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GMP Aktuell

EMA: GMP Compliance Wirkstoffhersteller

Der Frage, wie ein Wirkstoffhersteller seine GMP-Compliance nachweisen kann, geht die europäische Arzneimittelbehörde EMA nach.

 

Die Direktive 2001/83/EC legt fest, dass Inhaber einer Zulassungserlaubnis verpflichtet sind, als Ausgangsstoffe nur jene Wirkstoffe einzusetzen, die in Übereinstimmung mit den GMP-Richtlinien hergestellt wurden. Durch die Gesetzgebung ist trotz dieser Verpflichtung einer regelmäßige Inspektion von Wirkstoffproduzenten nicht vorgesehen.

Was ist zu tun?

Um die Compliance mit den GMP-Richtlinien sicherzustellen, hat die EMA auf ihrer Webseite verschiedene Dokumente veröffentlicht. Darunter zählen Teile der Compilation of Community Procedures on Inspections and Exchange of Information sowie auch einige Fragen & Antwort Dokumente. Nähere Informationen dazu bietet die EMA in ihrem Online-Angebot.

Quellen:

EMA/ Compliation of Community Procedures

EMA/ GMP Compliance API Manufacturers

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