Es ermöglicht den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen und die Weitergabe durch Anbauvereinigungen unter strengen Vorschriften. An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. Medizinalcannabis bleibt weiterhin verschreibungspflichtig.
Werbung für Cannabis und Anbauvereinigungen ist verboten, und eine Präventionskampagne ist geplant. Die Reform tritt am 1. April 2024 in Kraft, während die Vorschriften für Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 wirksam werden.
Der Bundesrat wird am 22. März abschließend über das Cannabisgesetz beraten. Zustimmungspflichtig ist es dort nicht. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und so die Umsetzung verzögern.
Quelle:
Deutscher Bundestag: Dokumente 2024
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