Die Bekanntmachung erfolgte am 27. Oktober 2019 im Bundesanzeiger gemäß § 2 Nummer 3 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung AMWHV. Die Leitlinien für ATMPs wurden am 22. November 2017 von der Europäischen Kommission verabschiedet und sollten von den Herstellern bis spätestens 22. Mai 2018 eingehalten werden.
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