Womit Sie rechnen können
Bereits im Jahr 1998 haben die EU und die USA ein MRA über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen abgeschlossen. Bislang sind aber nicht alle ursprünglich vorgesehenen Bereiche operativ geworden, sondern nur die Bereiche Medizinprodukte, elektromagnetische Verträglichkeit und Telekommunikationsgeräte. Das Abkommen enthält auch einen Anhang zur Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel (GMP), der allerdings noch nicht anwendbar war. Bisher hieß es, dass die Europäischen GMP-Überwachungssysteme und –Regularien sich zu sehr von denen der USA unterschieden, als dass eine gegenseitige Anerkennung möglich gewesen wäre. Diese Bedenken sind in der Zwischenzeit ausgeräumt worden. Seit 2014 haben sich beide Vertragsparteien erfolgreich angenähert und die Zusammenarbeit nun fixiert.
Ab November 2017 wird das MRA nun auch im GMP-Bereich Anwendung finden. Was bedeutet das alles für Sie in der Praxis? Welche Vorteile haben Sie? Wie können Sie ein MRA-Zertifikat beantragen?
Folgen Sie mir auf eine Reise durch die Fakten und Hintergründe des MRA mit den USA und Sie bekommen die Antworten auf all diese Fragen.
Im heutigen ersten Teil des zweiteiligen Artikels lesen Sie einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum MRA. In der nächsten Woche folgen 7 Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung.
Sinn und Zweck der MRAs ist:
Das MRA im GMP-Bereich gilt für:
Das MRA gilt derzeit nicht für:
Gemäß dem GMP-Annex werden gegenseitig anerkannt:
Die gegenseitige Anerkennung von Herstellungserlaubnissen und GMP-Inspektionen kommt ab 01. November 2017 zu Anwendung, falls die FDA bis dahin mindestens 8 EU-Behörden bewertet hat. Ansonsten verzögert sich die Anwendung, bis diese Bewertung abgeschlossen ist. Die EU hat die Bewertung der FDA spätestens bis zum 01. Juli 2017 abzuschließen.
Achtung: Die gegenseitige Anerkennung von Chargenprüfungen greift erst, wenn alle zuständigen EU-Behörden von der FDA anerkannt wurden, und das wird nicht vor dem 15. Juli 2019 sein. Bis dahin hat die FDA gemäß dem GMP-Annex Zeit für die Bewertung der EU-Behörden. Das heißt, dass auch ab dem 01. November 2017 zunächst noch eine vollständige Retestung in der EU von Arzneimitteln, die in den USA hergestellt wurden, durchgeführt werden muss.
1.5.4 Die Sachkundige Person, die das Fertigprodukt zertifiziert, muss sicherstellen, dass jede einzelne Fertigproduktcharge gemäß den GMP- und Zulassungsanforderungen hergestellt wurde. Wenn zwischen der EU und dem exportierenden Land kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung („MRA“, Mutual Recognition Agreement) besteht und keine ähnliche vertragliche Regelung getroffen wurde, muss die Sachkundige Person auch sicherstellen, dass das Fertigprodukt in einem Mitgliedstaat einer vollständigen qualitativen Analyse, einer quantitativen Analyse mindestens aller Wirkstoffe und sämtlichen sonstigen Versuchen oder Prüfungen unterzogen wurde, die erforderlich sind, um die Qualität der Arzneimittel entsprechend den der Genehmigung für das Inverkehrbringen zugrunde gelegten Anforderungen zu gewährleisten.
Chargenprüfungen
In der EU ist die sachkundige Person nach Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG und Artikel 55 Absatz 2 der Richtlinie 2001/82/EG von der Verpflichtung zur Durchführung der Kontrollen nach Artikel 51 Absatz 1 der Richtlinie 2001/83/EG und nach Artikel 55 Absatz 1 der Richtlinie 2001/82/EG befreit, wenn diese Kontrollen in den Vereinigten Staaten durchgeführt wurden, das Produkt in den Vereinigten Staaten hergestellt wurde und jeder Charge / jedem Los eine vom Hersteller ausgestellte und von der für die Freigabe der Charge / des Loses verantwortlichen Person unterzeichnete Chargenbescheinigung (im Einklang mit dem WHO-Zertifizierungssystem für die Qualität der Arzneimittel) beigefügt ist, aus der hervorgeht, dass das Produkt mit den in der Zulassung festgelegten Anforderungen übereinstimmt.
LOGFILE-19_MRA-EU-USA-Teil1.pdf
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