Die Entscheidung folgt den schrittweisen Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen.
Die Swissmedic stellt einen Fragebogen als Download zur Verfügung, der vor der Inspektion vom inspizierten Unternehmen auszufüllen ist. Darin werden die Schutzmaßnahmen erfasst und bestätigt.
Die inspizierte Firma ist in der Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zur sicheren Durchführung der Inspektion zu treffen. Besprechungsräume müssen über ausreichend Platz verfügen, sodass Abstände eingehalten werden können. Ist dies kurzzeitig nicht möglich, sind Gesichtsmasken zu tragen. Wo es möglich ist, sind elektronische Mittel zu nutzen.
Inspektionen werden sowohl von der Swissmedic als auch von vier regionalen Fachstellen durchgeführt.
Quelle:
Swissmedic: COVID-19: GMP/GDP-Inspektionen nach Aufhebung der ausserordentlichen Lage
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