Zur Umsetzung der neuen Anforderungen schlägt die TGA eine 4-jährige Übergangsfrist vor für bestehende oder neue Aufnahmeanträge. Für Produkte, die bereits in das australische Register für therapeutische Produkte aufgenommen sind, ist eine 6-jährige Übergangsfrist angedacht. Diese Fristen sollen in der Konsultationsphase mit den Unternehmen evaluiert werden.
Nicht aus den EU-Anforderungen übernommen werden sollen:
Die TGA nimmt bis zum 16. Oktober Rückmeldungen entgegen und veranstaltet am 11. und 12. September Webinare, um einen Überblick über die Konsultation zu geben und Fragen zu beantworten.
Quelle:
TGA: Website Overview
TGA: Consultation Paper: Proposed alignment with the European Regulations
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