Dieses umfasst sowohl Verordnungen des Bundesrates als auch des Swissmedic Institutsrates. Der Institutsrat hat am 7. September 2018 fünf Verordnungen verabschiedet, am 21. September 2018 hat der Bundesrat über drei weitere Verordnungen entschieden.
Das Heilmittelverordnungspaket IV umfasst folgende Instituts- und Bundesratsverordnungen:
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG 2) sowie der Großteil der revidierten Ausführungsverordnungen (Heilmittelverordnungspaket IV) treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Sowohl für die vom Institutsrat am 7. September 2018 als auch für die vom Bundesrat am 21. September 2018 verabschiedeten Verordnungen ist bislang keine amtliche Publikation erfolgt. Diese Publikation der Texte dient lediglich Informationszwecken – sie haben noch keine Rechtskraft.
Quelle:
Swissmedic: Mitteilungen
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