Bereits im Dezember hatten sich der Europäische Rat und die britische Regierung darauf geeinigt, dass die Brexit-Verhandlungen nun in eine zweite Phase übergehen sollen. Zu den weiterführenden Gesprächen wurde im Dezember 2017 eine Leitlinie veröffentlicht. Darin wird z. B. die Thematik einer begrenzten Übergangsfrist angesprochen und auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten für beide Seiten. Eine weitere „Guideline“ soll im März 2018 folgen. Zusätzlich wurde Ende 2017 ein gemeinsamer Bericht veröffentlicht, in dem bekräftigt wird, dass Produkte, die vor dem Brexit auf den Markt gebracht wurden, in beiden Ländern ohne Änderungen oder Umetikettierung im Handel verbleiben können.
"England ist fest entschlossen, die enge Zusammenarbeit mit der EU im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit fortzusetzen", so die MHRA.
Sowohl die ABPI (Association of the British Pharmaceutical Industry) sowie die BIA (UK Bioindustry Association) begrüßten offiziell das Statement der MHRA.
"Die Planung erfordert jedoch die Festlegung von weiteren Details, weshalb eine realistische Umsetzungsfrist dringend vereinbart werden sollte", ergänzt die ABPI und warnt vor sonstigen "sehr realen Konsequenzen" für Patienten und die öffentliche Gesundheit.
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