Damit wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Ansatz zur Vorgehensweise bei der Kontrolle von medizinprodukterechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht. Die Bundesländer waren bisher eigenständig verpflichtet, die Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften der Medizinprodukte- und IVD-Verordnung und des Medizinproduktedurchführungsgesetztes (MPDG) in ihrem Bundesland zu überwachen.
Die wichtigsten Informationen der MPRVwV sind:
Die MPRVwV sieht außerdem vor, dass regelmäßige Inspektionen stattfinden. Sie können in begründeten Fällen als Ferninspektion durchgeführt werden und sowohl angekündigt als auch unangekündigt erfolgen. Sie sollen anhand der Verfahrensanweisungen des Systems zur Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert werden (§ 8).
Die Zusammenarbeit der Behörden wird im gleichnamigen § 10 beschrieben.
Die Verordnung umfasst 13 Paragrafen auf 5 Seiten. Sie ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit: MPRVwV
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