Gleichzeitig wurde die Stufe 4 des „Business Continuity Plan“ eingeläutet. Bis Ende April werden nur Aktivitäten der Kategorie 1 ausgeführt (wir berichteten). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zulassung, Aufrechterhaltung und Überwachung von Arzneimitteln, der laufenden Brexit-Umsetzungsaktivitäten und der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen Veterinärvorschriften. Die Arbeitskraft der EMA liegt bis zu diesem Zeitpunkt lediglich bei etwa 25 %. Nach Abschluss des Umzugs im April 2019 wird die EMA alle anderen Aktivitäten überprüfen, die in der zweiten Jahreshälfte 2019 fortgesetzt werden können. Den dazu erstellten Arbeitsplan finden Sie hier.
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