. Die Qualifizierung ist Teil der Validierung, aber die einzelnen Qualifizierungsschritte allein stellen keine Prozessvalidierung dar (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Schulungsmaßnahmen mit dem Ziel, bei Personen definierte Befähigungsmerkmale (Fähigkeiten und Fertigkeiten) herauszubilden oder aufrechtzuerhalten.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse, die bei der Bearbeitung eines Qualifizierungsplans gewonnen wurden, einschließlich einer abschließenden Bewertung.
Der Qualifizierungsmasterplan ist ein Projektmanagement-Werkzeug und beschreibt den Umfang der geplanten Qualifizierungsaktivitäten, die Verantwortlichkeiten bei der Durchführung der Qualifizierungsaktivitäten sowie den notwendigen Zeit- und Kapazitätsbedarf.
Dokument, das Ziel, Methode, Hilfsmittel, Akzeptanzkriterien und Ablauf für geplante Maßnahmen (Tests) im Rahmen von Qualifizierungsaktivitäten beschreibt.
Qualität ist die Beschaffenheit eines Arzneimittels, die nach Identität, Gehalt, Reinheit, sonstigen chemischen, physikalischen, biologischen Eigenschaften oder durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird (vgl. § 4 Abs. 15 AMG, Kapitel E.2).
Regelmäßig wiederkehrende, systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die qualitätsbezogenen Tätigkeiten und damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen (siehe Compliance) und ob diese Anordnungen tatsächlich verwirklicht und geeignet sind, diese Ziele zu erreichen.
Qualitätskontrolle ist der Teil der Guten Herstellungspraxis, der sich mit Probenahme, Spezifikationen und Prüfung, sowie Organisation, Dokumentation und Freigabe zum Inverkehrbringen befasst, wodurch gewährleistet wird, dass die jeweils notwendigen Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden (EU-GMP-Leitfaden).
Qualitätsleitlinien definieren im Rahmen der Qualitätspolitik die Ziele sämtlicher Qualitätselemente.
Derjenige Aspekt der Gesamtführungsaufgabe, welcher die Qualitätspolitik festlegt und zur Ausübung bringt (DIN ISO 9000-9004, 55350).
Beschreibt über alle Prozesse hinweg „Wer macht was?“. Es gliedert sich nach wesentlichen Prozessen oder der DIN EN ISO 9001/9002 und nennt alle bereichsübergreifenden Detailregelungen. Neben den Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens dokumentiert das QM-Handbuch die Aufbau- und Ablauforganisation und stellt Unternehmensleitlinien sowie konkrete Unternehmensziele dar.
Ein System, das die Qualitätssicherung, die Gute Herstellungspraxis oder die Gute fachliche Praxis einschließlich der Qualitätskontrolle und der periodischen Produktqualitätsüberprüfungen beinhaltet (AMWHV, Kapitel E.1).
Die grundlegenden Absichten und Zielsetzungen einer Organisation zur Qualität, wie sie von ihrer Leitung formell erklärt werden (DIN ISO 9000-9004, 55350).
Jede geplante und systematische Tätigkeit, die innerhalb des QM-Systems verwirklicht und dargelegt wird, um Vertrauen dahingehend zu schaffen, dass eine Einheit die Qualitätsforderung erfüllen wird (DIN EN ISO 8402). Qualitätssicherung ist ein weit reichendes Konzept, das alle Punkte abdeckt, die im Einzelnen oder insgesamt die Qualität eines Produktes beeinflussen. Sie stellt die Gesamtheit aller vorgesehenen Maßnahmen dar, die getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Arzneimittel die für den beabsichtigten Gebrauch erforderliche Qualität aufweisen (EU-GMP-Leitfaden).
Die Dokumentation aller geplanten und systematischen Tätigkeiten innerhalb eines Qualitätssicherungssystems Qualitätssicherungssystem (QS-System).
Die festgelegte Ablauf- und Aufbauorganisation zur Durchführung der Qualitätssicherung sowie die hierfür erforderlichen Mittel (DIN ISO 9000-9004, 55350).
Der Status von Ausgangsstoff oder Verpackungsmaterial , von Zwischenprodukt, Bulkware oder Fertigprodukt, die getrennt gelagert oder durch andere geeignete Maßnahmen von der Verwendung oder Abgabe ausgeschlossen werden, solange die Entscheidung über ihre Freigabe zum Inverkehrbringen oder Zurückweisung aussteht (EU-GMP-Leitfaden) .
Radioaktive Arzneimittel sind Arzneimittel, die radioaktive Stoffe sind oder enthalten und ionisierende Strahlen spontan aussenden und die dazu bestimmt sind, wegen dieser Eigenschaften angewendet zu werden; als radioaktive Arzneimittel gelten auch für die Radiomarkierung anderer Stoffe vor der Verabreichung hergestellte Radionuklide (Vorstufen) sowie die zur Herstellung von radioaktiven Arzneimitteln bestimmten Systeme mit einem fixierten Mutterradionuklid, das ein Tochterradionuklid bildet (Generatoren) (§ 4 Abs. 8 AMG, Kapitel E.2).
Jedes Arzneimittel, das im gebrauchsfertigen Zustand eines oder mehrere (radioaktive für medizinische Zwecke enthält (Article 1(6) of Directive 2001/83/EC)) enthält.
Vorgang, bei dem die Probanden nach dem Zufallsprinzip Behandlungs- oder Kontrollgruppen zugewiesen werden, um den Selektionsbias zu verringern (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Eine Auflistung, in der die Behandlungszuweisung eines jeden Probanden durch den Randomisierungsprozess aufgedeckt wird (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
System zur Erfassung und Weiterleitung von Informationen und zur Kommunikation zwischen Behörden und Stellen gemäß den vorgegebenen Klassifizierungen im Falle von Qualitätsmängeln und Arzneimittelfälschungen, insbesondere bei Rückrufen. Das RAS in Deutschland basiert auf der Umsetzung der Vorgaben durch die EU.
Begründung für eine bestimmte Vorgehensweise aufgrund wissenschaftlicher Fakten und logischer Schlussfolgerungen.
Dokumentation in Tabellenform aller den Raum spezifizierenden Daten wie Klimabedingungen, bauliche und maschinelle Ausstattung, Nutzungsart etc.
siehe Lufttechnische Anlage.
Eine Probe einer Charge Ausgangsstoff, Verpackungsmaterial oder Fertigprodukt, die zum Zwecke der Analyse gelagert wird, sollte die Notwendigkeit hierfür während der Haltbarkeitsfrist der betreffenden Charge eintreten. Wenn es deren Stabilität zulässt, sollten Referenzproben von kritischen Zwischenstufen (z. B. solchen, die analytische Prüfung und Freigabe erfordern) oder Zwischenstufen, die außerhalb der Kontrolle des Herstellers transportiert werden, aufbewahrt werden. Siehe auch Rückstellmuster. Für Fertigprodukte werden die Referenzprobe und Rückstellmuster in vielen Fällen identisch sein, d. h. als vollständig verpackte Einheiten vorliegen. Unter solchen Umständen können Referenzprobe und Rückstellmuster als austauschbar gelten (Kapitel H.6.19 Anhang 19: Referenzproben und Rückstellmuster).
Eine Substanz, bei der durch eine umfangreiche Serie analytischer Prüfungen nachgewiesen wurde, dass es sich um authentisches Material handelt, das einen hohen Reinheitsgrad aufweisen sollte. Dieser Standard kann (1) von einer amtlich anerkannten Quelle bezogen werden oder durch (2) unabhängige Synthese präpariert oder (3) aus vorhandenen Produktionsmaterialien hoher Reinheit entnommen oder (4) durch weitere Aufreinigung von vorhandenem Produktionsmaterial hergestellt werden (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Eine Substanz von feststehender, durch einen Vergleich mit einem primären Referenzstandard nachgewiesener Qualität und Reinheit, die als Referenzstandard für routinemäßige Laboranalysen verwendet wird (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Genehmigung des Sponsors zur Verwendung eines bestimmten Prüfpräparates nach Zertifizierung durch die sachkundige Person und Freigabe nach Erfüllung der Bestimmungen in Artikel 9 (Beginn einer klinischen Prüfung) der Richtlinie 2001/20/EG. Der Sponsor sollte sicherstellen, dass diese mit den tatsächlich von der sachkundigen Person berücksichtigten Details übereinstimmen (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Ein Bereich mit kontrollierten Bedingungen hinsichtlich partikulärer und mikrobieller Verunreinigungen, der so konstruiert ist und genutzt wird, dass das Eindringen, Entstehen und Verbleiben von Verunreinigungen vermindert wird (EU-GMP-Leitfaden).
Ein Bereich, der so konstruiert ist und betrieben wird, dass die Ziele eines reinen und eines Containment-Bereichs gleichzeitig erreicht werden (EU-GMP-Leitfaden).
Kategorien für Räume und Bereiche mit definierten Anforderungen hinsichtlich Belastungen durch Mikroorganismen und Partikel.
Bei der Reinigungsvalidierung handelt es sich um eine dokumentierte Beweisführung, dass ein genehmigtes Reinigungsverfahren die Ausrüstung in einen Zustand versetzt, in dem sie für die Herstellung von Arzneimitteln geeignet ist (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
siehe Wasser für Injektionszwecke (WFI).
(Teilweise) Wiederholung der Qualifizierungsaktivitäten nach qualitätsrelevanten Änderungen an der Ausrüstung.
Prozessvalidierung für ein Produkt, das auf der Grundlage von zusammengetragenen Herstellungs-, Test- und Kontrollchargendaten auf den Markt gebracht wurde (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Eine Wiederholung der Prozessvalidierung, um zu gewährleisten, dass Änderungen am Prozess oder der Ausrüstung, die gemäß bestimmter Änderungskontrollverfahren vorgenommen wurden, die Prozesseigenschaften und die Produktqualität nicht beeinträchtigen (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Überprüfung des Status nach einer bestimmten Zeit, z.B. bei Qualifizierung oder Arbeitsanweisungen.
Bewertungsgröße (R), die gleichgewichtig durch die Wahrscheinlichkeit (W) eines zum Schaden führenden Ereignisses und das im Ereignisfall zu erwartende Schadensausmaß (S) bestimmt ist. (Mit der Anwendung des Arzneimittels verbundenes) Risiko: > jedes Risiko im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln für die Gesundheit von Mensch oder Tier > jedes Risiko unerwünschter Auswirkungen auf die Umwelt (§ 4 Abs. 27 AMG, Kapitel E.2).
Methode, die für das Funktionieren von Ausrüstung oder Prozess kritischen Parameter zu bewerten und zu definieren (Kapitel H.6.15 Anhang 15: Qualifizierung und Validierung).
Gruppe von Produkten oder Prozessen mit ähnlichen Eigenschaften im Hinblick auf einen bestimmten Risikofaktor.
Systematische Anwendung der Richtlinien, Verfahren und Methoden des Qualitätsmanagements bei der Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Überwachung von Risiken (ICH Q9).
Alle ursprünglichen Aufzeichnungen (handschriftliche Eintragungen, Ausdrucke, Chromatogramme etc.). Sie müssen genau (einer Charge, einer Anlage) zugeordnet und archiviert werden. Sie stellen die Grundlage für Auswertungen und Ergebnisse dar.
Ein allgemeiner Terminus für die Umschreibung von Ausgangsmaterialien, Reagenzien und Lösungsmitteln, die bei der Herstellung von Zwischenprodukten oder Wirkstoffen Verwendung finden sollen (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Frische oder getrocknete Arzneipflanze oder deren Teile.
Schematische Pläne aus dem Bereich Ingenieurwesen, die die Zusammenhänge zwischen Anlagen, Zuleitungseinrichtungen, Materialflüssen, Anlagensteuerung und Alarmsystemen detailliert darlegen. Das R&I-Schema dient weiterhin als Referenz für die zur Identifizierung verwendeten Etiketten und Kennzeichnungen.
Zurücksenden eines Arzneimittels an den Hersteller oder Vertreiber, unabhängig davon, ob ein Qualitätsmangel vorliegt oder nicht (EU-GMP-Leitfaden).
Ventil, das ein Strömen in nur eine Richtung erlaubt.
Eine Probe einer vollständig verpackten Einheit aus einer Fertigproduktcharge. Sie wird für Identifizierungszwecke gelagert, z. B. für Präsentation, Verpackung, Etikettierung, Packungsbeilage, Chargennummer, Verfalldatum, sollte die Notwendigkeit hierfür während der Haltbarkeitsfrist der betroffenen Charge eintreten. Es kann außergewöhnliche Umstände geben, in denen diese Anforderung ohne die Rückstellung eines Duplikatmusters erfüllt werden kann, z. B. wenn kleine Mengen einer Charge für verschiedene Märkte verpackt werden oder bei der Produktion sehr teurer Arzneimittel. Siehe auch Referenzprobe. Für Fertigprodukte werden Referenzprobe und Rückstellmuster in vielen Fällen identisch sein, d. h. als vollständig verpackte Einheiten vorliegen. Unter solchen Umständen können Referenzprobe und Rückstellmuster als austauschbar gelten (Kapitel H.6.19 Anhang 19: Referenzproben und Rückstellmuster).
Umgebungsmerkmal reiner Bereiche für die Herstellung steriler Produkte. Der Ruhezustand ist der Zustand, in dem die Produktionsausrüstung installiert und ohne Anwesenheit des Bedienungspersonals in Betrieb ist (Kapitel H.6.1 Anhang 1: Herstellung steriler Arzneimittel).
System, nach dem aufeinander folgende Chargen eines Erzeugnisses aus derselben Stammsaatbank nach Durchlaufen einer bestimmten Anzahl von Passageschritten gewonnen werden. Für die Routineproduktion wird eine Arbeitssaatbank aus der Stammsaatbank zubereitet. Das Endprodukt wird aus der Arbeitssaatbank gewonnen und hat nach der Zubereitung aus der Stammsaatbank keine höhere Anzahl von Passageschritten durchlaufen als der Impfstoff, für den bei der klinischen Prüfung ein ausreichendes Maß an Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen worden ist. Herkunft und Passagegeschichte der Stammsaatbank und der Arbeitssaatbank werden protokolliert (EU-GMP-Leitfaden).
Die in Artikel 48 der Richtlinie 2001/83/EC und in Artikel 52 der Richtlinie 2001/82/EC definierte Person (Kapitel H.6.16 Anhang 16: Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe).
Die sachkundige Person nach § 14 ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln hergestellt und geprüft wurde. Sie hat die Einhaltung dieser Vorschriften für jede Arzneimittelcharge in einem fortlaufenden Register oder einem vergleichbaren Dokument vor deren Inverkehrbringen zu bescheinigen (§ 19 AMG, Kapitel E.2).
Begriff für die Reinigung und Desinfektion von Wasseraufbereitungs- und Verteilungsanlagen.
Dampf, der mit seiner Flüssigkeit im Gleichgewicht steht. Im geschlossenen Gefäß nimmt er eine Sättigungsmenge an Flüssigkeit auf, wonach sich ein statisches Gleichgewicht ausbildet.
siehe Upscaling.
Ein geschlossener Raum mit zwei oder mehreren Türen, der sich zwischen zwei oder mehreren Räumen, z.B. verschiedene Reinheitsklassen, befindet und dem Zweck dient, den Luftstrom zwischen den Räumen unter Kontrolle zu halten, wenn diese betreten werden müssen. Eine Schleuse kann entweder für Personen oder für Waren vorgesehen und entsprechend benutzt werden (EU-GMP-Leitfaden).
Filter zur Abscheidung von definierten Partikelgrößen
Unerwünschte/Unerwartete Arzneimittelwirkung (UAW), die einen tödlichen Ausgang hatten, zu einer Lebensbedrohung, Erwerbsunfähigkeit, Behinderung geführt haben, eine bösartige Erkrankung darstellen.
Äußere Umhüllung ohne Füllgutkontakt (vor allem mit Schutz- und Kennzeichnungsfunktionen).
Intern durchgeführtes Qualitätsaudit, um die Verwirklichung und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (siehe Qualitätssicherungssystem (QS-System)) sowie die Befolgung der Verfahrensanweisung zu verifizieren. Die Pflicht zur Selbstinspektion ist in AMWHV und im EU-GMP-Leitfaden festgeschrieben.
Sera sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG, die aus Blut, Organen, Organteilen oder Organsekreten gesunder, kranker, krank gewesener oder immunisatorisch vorbehandelter Lebewesen gewonnen werden, spezifische Antikörper enthalten und die dazu bestimmt sind, wegen dieser Antikörper angewendet zu werden. Sera gelten nicht als Blutzubereitungen.
Ein Material, das den physikalischen und, wenn möglich, den chemischen Eigenschaften (z. B. Viskosität, Korngröße, pH etc.) des zu validierenden Produkts sehr ähnlich ist. In vielen Fällen können diese Eigenschaften mit Hilfe einer Placebocharge erreicht werden (EU-GMP-Leitfaden).
Sitzbank in einer Personalschleuse, die die beiden in der Schleuse zusammentreffenden Reinheitsbereiche trennt. Die Mitarbeiter setzen sich auf die Bank, ziehen die Schuhe aus dem unreineren Bereich aus und schwingen die Beine über, um auf der reineren Seite entsprechende Reinraumkleidung anzulegen.
Abnahme nach Installation beim Auftraggeber (Nutzer); Grundlage ist das genehmigte Pflichtenheft.
siehe Feste Formen.
Zustimmung zur Freigabe zum Inverkehrbringen fehlerhafter Einheiten (DIN ISO 9000-9004, 55350)
siehe Arbeitsanweisung.
Eine Person, der eine Spende im Sinne von § 2 Nr. 1 des Transfusionsgesetzes oder der eine sonstige Spende in oder durch Gewebeeinrichtungen entnommen wird (AMWHV, Kapitel E.1).
Festlegungen und Anforderungen, denen Ausgangsstoffe oder Zwischenprodukte für die Arzneimittel- oder Wirkstoffherstellung, Wirkstoffe oder die Arzneimittel entsprechen müssen; sie dienen als Grundlage der Qualitätsbewertung (AMWHV, Kapitel E.1). Beschreiben im Einzelnen die Anforderungen, denen jedes Produkt oder Material, das bei der Herstellung eingesetzt oder erzielt wird, entsprechen muss. Sie dienen als Grundlage der Qualitätsbewertung (EU-GMP-Leitfaden).
Sponsor ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt (§ 4 Abs. 24 AMG, Kapitel E.2).
Hitze- und chemikalienresistente Überlebensform einiger Mikroorganismen (Sporenbildner), die schlechte Umgebungsbedingungen überdauern können. Bei besseren Umgebungsbedingungen wechseln sie in die vermehrungsfähige Form. Sporen sind sehr klein und können daher Sterilfilter passieren und werden von Alkohol nicht angetötet. Wegen der hohen Resistenz werden sie als Bioindikatoren verwendet.
Leerung und Säuberung einer Flasche durch Leerströmen und Evakuieren oder durch Leerströmen, teilweises Füllen mit dem entsprechenden Gas und erneutes Leerströmen.
Eine Kultur eines Mikroorganismus, die aus einem Bulkmaterial zur Erzielung einer einheitlichen Qualität, zur Verhinderung einer Kontamination und zur Sicherung der Haltbarkeit in einer einzigen Arbeitssitzung in Einzelbehälter gegeben wird. Eine Stammsaatbank in flüssiger Form wird in der Regel bei –70 °C oder darunter gehalten. Eine gefriergetrocknete Stammsaatbank wird bei einer solchen Temperatur aufbewahrt, von der bekannt ist, dass sie die Haltbarkeit garantiert (EU-GMP-Leitfaden).
siehe Arbeitsanweisung.
siehe Arbeitsanweisung.
Methode zur kontinuierlichen Überwachung, Kontrolle und Verbesserung von Abläufen und Prozessen. Dabei wird mithilfe sehr einfach zu führender sog. Regelkarten fortlaufend festgestellt, ob der betrachtete Prozess innerhalb der normalen Prozessvariabilität abläuft oder außer statistischer Kontrolle geraten ist.
Gesamtheit der Arbeitsplatzbeschreibungen eines Mitarbeiters
Frei von vermehrungsfähigen Keimen. Bei der Prüfung auf Sterilität wird der Nachweis einer Reduktion der Ausgangskeimzahl von sechs Logstufen gefordert, da eine absolute Keimfreiheit nicht nachweisbar ist. Daher findet man auch häufig die Formulierung „entspricht der Prüfung auf Sterilität“.
Ist der Vorgang der Entfernung aller Mikroorganismen außer Viren aus einer Flüssigkeit durch Filtration. Sie wird vorrangig bei hitzeempfindlichen Stoffen und Produkten angewandt.
Eliminierung aller vermehrungsfähigen Mikroorganismen.
Vollautomatisierter Sterilisationsvorgang, meistens in Kombination mit einem Cleaning in Place (CIP).
Sterilität ist die Abwesenheit lebender Organismen. Die Bedingungen der Sterilitätsprüfung werden im Europäischen oder in einem anderen relevanten Arzneibuch beschrieben (EU-GMP-Leitfaden).
Die Summe aller getroffenen Vorkehrungen, die die Sterilität eines Produktes gewährleisten. Für endsterilisierte Produkte sind dies die folgenden Stufen: > Produktdesign > Kenntnis und, wenn möglich, Kontrolle des mikrobiologischen Zustandes der Ausgangsstoffe und der Prozesshilfen > Überprüfung des Produktionsverfahrens auf mögliche Quellen von Verunreinigung und deren Eliminierung, um das Eindringen von Mikroorganismen und deren Vermehrung im Produkt zu verhindern. Dies geschieht normalerweise durch Reinigung und Desinfektion der produktberührenden Flächen, durch Arbeiten in reinen Räumen, um Verunreinigung durch die Luft zu verhindern, durch Limitierung der Prozesszeiten und, wenn notwendig, durch die Einplanung von Filtrationsschritten. > Ergreifen von Präventivmaßnahmen, um eine Verwechslung steriler und unsteriler Produkte auszuschließen > Wahrung der Produktintegrität > Sterilisationsverfahren. Die Gesamtheit des Sterilitätssicherungssystems soll beinhalten, z. B. Änderungskontrolle, Ausbildung, schriftliche Verfahren (SOPs), Freigabeprüfungen, vorbeugende Wartung, Analyse von Störfällen, Vorbeugung menschlichen Versagens, Validierung, Kalibrierung usw. (Kapitel H.6.17 Anhang 17: Endgültige Version – parametrische Freigabe).
Stoffe im Sinne des AMG § 3 sind 1. chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, 2. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile, Algen, Pilze und Flechten in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, 3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, 4. Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte.
Studien zur Bewertung der Auswirkung extremer Bedingungen auf das Arzneimittel. Zu diesen Studien zählen Lichtstabilitätsprüfungen (siehe ICH Q1B) und spezifische Tests bei bestimmten Produkten (z.B. Dosieraerosole, Cremes, Emulsionen, gekühlte wässrige Flüssigprodukte).
Die Person, die vom pharmazeutischen Unternehmer beauftragt wird, bekannt gewordene Meldungen über Arzneimittelrisiken zu sammeln, zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren. Sein Aufgabenbereich sind Fertigarzneimittel nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AMG. Für das Inverkehrbringen anderer Produkte (zum Beispiel Wirkstoffe) ist kein Stufenplanbeauftragter erforderlich. Der pharmazeutische Unternehmer hat jedoch eine entsprechende Person mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Stufenplanbeauftragten zu beauftragen. Die entsprechend beauftragte Person ist dann analog für die Einhaltung der Verpflichtungen verantwortlich, muss aber nicht die Sachkundeanforderungen des Stufenplanbeauftragten nach § 63a Abs. 2 AMG (Kapitel E.2) erfüllen.
Wird im Sinne eines geregelten Mechanismus ineinander greifender Aktivitäten und Techniken verwendet, die so miteinander verbunden sind, dass ein organisiertes Ganzes entsteht (EU-GMP-Leitfaden).
Wird im Sinne eines geregelten Mechanismus ineinander greifender Aktivitäten und Techniken verwendet, die so miteinander verbunden sind, dass ein organisiertes Ganzes entsteht.
Nachweis, dass ein analytisches System, bestehend aus Analysenmethode, Geräten, Reagentien, Standardlösungen und Analyst, für die Bearbeitung des vorliegenden analytischen Problems geeignet ist, d.h. jede Komponente für sich, und alle Komponenten in geeigneter Weise zusammenwirken.
Ein stationärer Behälter für die Lagerung verflüssigter oder kryogener Gase.
Ein Fahrzeug, auf dem ein Behälter befestigt ist, der für den Transport verflüssigter oder kryogener Gase verwendet wird.
Stufe/Phase der Verfahrens-/Prozessentwicklung, bei der der Prozess unter produktionsnahen Bedingungen (vergleichbare Maschinen/ Ausrüstung, Chargengröße für feste orale Formen mind. 1/10 der Produktionschargengröße bzw. mindestens 100.000 Stück) optimiert wird. Die im Technikum gewonnenen Daten für Prozessparameter, Ausbeuten etc. sind wichtige Voraussetzungen für die Prozessvalidierung in der Produktion. Das Technikum kann organisatorisch der galenischen Entwicklungsabteilung oder der Produktion angegliedert sein.
Chargen, die während der Prozessoptimierung hergestellt werden, um die Übertragbarkeit der Prozess- und Einstellparameter aus der Entwicklungsphase auf die Produktionsausrüstung und auf zukünftige Chargengrößen abschätzen zu können. Die Produktion von Technikumschargen erfolgt zumeist mit der Produktionsausrüstung bzw. vergleichbaren Maschinen und Geräten, jedoch in kleineren Chargen (ca. 1/10 der Produktionschargengröße).
Freigabe eines klinischen Prüfpräparates nach der Qualitätskontrolle.
Testallergene sind Arzneimittel im Sinne des §2 Abs. 1 AMG, die Antigene oder Haptene enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erkennung von spezifischen Abwehr- oder Schutzstoffen angewendet zu werden (§4 Abs. 4 AMG, Kapitel E.2).
Testantigene sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4a AMG, die Antigene oder Haptene enthalten und die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden (§ 4 Abs. 7 AMG, Kapitel E.2).
Testsera sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4a AMG, die aus Blut, Organen, Organteilen oder Organsekreten gesunder, kranker, krank gewesener oder immunisatorisch vorbehandelter Lebewesen gewonnen werden, spezifische Antikörper enthalten und die dazu bestimmt sind, wegen dieser Antikörper verwendet zu werden, sowie die dazu gehörenden Kontrollsera (§ 4 Abs. 6 AMG, Kapitel E.2).
Differenz zwischen niedrigster wirksamer Dosis und der Dosis, bei der bereits starke, unerwünschte Effekte auftreten. Ein Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite muss beispielsweise unter den Aspekten Gleichförmigkeit des Gehaltes oder Gehalt am Ende der Laufzeit kritischer beurteilt werden als ein Präparat mit großer therapeutischer Breite.
Summenparameter für die organische Belastung des Wassers. Die Messung des TOC-Wertes erfolgt fast ausschließlich über die Oxidation der organischen Materie zu CO2. Die Bestimmung des TOC-Wertes ist eine Methode zur Kontrolle der Wasseraufbereitungsanlage, da eine Änderung des TOC-Gehaltes seine Ursache entweder im Rohwasser, in den eingesetzten Materialien oder in einer Biofilmbildung hat.
Verwirbelte Strömung im Gegensatz zu Laminare Strömung.
Definierte Strömungsrichtung eines Luftstromes zwischen zwei Räumen.
Als Überwachungsbehörde wird die Behörde bezeichnet, die für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständig ist, soweit nicht Durchführungsaufgaben der Bundesoberbehörden berührt sind. Zu den Aufgaben der Überwachungsbehörde gehört auch die Durchführung von Betriebsbesichtigungen bei festgestellten Beanstandungen, im Rahmen der Erteilung von Herstellungserlaubnissen bzw. zur Feststellung der allgemeinen GMP-Konformität.
Membrantrennverfahren, bei dem Partikel von 0,001–0,1 Mikrometer aufgrund der Molekülgröße und -form vom Wasser getrennt werden. Die Ultrafiltration ist im Gegensatz zur Umkehrosmose nicht in der Lage Salze zurückzuhalten.
Die erneute Bearbeitung einer ganzen oder von Teilen einer Charge ungenügender Qualität, von einer bestimmten Produktionsstufe ausgehend, mit dem Ziel, in einem oder mehreren zusätzlichen Arbeitsgängen eine Qualität zu erreichen, die den Anforderungen genügt (EU-GMP-Leitfaden). Im weiteren Sinne auch die Wiederverwertung von nicht zurückgewiesenen Produkten.
Prüfung des angrenzenden, näheren Bereichs zur Produktionszone (z.B. Raumtemperaturen, Raumfeuchten, Partikelbelastung, Keime).
Die Umkehrosmose ist ein physikalischer Vorgang, bei dem an einer semipermeablen Membran durch Aufwendung von Druck auf der Konzentratseite Kationen, Anionen, Schwebeteilchen, Kolloide und Bakterien zurückgehalten werden. Das gereinigte, salzarme Permeat entspricht in der Regel der Qualität von gereinigtem Wasser (siehe Gereinigtes Wasser.)
Abluft, die in derselben Anlage als Zuluft wieder verwendet wird.
Behälter, die dauerhaft das Durchdringen von Gasen oder Lösungsmitteln verhindern, z.B. versiegelte Aluminiumtuben für halbfeste Stoffe, versiegelte Glasampullen für Lösungen.
Auch: Unterschrift (unterschrieben); die Abzeichnung der Person, die eine bestimmte Maßnahme oder Überprüfung vorgenommen hat. Dieses Sich-Ausweisen kann in Form von Initialen, der vollständigen, handschriftlichen Unterschrift, einem persönlichen Siegel oder einer authentifizierten und sicheren elektronischen Unterschrift vonstatten gehen (EU-GMP-Leitfaden).
Nicht aus Standard-Stabilitätsstudien zum Zwecke der Zulassung stammende Daten, die die Prüfverfahren, den vorgeschlagenen Zeitraum für eine Wiederholungsprüfung oder die Haltbarkeit sowie die auf dem Etikett angegebenen Lagerungsbedingungen stützen. Zu diesen Daten zählen 1. Stabilitätsdaten zu Wirkstoffchargen in einer frühen Phase des synthetischen Wegs, Materialchargen im kleinen Maßstab, nicht zur Vermarktung vorgeschlagene Formulierungen zu Untersuchungszwecken, damit verbundene Formulierungen und Produkte in Behältern oder Verschlusssystemen, die nicht den für die Vermarktung vorgeschlagenen entsprechen 2. Angaben im Hinblick auf Ergebnisse der Tests der Behälter 3. weitere wissenschaftliche Argumentationsweisen
Maßstabsvergrößerung z.B. während der Prozessentwicklung. Üblicherweise findet diese Maßstabsvergrößerung in zwei Stufen statt: bei der Übergabe einer entwickelten Rezeptur in das Technikum (siehe Technikumschargen) und bei der Übergabe vom Technikum an die Routineproduktion (siehe Consistency Batches).
Beweisführung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis, dass Verfahren, Prozesse, Ausrüstungsgegenstände, Materialien, Arbeitsgänge oder Systeme tatsächlich zu den erwarteten Ergebnissen führen (siehe auch Qualifizierung) (EU-GMP-Leitfaden).
Der Validierungsbericht protokolliert die Durchführung der Validierung, die ermittelten Daten, eventuelle Besonderheiten und die Gesamtbeurteilung und beinhaltet die Freigabe des validierten Verfahrens durch die verantwortliche Person.
Der Validierungsmasterplan ist ein Projektmanagement-Werkzeug und beschreibt den Umfang der geplanten Qualifizierungs- und Validierungsaktivitäten, die Verantwortlichkeiten bei der Durchführung sowie den notwendigen Zeit- und Kapazitätsbedarf.
Tabelle, als Bestandteil des Validierungsmasterplan (VMP), in der alle Produkte, Prozesse oder Systeme, die qualifiziert bzw. validiert werden müssen, aufgelistet sind und den erforderlichen Aktionen zugeordnet werden. Die einzelnen Aktivitäten in der Matrix sollten mit Prioritäten und Verantwortlichkeiten gekennzeichnet sein und erleichtern damit bei komplexen Validierungs-Projekten den Überblick (PIC PR 1/99).
Anweisung, welche die Durchführung der Validierung sowie die Akzeptanzkriterium beschreibt.
Generelle Strategie und Philosophie eines Unternehmens zum Thema Validierung. Diese eher allgemeine Absichtserklärung der Geschäftsführung kann Teil eines Qualitätssicherungshandbuches oder eines Validierungsmasterplans sein und demonstriert die generelle Einstellung eines Unternehmens zur Validierungsproblematik nach innen (Geschäftsführung, Mitarbeiter) und außen (Kunden, Behördenvertreter).
siehe Validierungsmasterplan (VMP).
Vorrichtung zum Öffnen und Schließen von Behältern.
Die Verarbeitungsanweisung (EU-GMP-Leitfaden) enthält detaillierte Schritte zur Herstellung inkl. der Inprozesskontrollen und Hinweisen zur eingesetzten Ausrüstung. Herstellungsvorschrift und Verarbeitungsanweisung ergeben zusammen die Herstellungsanweisung nach AMWHV.
Ein Vorgang, bei dem eine oder mehrere der an der Studie teilnehmenden Parteien nicht über die individuelle/n Behandlungszuteilung/en informiert sind. Man spricht von einfach-blinden Studien, wenn der/die Proband/en nicht über die Behandlungszuteilung/en informiert ist/sind, und von doppel-blinden Studien, wenn Proband/en, Prüfarzt/ärzte, Monitor und, in einigen Fällen, die Person/en, die mit dem Management und der Auswertung der Daten betraut ist/sind, nicht über die Behandlungszuteilung/en informiert sind. In Bezug auf ein klinisches Prüfpräparat bezeichnet der Begriff „Verblindung" im Folgenden die absichtliche Unkenntlichmachung der Identität des Produktes in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Sponsors. Der Begriff Entblindung bezeichnet im Folgenden die Aufdeckung der Identität verblindeter Produkte (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten). Das bewusste Vorenthalten der Information über die Identität eines Prüfpräparats in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Sponsors (Richtlinie 2003/94/EG).
Beschreibung durchzuführender Arbeitsgänge, zu ergreifender Vorsichtsmaßnahmen und sonstiger Maßnahmen, die in direkter oder indirekter Beziehung zur Herstellung eines Arzneimittels stehen.
siehe Arbeitsanweisung.
Beschreibung durchzuführender Arbeitsgänge, zu ergreifender Vorsichtsmaßnahmen und sonstiger Maßnahmen, die in direkter oder indirekter Beziehung zur Herstellung eines Arzneimittels stehen (EU-GMP-Leitfaden).
Dokumentierte Beweisführung des korrekten Zusammenspiels aller Komponenten der Anlagen und Geräte mit dem jeweiligen Prozess. Der Schritt der Verfahrensqualifizierung lässt sich nicht eindeutig der Qualifizierung oder Validierung zuordnen. Firmenspezifische Regelungen sind daher möglich. Häufig wird diese Qualifizierungsphase auch Leistungsqualifizierung genannt.
Das auf dem Behälter/Etiketten eines Wirkstoffs aufgedruckte Datum, das die Zeit angibt, während der der Wirkstoff innerhalb der festgelegten Laufzeitspezifikation bleiben sollte, wenn er unter definierten Bedingungen gelagert wird, und nach dem er nicht mehr verwendet werden sollte (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Gase, die bei normaler Fülltemperatur und normalem Fülldruck in der Flasche im flüssigen Zustand verbleiben (EU-GMP-Leitfaden).
Ein Gas, das im Behälter unter Druck bei –0 °C teilweise flüssig ist (Gas über einer Flüssigkeit).
Ein klinisches Prüfpräparat oder ein bereits zugelassenes Produkt (d.h. wirksame Vergleichsmedikation) oder Placebo, das als Referenzsubstanz in einer klinischen Studie verwendet wird (Kapitel H.6.13 Anhang 13: Revision 1 Herstellung von klinischen Prüfpräparaten).
Alle Arbeitsgänge, einschließlich Abfüllen und Kennzeichnen, die eine Bulkware durchlaufen müssen, um zu einem Fertigprodukt zu werden (EU-GMP-Leitfaden). Anmerkung: Steriles/aseptisches Abfüllen wird in der Regel nicht als Teil des Verpackens betrachtet. Die abgefüllten, aber nicht endgültig verpackten Primärbehältnisse sind als Bulkware anzusehen.
Die Verpackungsanweisung (EU-GMP-Leitfaden) enthält Angaben zum Verpackungsmaterial, den Verpackungsvorgängen und Inprozesskontrollen. Nach AMWHV ist die Verpackungsanweisung Teil der Herstellungsanweisung.
Jedes für die Verpackung eines Arzneimittels verwendete Material, ausgenommen die für Transport oder Versand verwendete äußere Umhüllung. Je nachdem, ob das Verpackungsmaterial für einen direkten Kontakt mit dem Produkt vorgesehen ist oder nicht, wird es als primär oder sekundär bezeichnet (EU-GMP-Leitfaden).
Das Verpackungsprotokoll (EU-GMP-Leitfaden: Protokoll der Chargenverpackung) enthält detaillierte Aufzeichnungen über den Verpackungsvorgang inkl. der durchgeführten Inprozesskontrollen gemäß Verpackungsanweisung. Nach AMWHV ist das Verpackungsprotokoll Teil des Herstellungsprotokolls.
Produktionschargen eines Wirkstoffs oder Arzneimittels, für die die Stabilitätsstudien nach der Genehmigung aufgrund ihrer Verpflichtung im Registrierantrag begonnen oder abgeschlossen werden.
Der Vorgang der Verpackung für den Versand und der Versendung von bestellten Arzneimitteln für klinische Prüfungen.
Wirkstoffhaltige Arzneiform, die in einer klinischen Prüfung untersucht wird (im Gegensatz zu Placebo = wirkstofffreie Arzneiform).
Jeder in einem Zwischenprodukt oder Wirkstoff vorhandener Bestandteil, der nicht der gewünschte selbst ist.
Eine Beschreibung der identifizierten und nicht identifizierten Verunreinigungen in einem Wirkstoff (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
siehe Validierungsmasterplan (VMP).
Bauelement zur Regelung eines konstanten oder variablen Volumenstromes (ohne Einfluss des Vordruckes im Luftsystem)
Hierunter wird die Maßnahme verstanden, die ergriffen wird und dazu geeignet ist, ein Wiederauftreten eines erkannten Fehlers oder Problems zukünftig zu vermeiden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern (allgemein). Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer anderen unerwünschten möglichen Situation (DIN EN ISO 9000:2000).
Grenzwert (ursprünglich für Keimzahlen oder Partikelzahlen, im weiteren Sinne aber auch für Prozessparameter) als Frühwarnsystem, dessen Überschreitung auf Trends oder Verschiebungen (shifts) von normalen (Prozess-)Parametern hinweisen kann. Ein Eingreifen in den Prozess sollte vermieden werden, solange sich der Prozess noch innerhalb der normalen (Prozess-)Variabilität befindet. Dagegen muss die Ursache für die Warngrenzenüberschreitung gemäß vorher festgelegtem Verfahren (SOP) ermittelt werden (siehe Aktionsgrenze).
Von der amerikanischen Gesundheitsbehörde (FDA) versandter Brief an den Pharmazeutischen Unternehmer oder Hersteller nach Feststellung von Mängeln.
Zeit, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Arzneimittels nach der letzten Anwendung des Arzneimittels bei einem Tier bis zur Gewinnung von Lebensmitteln, die von diesem Tier stammen, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einzuhalten ist und die sicherstellt, dass Rückstände in diesen Lebensmitteln die gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EG Nr. L 224 S. 1) festgelegten zulässigen Höchstmengen für pharmakologisch wirksame Stoffe nicht überschreiten (§ 4 Abs. 12 AMG, Kapitel E.2).
Dient der Bewahrung des Sollzustandes einer Maschine, oder Anlage durch Maßnahmen wie Reinigen, Schmieren, Nachstellen.
Synonyme: Destilliertes Wasser, Reinstwasser, Water for Injection. Wasser, das zur Herstellung von sterilen Arzneimitteln oder als letztes Spülwasser für Anlagen in der Sterilherstellung eingesetzt wird. Wasser für Injektionszwecke wird aus gereinigtem Wasser (siehe Gereinigtes Wasser) durch Destillation (Europa) oder doppelte Umkehrosmose (USA) hergestellt. Wasser für Injektionszwecke darf nicht mehr als 10 KBE/100 ml enthalten (nach Arzneibuch).
Ein Test, der aus Sicherheitsgründen in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Sicherheitsstandards durchgeführt wird, um zu gewährleisten, dass die Behälter hohem Druck standhalten.
Regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung, der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (siehe §§ 631– 642 BGB).
siehe Wasser für Injektionszwecke (WFI).
Die erneute Bearbeitung einer ganzen oder von Teilen einer Charge ungenügender Qualität, von einer bestimmten Produktionsstufe ausgehend, mit dem Ziel, in einem oder mehreren zusätzlichen Arbeitsgängen eine Qualität zu erreichen, die den Anforderungen genügt.
Zeitpunkt, an dem ein Material erneut untersucht werden sollte, um sicherzustellen, dass es sich weiterhin für eine Verwendung eignet.
Das vollständige oder teilweise Einbringen früherer Chargen von der erforderlichen Qualität in eine andere Charge auf einer genau bestimmten Herstellungsstufe (EU-GMP-Leitfaden).
Automatisierter Reinigungsvorgang, bei dem sich im Gegensatz zu Cleaning in Place (CIP) zusätzliche manuelle Reinigungsschritte, meistens für einzelne Anlagenkomponenten, anschließen.
Wirkstoffe sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von Arzneimitteln als arzneilich wirksame Bestandteile verwendet zu werden (AMG). Jede Substanz oder Substanzmischung, die für die Herstellung eines Arzneimittels verwendet werden soll und die bei ihrer Verwendung in der Arzneimittelproduktion ein wirksamer Bestandteil des Arzneimittels wird. Derartige Substanzen haben den Zweck, die pharmakologische Wirksamkeit oder einen anderen direkten Effekt in der Diagnose, Heilung, Linderung, Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit beizubringen oder die Struktur und Funktion des Körpers zu beeinflussen (Kapitel H.5 EU-GMP-Leitfaden: Teil II Mindestanforderungen für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe eingesetzt werden).
Der Wirkstofflieferant (Händler) stellt in der Regel keine Stoffe selber her, sondern vermittelt und beschafft lediglich die Stoffe für einen Besteller. Händler bzw. Lieferanten vertreten in der Regel mehrere Hersteller für Stoffe, so genannte Prinzipale. Siehe auch Lieferant.
siehe Abscheidegrad (bei Filtern).
Ausgewählte Bedingungen, welche die oberen und unteren Grenzen der Prozessparameter und die Umstände in der zugrunde liegenden Verfahrensanweisung umfassen, bei denen, verglichen mit den Idealbedingungen, fehlerhafte Prozesse oder Produkte mit der größten Wahrscheinlichkeit auftreten. Diese Bedingungen verursachen nicht zwangsläufig Prozess- oder Produktfehler.
sieheArbeitsanweisung.
Wert in Grad Celsius, der zu einer dezimalen D-Wert-Änderung führt (auch: Temperaturänderung, die eine Änderung des D-Wertes um eine Zehnerpotenz verursacht). Der Z-Wert wird auch als relative Resistenz eines gegebenen Mikroorganismus gegen verschiedene Temperaturen definiert. Der Z-Wert für Bazillus stearothermophilis beträgt 10 °C.
> Zellbanksystem: Ein Zellbanksystem ist ein System, mit dem aufeinander folgende Chargen eines Erzeugnisses durch Züchtung in Zellen gewonnen werden, die aus derselben Stammzellbank hervorgegangen sind (vollständig beschrieben nach Identität und Abwesenheit von Verunreinigungen). Eine Anzahl von Behältern aus der Stammzellbank wird zur Herstellung einer Arbeitszellbank verwendet. Das Zellbanksystem wird für einen Passageschritt oder eine Anzahl von Populationsverdopplungen validiert, die oberhalb der bei der Routineherstellung erreichten liegen. > Stammzellbank: Eine Kultur (vollständig beschriebener) Zellen, die in einem einzigen Arbeitsgang in Einzelbehälter gegeben und zur Erzielung einer einheitlichen Qualität zusammen verarbeitet und so aufbewahrt werden, dass ihre Haltbarkeit gewährleistet ist. Eine Stammzellbank wird in der Regel bei Temperaturen von –70 °C oder darunter aufbewahrt. > Arbeitszellbank: Eine Kultur von Zellen, die aus der Stammzellbank hervorgegangen und zur Verwendung bei der Herstellung von Produktionszellkulturen bestimmt sind. Die Arbeitszellbank wird in der Regel bei Temperaturen von -70 °C oder darunter aufbewahrt.
Das Ergebnis aus dem In-vitro-Wachstum von Zellen, die aus mehrzelligen Organismen isoliert worden sind.
Die aufgrund des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) gegründete Einrichtung.
Verwaltungsakt nach § 25 AMG, der nach Prüfung festgelegter Unterlagen eines Arzneimittelmodells dessen Inverkehrbringung genehmigt.
Dokumentation, die zum Zwecke der Zulassung eines Arzneimittels bei den jeweiligen Zulassungsbehörden eingereicht wird. Bestandteile dieser Dokumentation sind u.a. die Herstellungsanweisung (manufacturing description), die Prüfanweisung, genaue Angaben zum Packmaterial und zur Haltbarkeit, der Herstellort und die eingesetzten Geräte/Ausrüstung.
Die gesamte dem Raum zuströmende Luft (vom Raum aus betrachtet).
Verantwortung und Befugnis.
Teilweise bearbeitetes Material, das noch weitere Produktionsstufen durchlaufen muss, bevor es zur Bulkware wird (EU-GMP-Leitfaden).
Karlstraße 2
79650 Schopfheim
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