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GMP Aktuell

Neue Fassung des AMG verabschiedet

Nachdem bereits am 17. Juli 2009 das AMG geändert wurde (sogenannte 15. Novelle), ist am 9. Oktober die Berichtigung zur Änderung verabschiedet worden. Diese Änderung ist in dem meisten Quellen bislang nicht berücksichtigt.

 

Selbst auf der Internetseite des Bundesministeriums der Jusitz ist die Änderung noch nicht eingearbeitet. Sie finden die Änderungen derzeit nur im Bundesgesetzblatt I Nr. 69 vom 14. Oktober 2009 S.3578.

Hier der vollständige Text der Änderung:

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Vom 9. Oktober 2009

Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „nicht vorgesehen ist oder nicht möglich ist“ zu streichen.

2. Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
„aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „zur Zulassung“ die Wörter „oder Genehmigung nach § 21a“ eingefügt und die Wörter „ , ausgenommen in eine Freizone des Kontrolltyps I oder Freilager,“ gestrichen und nach dem Wort „zugelassen“ das Wort „oder“ durch die Wörter „ , nach § 21a genehmigt,“ ersetzt.“

3. In Artikel 1 Nummer 75 ist nach der Angabe „Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“
zu streichen.

Bonn, den 9. Oktober 2009

Bu n d e s m i n i s t e r i u m   f ü r   G e s u n d h e i t
Im Auftrag
H a n s - P e t e r   H o f m a n n

Quelle: Bundesgesetzblatt I Nr. 69 vom 14. Oktober 2009 S.3578

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