Beide Dokumente wurden ursprünglich 1992 herausgegeben und sind seither nicht überarbeitet worden. Angesichts der Veränderungen im GMP-Bereich und in der Herstellung und Technologie von Tierarzneimitteln ist eine Überarbeitung daher überfällig. Vor allem nach der Veröffentlichung der technischen Anforderungen ausnICH Q8, Q9, Q10 und Q11 gab es umfangreiche technologische Fortschritte und darüber hinaus Fortschritte bei der Entwicklung neuer Produkte, z. B. ATMPs, Zellprodukte oder Produkte aus Gewebezüchtungen. Damit einher geht die Trennung des EU-GMP-Leitfadens im Jahr 2005 in GMP für Arzneimittel (Teil I) und für Wirkstoffe (Teil II), die sich bisher auch nicht in den aktuellen Anhängen widerspiegelt.
Was ist geplant?
Für die Herstellung von Tierarzneimitteln nach Anhang 4, die keine immunologischen Arzneimittel sind:
Für Anhang 5 Herstellung von immunologischen Tierarzneimitteln:
Beide Konzeptpapiere sind derzeit zur Konsultation durch die Interessengruppen freigegeben. Kommentare sollten bis zum 9. Januar 2022 unter Verwendung dieses Templates an mailto:ADM-GMDP@ema.europa.eu gesendet werden. Der vorgeschlagene Termin für die Veröffentlichung des Leitlinienentwurfs ist derzeit März 2023. Die Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren und die PIC/S-Arbeitsgruppe für VMP, die den PIC/S-Ausschuss vertritt, werden zusammen mit einem Berichterstatter und unterstützenden Experten aus anderen EU-Regulierungsbehörden und aus teilnehmenden PIC/S-Behörden aus Drittländern ein Team bilden.
Quelle:
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