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Selbst auf der Internetseite des Bundesministeriums der Jusitz ist die Änderung noch nicht eingearbeitet. Sie finden die Änderungen derzeit nur im Bundesgesetzblatt I Nr. 69 vom 14. Oktober 2009 S.3578.
Hier der vollständige Text der Änderung:
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „nicht vorgesehen ist oder nicht möglich ist“ zu streichen.
2. Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
„aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „zur Zulassung“ die Wörter „oder Genehmigung nach § 21a“ eingefügt und die Wörter „ , ausgenommen in eine Freizone des Kontrolltyps I oder Freilager,“ gestrichen und nach dem Wort „zugelassen“ das Wort „oder“ durch die Wörter „ , nach § 21a genehmigt,“ ersetzt.“
3. In Artikel 1 Nummer 75 ist nach der Angabe „Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“
zu streichen.
Bonn, den 9. Oktober 2009
Bu n d e s m i n i s t e r i u m f ü r G e s u n d h e i t
Im Auftrag
H a n s - P e t e r H o f m a n n
Quelle: Bundesgesetzblatt I Nr. 69 vom 14. Oktober 2009 S.3578
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