Die 18 Fragen und Antworten rund um das Thema “Risikobewertung” befassen sich mit den Erwartungen, die zukünftig an Zulassungsinhaber und Antragsteller gestellt werden. Sie sollen
- ihre Herstellungsverfahren und -kontrollen so gestalten, dass das Vorhandensein von N-Nitrosaminen in ihren Wirkstoffen (APIs) und Arzneimitteln (FPs) möglichst verhindert oder so weit wie möglich abgeschwächt wird
- das Vorhandenseins von Nitrosamin-Verunreinigungen in Wirkstoffen und Arzneimitteln risikobasiert bewerten und daraus resultierende Änderungen am Dossier vornehmen (z. B. Änderungen an ihren Herstellungsverfahren)
- sicherstellen, dass die in ihren Arzneimitteln verwendeten Wirk- und Hilfsstoffe, gemäß Artikel 46(f) der Richtlinie 2001/83/EG, GMP-konform hergestellt werden.
Was ist neu?
Während sich im September 2019 der “Call for Review – ein Aufruf zur Überprüfung” auf Verunreinigungen in chemisch hergestellten Wirkstoffen konzentrierte, sind nun auch Biologika zu überprüfen. Insbesondere sind dies
- Biologika, die chemisch synthetisierte Fragmente enthalten, bei denen Risikofaktoren ähnlich wie bei chemisch synthetisierten Wirkstoffen vorhanden sind
- Biologika unter Verwendung von Verfahren, bei denen absichtlich nitrosierende Reagenzien hinzugefügt werden
- Biologika, die in bestimmten Primärpackmitteln verpackt sind, wie z. B. Blisterpackungen, die Nitrozellulose enthalten.
Der "Call for Review” ist in drei Schritte gegliedert:
- Schritt 1: Risikobewertung
- Schritt 2: Bei bestehendem Risiko sind Bestätigungstests durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich mitzuteilen.
- Schritt 3: Bei Bestätigung des Vorhandenseins von Nitrosaminen sollten Änderungsmaßnahmen zur Risikominderung eingereicht werden.
Wichtige Meldefristen für Zulassungsinhaber zur Einreichung der Ergebnisse aus Schritt 1:
- für Produkte mit chemisch synthetisierten Wirkstoffen: bis zum 31. März 2021
- für Produkte mit biologischen Wirkstoffen: bis zum 1. Juli 2021
Das Q&A bietet außerdem Antworten auf Fragen zu folgenden Punkten:
- derzeitig bekannte Ursachen für das Vorhandensein von Nitrosaminen
- Vorgehen nach Abschluss von Schritt 1 und 2 bei Bekanntwerden neuer Informationen
- Priorisierung gewisser Faktoren bei der Risikobewertung
- Ausführung der Risikobewertung
- Durchführung der Bestätigungstests
- Anforderungen an die analytischen Methoden
- Grenzwerte für Nitrosamine
- "What to do” bei Feststellung einer Nitrosaminverunreinigung
- Maßnahmen zur Risikoverminderung
- erforderliche Zulassungsänderungen
- Vorgehensweise für neue und bestehende Zulassungsanträge
- Angaben zum Aufnahmezeitpunkts eines Tests auf Nitrosamine in das Zulassungsdossier
- Verantwortlichkeiten der Zulassungsinhaber für Wirkstoffe mit “Certificates of Suitability (CEPs)” und “Active Substance Master Files (ASMFs)”.
Quellen:
EMA: Nitrosamin-Website
EMA: Questions and answers for marketing authorisation holders/applicants on the CHMP Opinion for the Article 5(3) of Regulation (EC) No 726/2004 referral on nitrosamine impurities in human medicinal products