Inzwischen haben die meisten Pharmaunternehmen die Implementierung abgeschlossen. Jetzt besteht die Herausforderung darin, die ICH Q3D-Bewertungen auf dem neuesten Stand zu halten.
Gemäß der ICH Q3D-Richtlinie sollte das Lifecycle-Management den ICH Q10-Regeln für Qualitätssysteme folgen. Es ist klar, dass "wenn Änderungen am Arzneimittel oder an den einzelnen Bestandteilen das Potenzial haben, den Gehalt an elementaren Verunreinigungen im Arzneimittel zu ändern, die Risikobewertung, einschließlich der festgelegten Kontrollen für elementare Verunreinigungen, neu bewertet werden sollte".

ICH Q3D-Richtlinie zum Lifecycle-Management
Woher weiß ich, ob eine Änderung am Arzneimittel selbst oder am Herstellungsprozess das Potenzial hat, den Gehalt an elementaren Verunreinigen zu ändern?
In diesem Beitrag geben wir Entscheidungshilfen für Change Control mit einigen Beispielen, wie man feststellen kann, ob eine Risikobewertung von elementaren Verunreinigungen nach ICH Q3D aktualisiert werden muss:
Die ICH Q3D-Risikobewertungen sollten alle potenziellen Kontaminationsquellen berücksichtigen. Es gibt fünf Quellen von Verunreinigungen:
- Fertigungseinrichtungen und -prozesse
- Wasser
- Behälterverschlusssystem
- Wirkstoff
- Hilfsstoffe
Das in der ICH Q3D-Richtlinie dargestellte Fischgrätdiagramm ist hilfreich, um den Umfang der Änderungen zu verstehen:

Folglich sollten Änderungen in all diesen Quellen berücksichtigt werden, um festzustellen, ob eine Risikobewertung einer Neubewertung bedarf. Allerdings haben nicht alle Änderungen das Potenzial, den Gehalt an elementaren Verunreinigungen im Arzneimittel zu ändern. Daher muss der Bewertungsbericht nicht in jedem Fall aktualisiert werden, obwohl Sie den Bericht freiwillig aktualisieren können, wenn Sie wollen!
Arbeiten wir nun mit Beispielen (Liste der Abkürzungen: EV = Elementare Verunreinigungen; PW = gereinigtes Wasser; CCS = Container Closure System, Behälterverschlussystem, API = Wirkstoff):
- Änderungen an der Ausrüstung oder den Prozessen
- Beispiele für Änderungen, die ein Update erfordern:
- Neue Ausrüstung in der Produktionsstätte (wenn es vorher keine identische Ausrüstung gab)
► Aktualisierung aller Risikobewertungen der Produkte, die mit dieser Ausrüstung hergestellt werden.
- Änderung der Chargengröße oder des Prozesses, die den Einsatz verschiedener Geräte erfordern
► Aktualisierung des Bewertungsberichts des Produkts mit neuer Chargengröße / neuem Prozess.
- Beispiele für Änderungen, die KEIN obligatorisches Update erfordern:
- Neue Ausrüstung, wenn es bereits eine identische gibt (z. B. neue Verdichtungsanlage, die mit einer zuvor bewerteten identisch ist, neuer Edelstahltank ...).
- Änderung der Chargengröße, die keinen anderen Prozess oder ein anderes Equipment erfordert.
- Änderungen der Prozessparameter (z. B. längere Zeit in einem Wirbelschichttrockner, neue Maschenweite für die Siebung ...). Im Allgemeinen sollten diese Änderungen das Gesamtrisiko der Einbeziehung von EV nicht verändern. Aber spezielle Fälle müssen berücksichtigt werden (z. B. Temperatur von 25 ºC bis 90 ºC).
- Änderungen bei Reinigungsprozessen oder Reinigungsmitteln (nicht produktberührend; Kreuzkontaminationen sollten durch Reinigungsvalidierung vermieden werden.)
- Änderungen beim Wasser (und anderen Versorgungseinrichtungen)
- Beispiele für Änderungen, die ein Update erfordern:
- Wenn die Risikobewertung von EV in PW ein potenzielles Risiko ergibt.
- Änderungen der PW-Qualität
- Beispiele für Änderungen, die KEIN obligatorisches Update erfordern:
- Änderungen in der PW-Anlage oder im Kreislauf bei gleichbleibender Wasserqualität
- Änderungen der Kontrollstrategie, die nicht mit der Leitfähigkeit oder EV zusammenhängen (z. B. TOC, mikrobieller Gehalt ...).
- Änderungen der Kontrollstrategie in Bezug auf die Prüfhäufigkeit, einschließlich Leitfähigkeitsmessungen, wenn die Risikobewertung ergibt, dass keine Gefahr der Einbringung von EV besteht.
- Änderungen am Behälterverschlusssystem (CCS):
- Beispiele für Änderungen, die ein Update erfordern:
- Ein neuer Lieferant von CCS für halbfeste oder flüssige Darreichungsformen, wenn die Risikobewertung noch auf den Informationen des vorherigen Lieferanten basiert.
- Änderung der Konstruktionsmaterialien des CCS
- Beispiele für Änderungen, die KEIN obligatorisches Update erfordern:
- Neuer Lieferant von CCS für feste Darreichungsformen
- Neuer Lieferant von CCS für halbfeste und flüssige Darreichungsformen, wenn die Risikobewertung auf Literaturdaten basiert und das Risiko als ausreichend gering eingeschätzt wurde.
- Änderungen des Wirkstoffs (API):
- Beispiele für Änderungen, die ein Update erfordern:
- Neuer API-Hersteller
- Änderungen im Herstellungsprozess des API, die die Kontrollstrategie für EV aktualisiert (z. B. eine neue Spezifikation für Palladium, da ein Pd-Katalysator verwendet wird).
- Änderung des Gehalts an EV (neue Informationen vom Lieferanten)
- Beispiele für CC, die KEIN obligatorisches Update erfordern:
- Aktualisierung der CEP-Version, bei der es keine Änderung der Angaben zu EV gibt.
- Änderung, um den "Schwermetall-Test" aus dem Qualitätsdossier zu entfernen.
- Änderungen in den Hilfsstoffen:
- Beispiele für Änderungen, die ein Update erfordern:
- Änderungen in der Zusammensetzung des Arzneimittels
- Neuer Hilfsstoffhersteller
- Änderungen im Herstellungsprozess des Hilfsstoffs, der die Kontrollstrategie für EV aktualisiert (z. B. neue Spezifikation).
- Änderung des Gehalts an EV (neue Informationen vom Lieferanten)
- Streichung einer Spezifikation für ein bestimmtes Element (z. B. Ni, As oder Pb) aus dem Qualitätsdossier, das aus einer aktualisierten Arzneibuchmonographie entfernt wurde, wenn diese Spezifikation Teil der Kontrollstrategie für dieses Element war.
- Beispiele für CC, die KEIN obligatorisches Update erfordern:
- Aktualisierung der Prüfung auf verwandte Substanzen aufgrund neuer Arzneibuchanforderungen
- Neue Produktionsstätte eines etablierten Lieferanten, wenn die Risikobewertung den neuen Standort bereits berücksichtigt hat.
- Streichung von Spezifikationen von Schwermetallen gemäß dem aktualisierten Arzneibuch aus dem Qualitätsdossier
- Streichung einer Spezifikation für ein bestimmtes Element (z. B. Ni, As oder Pb) aus dem Qualitätsdossier, das aus einer aktualisierten Arzneibuchmonographie entfernt wurde, wenn die Risikobewertung die Spezifikation nicht als Kontrollstrategie enthält.
Bei Azierta verfügen wir über ein Expertenteam für ICH Q3D und können Sie in allen Phasen des Produktlebenszyklus unterstützen: von der Implementierung (neue Bewertungsberichte) bis hin zum Change Management bestehender Berichte.
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