Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz soll sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes anlehnen. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.
Quelle:
BMG: Pressemitteilung
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