GMP Aktuell

27.05.2019

TÜV SÜD als zweite Benannte Stelle für die MDR anerkannt

Der TÜV SÜD Product Service wurde von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) als zweite Benannte Stelle für die Medizinprodukteverordnung (MDR) anerkannt.


Damit kann TÜV SÜD neben der British Standard Institution (BSI) Hersteller nach der MDR zertifizieren.
Die MDR trat im Mai 2017 in Kraft und gilt für alle Hersteller, die Medizinprodukte auf den europäischen Markt bringen wollen. Die Übergangsfrist endet am 25. Mai 2020. Laut MedTech Europe wird erwartet, dass bis Ende 2019 etwa 20 Benannte Stellen für die MDR anerkannt sein werden.


Quelle:

TÜV SÜD Pressemitteilung


 

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