Der Einsatz von Datenerfassungsinstrumenten ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei richtiger Anwendung Prozesse verbessern und vereinfachen. Dazu gehört eine Vielzahl von Funktionen zur Optimierung der Vollständigkeit, Konsistenz und Eindeutigkeit von Daten, z. B. automatische Editierprüfungen, automatisierte Datenübertragungen, Validierungsprüfungen, Unterstützung von Informationen und Steuerung des Arbeitsablaufs.
Um die Qualität und Zuverlässigkeit der Prüfungsdaten sowie die Sicherheit der Probanten zu gewährleisten, enthält die 52-seitige Leitlinie:
Die Leitlinie definiert neu den Begriff ALCOA++. Das ALCOA-Prinzip (Accurate-Legible-Contemporaneous-Original-Attributable) steht dabei für Daten, die umfassend, aussagekräftig, genau, gut lesbar, zeitgenau, originär und zuschreibbar sein müssen. Die Erweiterung zu ALCOA++ bezieht sich auf die Nachvollziehbarkeit (traceability) der Daten während ihres gesamten Lebenszyklus. Änderungen müssen als Teil der Metadaten dokumentiert werden, um Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu gewährleisten, z. B. durch Audit Trails.
Die Guideline ersetzt zukünftig das Reflection paper on expectations for electronic source data and data transcribed to electronic data collection tools in clinical trials aus dem Jahr 2010.
Quelle:
EMA: Guideline on computerised systems and electronic data in clinical trials
Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Meldung.