Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen ein hohes Maß an Umsetzung und Einhaltung durch die befragten Behörden gegeben ist und dass eine Übereinstimmung zwischen der Wahrnehmung der Unternehmen und den Selbsterklärungen der untersuchten Behörden besteht. 19 Behörden (100 % Rücklaufquote) und 26 Pharmaunternehmen (70 % Rücklaufquote) nahmen an der Studie 2024 teil.
Die ICH fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:
Nicht gründende, nicht ständige Mitglieder der Behörden (z. B. ANVISA, Brasilien, HSA, Singapur, MHRA, Vereinigtes Königreich):
Die Ergebnisse für 2024 zeigen, dass:
Die Ergebnisse zeigen auch, welche Fortschritte die Behörden bei der Umsetzung der ICH-Leitlinien seit der Bewertung 2019 und 2021 gemacht haben:
Gründungsmitglieder und ständige Mitglieder der Behörden: Die Ergebnisse zeigen für die ausgewählten Leitlinien, dass die Umsetzung zwischen 86 und 100 % lag, während die Einhaltung zwischen 28 und 86 % bei den fünf Behörden lag. Die Leitlinien mit der geringsten Umsetzung und Befolgung durch die Behörden waren E19, M10, Q13 und S1B(R1).
Behördliche Beobachter (ANMAT, Argentinien, CECMED, Nigeria, SAHPRA, Südafrika): Die Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften bei den drei Behörden zwischen 33 und 100 % lag.
Quelle:
ICH: News
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