Der Anhang 2 zu biologischen Wirkstoffen und Arzneimitteln ist seit Juni 2018 nicht mehr länger für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs) anwendbar. Dieser Bereich wurde als eigenständige Leitlinie unter den Part IV des EudraLex Volume 4 ausgegliedert. Sie erhalten dieses Dokument in Gegenüberstellung mit der deutschen Übersetzung unserer Fachredaktion.
Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie den Anhang 13 in Gegenüberstellung mit der offiziellen deutschen Übersetzung, die am 2. April 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde.
Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie den Anhang 15 in Gegen-überstellung mit der offiziellen deutschen Übersetzung, die am 8. April 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde.
Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie den Anhang 17 in Gegenüberstellung mit der offiziellen deutschen Übersetzung, die am 11. Dezember 2018 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde.
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