GMP Aktuell

28.09.2018

Schweiz: Bundesrat verabschiedet Heilmittelverordnungspaket IV

Die Swissmedic gibt auf ihrer Webseite bekannt, dass der Bundesrat das Heilmittelverordnungspaket IV (HMG IV) verabschiedet hat.


Dieses umfasst sowohl Verordnungen des Bundesrates als auch des Swissmedic Institutsrates. Der Institutsrat hat am 7. September 2018 fünf Verordnungen verabschiedet, am 21. September 2018 hat der Bundesrat über drei weitere Verordnungen entschieden.

Das Heilmittelverordnungspaket IV umfasst folgende Instituts- und Bundesratsverordnungen:

  • Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV)
  • Vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV)
  • Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV)
  • GebV-Swissmedic
  • Swissmedic-Personalverordnung

Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG 2) sowie der Großteil der revidierten Ausführungsverordnungen (Heilmittelverordnungspaket IV) treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Sowohl für die vom Institutsrat am 7. September 2018 als auch für die vom Bundesrat am 21. September 2018 verabschiedeten Verordnungen ist bislang keine amtliche Publikation erfolgt. Diese Publikation der Texte dient lediglich Informationszwecken – sie haben noch keine Rechtskraft.


Quelle:

Swissmedic: Mitteilungen


 

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