Was hat sich geändert?
- Frage 5.9 ist neu. Geregelt wird darin der Vertrieb von Arzneimitteln ohne Sicherheitsmerkmale in Italien und Griechenland während der Übergangsfrist.
- Die Fragen 1.6, 1.28, 7.15, 8.9 wurden überarbeitet. Darin geht es z. B. um Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel, die in Forschung und Entwicklung eingesetzt werden oder um Parallelimporte. Frage 8.9 klärt den Verbleib von Arzneimitteln ohne Sicherheitsmerkmale auf dem Markt.
Das Q&A wird fortlaufend aktualisiert und mit Fragen ergänzt, die sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis ergeben.
Quelle:
EC: Q&A