Die Verordnung wird die bestehenden Regelungen für Blut (Richtlinie 2002/98/EG) und Gewebe und Zellen (Richtlinie 2004/23/EG) ersetzen und neue Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung und Sicherheit in ganz Europa einführen. Sie wird auch Stoffe umfassen, die bisher nicht geregelt waren, wie fäkale Mikrobiota und menschliche Muttermilch.
Die meisten der neuen Vorschriften werden im August 2027 in Kraft treten, andere im Jahr 2028.
Quellen:
HPRA: News and Events
EU-Verordnung 2024/1938
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