Das Protokoll wurde am 3. Dezember 2020 veröffentlicht.
Die Task Force zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung in der Intensivmedizin wird eine Clearing-Stelle einrichten, die in versorgungskritischen Fällen als Ansprechpartner für Kliniken dient. Das BfArm übernimmt diese Funktion.
Die Kriterien für versorgungsrelevante Wirkstoffe nach §52b Abs. 3c AMG blieben im Wesentlichen unverändert. Grundsätzlich nicht als versorgungsrelevant gelten:
Für die Definition versorgungskritischer Wirkstoffe sollen die bisherigen Kriterien für die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen angewandt werden:
Außerdem wurden Kriterien für eine Liste von Fertigarzneimitteln beschlossen, für die eine regelmäßige Datenübermittlung erforderlich ist.
Diese soll für Fertigarzneimittel erfolgen
Eine Liste besonders relevanter Wirkstoffe, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollen, soll Wirkstoffe umfassen, die für die Sicherstellung der folgenden Bereiche dienen:
Wirkstoffhersteller finden die aktuell beschlossene Liste in der Anlage des Protokolls.
Der Stand aktueller Lieferengpässe wurde ebenfalls diskutiert. Die Ergebnisse zu den einzelnen Wirkstoffe finden Sie hier am Ende des Dokumentes.
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