Sie alle müssen sicherstellen, dass ihre Standorte in OMS registriert sind. Ab dem 28. Januar 2022, ist vor der Beantragung einer neuen oder aktualisierten Herstellungs- oder Großhandelserlaubnis bei den zuständigen nationalen Behörden eine korrekte Registrierung im OMS erforderlich.
Warum ist dieser Schritt notwendig?
Der neue Regulierungsrahmen für Tierarzneimittel (Verordnungen 2019/6 und 2021/16 sowie Artikel 9 Buchstabe h)) erfordert Änderungen an der EudraGMDP-Datenbank. Diese werden am 28. Januar 2022 in Kraft treten.
Die EMA wird am 12. Oktober 2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr MESZ, ein Webinar über die OMS-Dienste für interessierte Hersteller, Importeure und Händler veranstalten. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu den OMS-Diensten und -Aktivitäten zu stellen und Klarstellungen zu erhalten. Interessierte Teilnehmer sollten sich bis zum 5. Oktober anmelden. Das Webinar wird aufgezeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website der EMA veröffentlicht.
EMA: OMS
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