Details zu multiplen Verunreinigungen (Q&A 10):
Als neu zu testendes Nitrosamin ist N-Nitrosodipropylamin (NDPA) mit einem Tagesgrenzwert von 26,5 ng/Tag gelistet.
Für die Berechnung des Grenzwerts, wenn mehr als ein Nitrosamin in demselben Produkt identifiziert wird, sind zwei Ansätze möglich, die das annehmbare Risikoniveau von 1:100.000 nicht überschreiten sollten (siehe ICH-Leitlinie M7(R1)):
- Die tägliche Gesamtaufnahme aller identifizierten N-Nitrosamine darf die zulässige Aufnahme (AI) des gefährlichsten N-Nitrosamins nicht überschreiten.
- Das für alle identifizierten N-Nitrosamine berechnete Gesamtrisiko darf das Krebsrisiko von 1 zu 100.000 gemäß ICH M7(R1) nicht überschreiten. Bei dieser Option kann entweder ein festgelegter oder ein flexibler Ansatz für die Berechnung des AI verwendet werden.
Festgelegter Ansatz: Es werden feste AI-Grenzwerte (in ppm/ppb) für einzelne Nitrosamine festgelegt, und es ist kein Grenzwert für die gesamten N-Nitrosamine erforderlich.
Flexibler Ansatz: Für jedes N-Nitrosamin sollte ein AI-Grenzwert in ppm/ppb festgelegt werden, und es ist ein zusätzlicher Grenzwert für die Gesamtmenge an N-Nitrosaminen erforderlich.
Der gewählte Ansatz muss vom Zulassungsinhaber/Antragsteller hinreichend begründet werden.
Alle Dokumente und Templates sind über die Webseite der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen abrufbar.
Quelle:
EMA: Q&A on nitrosamine impurities