Darin wird erklärt, dass es im Falle eines Rücktrittsabkommens eine Übergangszeit geben wird, in der das EU-Recht im Vereinigten Königreich weiterhin gilt. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Medikamenten nicht beeinträchtigt wird.
Die Q&As sind sowohl auf Human- als auch auf Tierarzneimittel anwendbar und werden bei Bedarf aktualisiert.
Quelle:
EMA: News and Events
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