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10.03.2023

EC: Grundsätzliche Einigung mit UK zum Nordirland-Protokoll

EC: Grundsätzliche Einigung mit UK zum Nordirland-Protokoll

Die Nordirland-Frage zählte zu einem der kniffligsten offenen Themen bei den Brexit-Verhandlungen. Mit dem sogenannten „Windsor-Rahmen“ wurde nun eine grundsätzliche politische Einigung erzielt: Die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs haben ein umfassendes Lösungspaket geschnürt, um den Warenverkehr nach Nordirland und wirksame Schutzmaßnahmen für den EU-Binnenmarkt unter einen Hut zu bringen. Das Windsor-Framework soll zukünftig das bisherige Nordirland-Protokoll ersetzen. Eine rechtsverbindliche Annahme steht noch aus.


Was würde das für den Arzneimittelbereich bedeuten?

  • Im gesamten Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) sollen dieselben Arzneimittel in identischen Verpackungen und mit einheitlichen Etiketten erhältlich sein, die den britischen Arzneimittelvorschriften entsprechen. Sicherheitsmerkmale, wie in der EU gefordert, wären für Nordirland zukünftig nicht mehr erforderlich. Diese Arzneimittel dürfen daher nicht in den EU-Binnenmarkt gelangen und sollen mit „UK only“ gekennzeichnet werden.
  • Alle Arzneimittel, auch neuartige Arzneimittel, die für den britischen Binnenmarkt bestimmt sind, würden zukünftig von der MHRA beurteilt und zugelassen.
  • Nordirland hätte zukünftig vollen Zugang zu den Märkten der EU und des Vereinigten Königreichs.
    • Dieser Zugang soll über einen „grünen Korridor – green lane“ ohne Zollauflagen erfolgen, und zwar für Waren, die aus Großbritannien eingeführt werden und in Nordirland verbleiben.
    • Eine „red lane“ mit Zollauflagen soll hingegen für Produkte genutzt werden, die aus Irland oder der EU kommen oder für diese bestimmt sind.
  • EU-weite Zulassungen, die von der EU-Kommission im Rahmen des zentralisierten Verfahrens erteilt wurden, würden nicht mehr für Nordirland gelten. Stattdessen dürfen zentral zugelassene Produkte in Nordirland nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn die MHRA dem Produkt eine britische Zulassung erteilt hat und es die notwendigen Verpackungsanforderungen zum Schutz des EU-Binnenmarktes erfüllt (UK only, keine EU-Sicherheitsmerkmale bei verschreibungspflichtigen Medikamenten).

Der Windsor-Rahmen soll noch im März vom EU-UK-Ausschuss gebilligt werden. Danach müssen sowohl die britische Regierung als auch die EU entsprechende gesetzliche Anpassungen vornehmen, um ihn in Kraft zu setzen. Im Vereinigten Königreich wird dazu eine Abstimmung im Unterhaus gehören. In der EU müssen sowohl das Europäischen Parlament als auch die Mitgliedstaaten zustimmen.


Quelle:

EC: Pressemitteilung zu Irland/Nordirland

GOV UK: Windsor Framework


 

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