GMP aktuell

14.05.2019

EMA veröffentlicht Leitlinie zur Sterilherstellung

Die Europäische Arzneimittelagentur, EMA, hat im März 2019 die 25-seitige finale Version der Leitlinie “Sterilisation von Arzneimitteln, Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Primärbehältnissen” veröffentlicht. Die Guideline wird zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten.


Erläutert wird die Auswahl geeigneter Sterilisationsmethoden für sterile Produkte. Die Bedeutung der Sterilisation im Endbehältnis, gemäß den in der Ph.Eur. beschriebenen Referenzbedingungen, wird als bevorzugte Methode hervorgehoben. Es werden aber auch alternative Verfahren diskutiert, wie der Einsatz  von Sterilfiltration oder einer aseptischen Verarbeitung (allein oder in Kombination mit einer zusätzlichen Hitzesterilisation nach der sterilen Verarbeitung). Für den Einsatz dieser Alternativmethoden wird eine wissenschaftlich fundierte Begründung erwartet, die entsprechend dokumentiert sein soll. Das Dokument umfasst die

  • Sterilisation durch Dampf, trockene Hitze und ionisierende Strahlung
  • Sterilfiltration und aseptische Verfahren und die
  • Gassterilisation.

Die optimale Auswahl eines geeigneten Sterilisationsverfahrens wird durch Entscheidungsbäume unterstützt. Dargestellt sind Schemata für

  • wässrige Produkte
  • Trockenpulvererzeugnisse, nicht-wässrige Flüssigkeiten oder halbfeste Produkte sowie für
  • Behältnisse.

Für neue Produkte beschreibt das Dokument einen angemessenen Entscheidungsprozess und die Anforderungen, die für den Zulassungsantrag (oder einen Antrag auf Änderung) eines neuen oder geänderten Arzneimittels erforderlich sind. Im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses stehen die Risikobewertung und die Risikoakzeptanz im Gesamtkontext des Qualitäts-Risikomanagements.

Die Leitlinie ist anwendbar für chemische und biologische Human- und Tierarzneimittel, gilt aber nicht für immunologische Tierarzneimittel.


Quelle:

EMA: Guideline on the sterilisation of the medicinal product, active substance, excipient and primary container


 

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