Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Beirat u. a. das Paul-Ehrlich-Institut, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie oder auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller an. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Gast an der Sitzung teilgenommen.
Gemäß des Kurzprotokolls wurde einstimmig beschlossen:
- den neu ins AMG aufgenommen Begriff „versorgungskritische Wirkstoffe“ zu definieren und Kriterien für die Einstufung von Wirkstoffen als versorgungskritisch zu erarbeiten,
- Kriterien für die Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist, zu erarbeiten,
- die vom BMG erbetene Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, zu erarbeiten.
Um die Bearbeitung der drei Punkte wird sich eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe kümmern.
Quelle:
BfArM:
Kurzprotokoll zur konstituierenden Sitzung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind vom 22.07.2020