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Hintergrund ist die Beschwerde eines Mannes aus Irland, der Zugang zu Berichten über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen (in diesem Fall suizidale Tendenzen) erlangen möchte. Die EMA argumentiert, dass die Transparenz-Regeln der EU die Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen nicht beinhalten. Der Ombudsman stimmt dieser Argumentation nicht zu. Seiner Ansicht nach betreffen die Transparenz-Regeln alle Dokumente der EMA.
Die EMA wird ihre Meinung zu diesem Thema bis zum 31. Juli 2010 veröffentlichen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Behörde auf diese Anforderung reagieren wird.
Ombudsman/ Presse Veröffentlichung
EMA/ Meinung