Diese dient vor allem folgenden Zielen:
dem Austausch von Informationen und Dokumenten
der Förderung des Verständnisses für die jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Prozesse
"Es handelt sich hierbei um die erste Absichtserklärung, welche sich ausschließlich auf den Bereich Tierarzneimittel bezieht”, so Swissmedic.
Darauf aufbauend soll die Zusammenarbeit mit dem BVL – und mit weiteren ausländischen Partnerbehörden – intensiviert werden. Die Swissmedic bezeichnet die Absichtserklärung daher als wichtigen strategischen Schritt.
Quelle:
Swissmedic: Aktuelles
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