1. Ist ein Third-Party-Audit zulässig?
In der Compilation of Union Procedures gibt es eine Leitlinie für Inspektoren, die darlegt, wann Behörden Inspektionen bei Wirkstoffherstellern durchführen sollten. Die Leitlinie erwartet, dass Arzneimittelhersteller Audits bei ihren Wirkstofflieferanten durchführen. Gemäß Artikel 46(f) der Richtlinie 2001/83/EG müssen Inhaber einer Herstellungserlaubnis (hier: Hersteller) sicherstellen, dass ihre Wirkstofflieferanten die GMP-Anforderungen einhalten – entweder durch eigene Audits oder durch beauftragte Dritte im Rahmen geeigneter vertraglicher Vereinbarungen.
Wichtige Punkte im Überblick:
2. Welche Erwartungen bestehen an den Inhalt der schriftlichen Abschlussbewertung von Third-Party-Auditberichten?
Die Qualified Person (QP) trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass Auditberichte von Third-Party-Auditoren angemessen bewertet werden. Eine schriftliche Abschlussbewertung muss diese Prüfung nachvollziehbar zusammenfassen und bei behördlicher Anforderung verfügbar sein.
Die Bewertung sollte alle relevanten Aspekte des Auditprozesses und -berichts umfassen, darunter:
Quelle:
EMA: Guidance on good manufacturing practice and good distribution practice: Questions and answers
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