Zwischen den beiden Behörden wurde eine Ad-hoc-Vereinbarung getroffen, die sich nur auf COVID-19 bezieht. Ad-hoc-Vereinbarungen haben einen begrenzten Umfang und eine begrenzte Zeitdauer und ermöglichen es, auf besondere Situationen zu reagieren. Die EMA und die MFDS können so bestimmte Informationen austauschen, ohne weitreichende, dauerhafte Vertraulichkeitsvereinbarungen auszuhandeln. Die EMA sieht die Vereinbarung mit Korea als Ergänzung zu den bereits existierenden Vereinbarungen mit Ländern wie z. B. der Schweiz, Kanada, Japan oder auch dem EDQM und der WHO.
Arzneimittelbehörden weltweit erhalten über die International Coalition of Medicines Regulatory Authorities (ICMRA), deren Vorsitz die EMA derzeit innehat die Möglichkeit, politische Ansätze im Zusammenhang mit COVID-19 und regulatorische Anpassungen zu erörtern. Die Entwicklung und Zulassung von COVID-19-Medikamenten und -Impfstoffen soll so beschleunigt werden. Es finden regelmäßige virtuelle Treffen statt.
Quelle:
EMA: News and Events
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