Der Gerichtshof weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass das Unionsrecht jedem Unionsbürger und jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat den Zugang zu Dokumenten zu gewährleisten hat, u. a. zu denjenigen, die sich im Besitz der Europäischen Kommission befinden. Der Zugang zu einem Dokument kann allerdings verweigert werden, falls durch dessen Verbreitung der Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeinträchtigt würde, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung.
Der vorliegenden Fall betrifft Normen über die Sicherheit von Spielzeug harmonisierten Normen, die Teil des Unionsrechts sind.
Die Legal Tribune Online berichtet dazu auch kritische Stimmen: „Die Folgen dieses Urteils sind noch ungewiss. Bislang finanzierten sich Unternehmen, die die Normungsverfahren durchführen, durch den Verkauf des Zugangs zu ebendiesen Normen. Kritiker befürchten nun nachteilige Folgen für das Wirtschaftssystem, die Industrie und für Verbraucherschutzstandards.“
Quellen:
Legal Tribune Online: Nachrichten
EuGH: Pressemitteilung
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