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GMP Aktuell

15. AMG Novelle in Kraft

Das 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist zum 31.05.2011 in Kraft getreten. Die Neuregelungen beziehen sich auf den Versandhandel mit Tierarzneimitteln.

 

Die wichtigsten Inhalte:

  • Öffnung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind.
  • Neue Anwendungsregelung: Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel von dem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden.
  • Verbot der Verabreichung von bestimmten verbotenen oder nicht gelisteten pharmakologisch wirksamen Stoffen an Lebensmittel liefernde Tiere.
Was ist zu tun?

Das 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 25.5.2011 ist am 31.5.2011 in Kraft getreten. Die Änderungen gegenüber der Vorgänger-Version können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.

Quellen:

Bundesgesetzblatt/ AMG Änderung

BMELV/ Zusammenfassung

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