Ein Auszug aus der SOP 404 "Archivierung von GMP-relevanten Dokumenten und Aufzeichnungen"
Im europäischen Sprachgebrauch wird zwischen „Archivierung, (Archive)“ und „Datensicherung (Back Up)“ unterschieden. Während eine „Archivierung“ der dauerhaften Datenspeicherung dient, wird ein „Back Up“ durchgeführt, um das Weiterarbeiten, z.B. nach einem Systemausfall zu ermöglichen. Im amerikanischen Sprachgebrauch wird zwischen beiden Begriffen nicht unterschieden, was zu Missverständnissen führen kann.
Sofern Archivgut, das lediglich in Papierform (z. B. Rechnungen, Quittungen, Altakten) verfügbar ist, digitalisiert werden soll, ist zu beachten:
Der Archivverantwortliche stellt sicher, dass der Digitalisierungsprozess nicht zu einem Datenverlust führt. Zusammen mit dem Verantwortlichen Benutzer (RU) kontrolliert er, ob das Archivgut zur Digitalisierung geeignet ist.
Er kontrolliert das Archivgut und bereitet es nach folgenden Vorgaben auf:
Wo möglich können Dokumentenstapel zusammengefasst werden. Dabei sind Seitenzahlen und Paginierung zu kontrollieren und ggf. nachzubessern.
Beschädigte, schlecht lesbare Seiten, auf denen Informationen verloren gegangen sind, sind zur Digitalisierung nicht geeignet und werden weiterhin in Papierform archiviert. Stattdessen werden „Leerseiten“ eingefügt, versehen mit dem Hinweis: „Beschädigte Seite, Original archiviert mit Verweis auf den Archivort […])“.
Werden unterschiedliche Scanner genutzt, wird das Archivgut vorsortiert. Werden dafür Dokumentenstapel entnommen, müssen stattdessen „Leerseiten“ eingefügt werden, versehen mit dem Hinweis „Dokumentenstapel zur Bearbeitung von Scanner xy entnommen“. Nach der Bearbeitung werden die Dateien zusammengeführt und die „Leerseiten“ gelöscht.
Die Seiten sind einheitlich auszurichten.
Nach dem Scannen wird das Archivgut wieder 1:1 zurücksortiert und aufbewahrt. Der Archivverantwortliche bestätigt auf dem Inhaltsverzeichnis die korrekte Digitalisierung. Das Original-Archivgut wird bis zur nächsten Behördeninspektion, mindestens jedoch drei Jahre, aufbewahrt.
Die genannte Aufbewahrungsfrist „bis zur nächsten Behördeninspektion, mindestens jedoch drei Jahre“ beruht auf einer regulatorischen Anforderung, die ursprünglich an Unterlagen auf Mikrofilm gestellt wurde (siehe Bekanntmachung eines Konsensdokuments der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gute Laborpraxis zur Archivierung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Materialien www.bfr.bund.de/cm/350/konsarch.pdf).
Eine korrekte Rücksortierung ist jedoch nicht nur aus regulatorischen Gründen wichtig. Sollte bei der Qualitätskontrolle ein Fehler beim Scanvorgang gefunden werden, kann erneut gescannt und der Fehler korrigiert werden.
Am Ende der „aktiven Phase“ im Datenlebenszyklus übergibt der Verantwortliche Benutzer/ Responsible User (RU) sämtliche elektronisch erzeugten Daten an den Archivverantwortlichen/System Owner (SO) (z. B. durch Übertragung in ein entsprechendes Laufwerk). Dieser sorgt dafür, dass die Daten in ein elektronisches Archivsystem überführt werden. Dort erfolgt eine Archivierung der Daten entweder außerhalb (offline) oder innerhalb (online) des Datenquellsystems.
Alternativ kann der RU die Daten auch selbst in das elektronische Archivsystem eingeben, vorausgesetzt er verfügt über die entsprechenden Zugriffsrechte und wurde vorab geschult.
Das Archivsystem muss folgende Bedingungen erfüllen:
Das Ordnungsprinzip und die Gliederung des Archivsystems sowie die Indexbegriffe (Schlagworte, Tags) orientieren sich an der Archivierung von Dokumenten in Papierversion.
Sie sind für die Archivierung von Dokumenten zuständig? Müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Dokumente und Aufzeichnungen vor Verlust geschützt und für alle berechtigten Personen einfach zugänglich sind?
Mit Hilfe der SOP 404 "Archivierung von GMP-relevanten Dokumenten und Aufzeichnungen" können Sie ganz einfach Zuständigkeiten und Abläufe festlegen. Zum Beispiel:
Diese SOP ist Bestandteil der SOP-Sammlung für die Pharmaindustrie.
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