01.05.2018

Geschäftsführer und Sachkundige Person bei HWI pharma services GmbH

Dr. Frank Böttcher

Dr. Frank Böttcher

Dr. Frank Böttcher ist Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik. Er blickt auf eine langjährige Berufslaufbahn als Sachkundige Person und in der Geschäftsleitung in verschiedenen Unternehmen der Pharmazeutischen Industrie zurück. Seit 2021 ist er als Geschäftsführer und Sachkundige Person bei der HWI pharma services GmbH tätig.

Herr Dr. Böttcher ist aktives Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen, die sich mit der Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten befassen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind vertragliche Regelungen zur Auftragsherstellung und -prüfung sowie die Herstellung und Prüfung steriler Produkte.

Herr Dr. Böttcher begann seine Berufslaufbahn 1994 in der Analytik und Zulassung von Phytopharmaka. Danach folgten Stationen in einem internationalen Konzern und bei einem Lohnhersteller. Dort war er für das Lieferantenmanagement und die Prüfung und Freigabe von Packmitteln, Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln verantwortlich.

2003 wechselte er zum Labor LS und betreute dort zunächst die Bereiche Qualitätssicherung, Prüfung steriler Produkte und chemisch-physikalische Analytik. 2005 wurde er Vorstand, später geschäftsführender Direktor der Gesellschaft. Er war für verschiedene Bereiche des Unternehmens, z. B. das operative Geschäft, das Qualitätswesen, Personal und Finanzen verantwortlich, zudem war er Sachkundige Person nach § 14 AMG und technischer Leiter nach DIN EN ISO 17025. 2020 arbeitete er als freiberuflicher Berater für die pharmazeutische Industrie und Medizinproduktehersteller.

Herr Dr. Böttcher verfügt über weitreichende Erfahrungen mit Audits und Behördeninspektionen. Zudem ist er als Referent und Autor mit den Schwerpunkten Qualitätssicherung, Risikomanagement, Validierung, Verifizierung und Transfer analytischer Verfahren aktiv.


 Er ist Autor bzw. Co-Autor folgender Kapitel im GMP-BERATER:

  • Kapitel 1.L Tätigkeiten im Auftrag
  • Kapitel 14.A Probenahme
  • Kapitel 17.B Prüfung im Lohnauftrag