Der neue Text bezieht sich auf die pflanzliche Droge, definiert als die getrockneten, ganzen oder zerkleinerten, voll entwickelten weiblichen Blütenstände von Cannabis sativa L. Er ist in Verbindung mit der Allgemeinen Monographie über pflanzliche Drogen (1433) zu lesen.
Die neue Monographie berücksichtigt Informationen von nationalen Behörden über die Verwendung und rechtliche Einstufing der pflanzlichen Droge: Cannabis kann als Ausgangsstoff für die Herstellung von Extrakten verwendet werden oder es kann verschrieben werden, um von Patienten durch Inhalation oder oral eingenommen zu werden. Für die pflanzliche Droge, die Patienten als Arzneimittel verschrieben werden soll, wurden zusätzliche Anforderungen an die Grenzwerte für den Gehalt, in den Abschnitt über die Herstellung und in die Prüfungen auf Fremdstoffe, Arsen, Cadmium und Blei aufgenommen.
Die EDQM informiert am 14. Dezember 2023 (15:30 - 17:00 MEZ) in einem Online-Webinar über die neue Monographie und gibt Hilfestellung zur Umsetzung des Textes ab dem 1. Juli 2024. Anmelden können Sie sich hier.
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