Ziel dieser geringfügigen Überarbeitung war es, die Flüchtigkeit von Lösungsmitteln in analytischen Methoden zu berücksichtigen.
Die ICH-Guideline Q3C wurde erstmals 1997 veröffentlicht und enthält Empfehlungen zur Verwendung weniger toxischer Lösungsmittel bei der Herstellung von Arzneimitteln sowie zur Festlegung von Grenzwerten für Lösungsmittelrückstände (flüchtige organische Verunreinigungen) in Arzneimitteln.
Quelle:
ICH: News
Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Meldung.