Begründet wird dieser Schritt mit der COVID-19 Krise: Eine Mehrzahl der Firmen hat die geforderte Risikobewertung (Stufe 1 Risikoevaluation) nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, dem 1. Oktober 2020, abgeschlossen. Alle betroffenen Unternehmen erhalten nun mehr Zeit, ihre Herstellungsprozesse zu überprüfen, und die geforderte Risikobewertung vorzunehmen. Die Fristen für die Stufen 2 und 3 (Bestätigungstests und Änderungen an der Zulassung) sind derzeit unverändert, der 1. Oktober 2022 für Synthetika und der 1. Juli 2023 für Biologika.
Unterschied EU/Schweiz
Quellen:
Swissmedic: News and Updates
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