Die technischen Spezifikationen sind in Form von 13 Anhängen übersichtlich in verschiedene Produktbereiche gegliedert. Zu den von der Verordnung erfassten Testverfahren gehören Tests zum Nachweis von Blutgruppenantigenen für die Blutgruppensysteme ABO, Rh, Kell, Duffy und Kidd, das humane Immundefizienzvirus (HIV), das Hepatitis-C-Virus (HCV), Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-D-Virus (HDV), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJD), Cytomegalovirus (CMV), Epstein-Barr-Virus-Infektion (EBV), Treponema pallidum, Trypanosoma cruzi und Infektion mit dem schweren akuten respiratorischen Syndrom Coronavirus 2.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt mit dem 25. Juli 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Folgende Übergangsfrist wird gewährt:
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