11.03.2022
Swissmedic: Update des Merkblattes zur Swiss Single Registration Number
Wie bereits berichtet, müssen sich Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure von Medizinprodukten mit Sitz in der Schweiz einmalig bei der Swissmedic registrieren. Damit wird die Marktüberwachung von Medizinprodukten in der Schweiz gewährleistet. Durch die Vergabe einer „Swiss Single Registration Number (CHRN), die als einmalige identifikationsnummer zugeteilt wird, kann ein Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur eindeutig identifiziert werden.
Das Merkblatt der Swissmedic zu diesem Prozess wurde nun zum 1. März 2022 einer umfangsreichen Überarbeitung unterzogen. Klicken Sie hier, um direkt zum Dokument zu gelangen.
Quelle:
Swissmedic: News