Das Q&A-Dokument ist als Ergänzung zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 zu sehen, die zum 9. Februar 2019 in Kraft treten. Im mittlerweile auf 30 Seiten angewachsenen Q&A wurden die Fragen und deren Antworten 1.24- 1.28, 2.22, 3.6, 4.5 und 8.9 neu aufgenommen. Beantwortet werden u. a. Fragen
Überarbeitet wurde die Frage 5.7, die sich damit befasst, ob Arzneimittel mit unleserlichem oder beschädigtem 2D-Code auf Arzneimittelverpackungen trotzdem auf dem Markt vertrieben werden dürfen, wenn eine Fälschung des Arzneimittels ausgeschlossen werden kann.
Hier gelangen Sie direkt zum Fragen und Antworten-Dokument zu Sicherheitsmerkmalen.
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