Die zeitliche Umsetzung der neuen Regelungen soll auf der Grundlage des Umsatzes der Unternehmen erfolgen, wobei für mittlere/kleine und große Hersteller unterschiedliche Fristen gelten (12 bzw. 6 Monate).
Die kleinen und mittleren Hersteller haben im Februar 2025 eine Fristverlängerung bekommen: Sie müssen bis 11. Mai 2025 einen Plan für die Umsetzung der neuen Regelungen der Zulassungsbehörde vorlegen. Danach wird die Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
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