Wir haben die wesentlichen regulatorischen Entwicklungen für Sie zusammengestellt.
So haben Sie die wichtigsten Änderungen 2019 auf einen Blick und immer griffbereit.
Aktualisiert wurde die Frage 1:
Wie wirkt sich das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) zwischen der EU und den USA auf Zulassungsanträge oder Zulassungsänderungen aus?
In der entsprechenden Antwort sind alle Dokumente gelistet, die als Nachweis der GMP-Konformität für US-Produktionsstätten, die zuvor von der US-FDA inspiziert wurden, einzureichen sind.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte am 11. November 2019 die offizielle deutsche Übersetzung des EU-GMP-Leitfadens Part IV zu ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products – Arzneimittel für neuartige Therapien). Die Leitlinien für ATMPs wurden am 22. November 2017 von der Europäischen Kommission verabschiedet und sollen von den Herstellern seit dem 22. Mai 2018 eingehalten werden.
Vorübergehend gelten neue strenge Grenzwerte für Verunreinigungen von Sartanen mit Nitrosaminen. Zum 1. Januar 2020 treten die Monographien in Kraft. Bereits am 2. April 2019 hatte die Europäische Kommission ihre endgültige rechtsverbindliche Entscheidung über Arzneimittel, die Valsartan, Candesartan, Irbesartan, Losartan und Olmesartan enthalten, erlassen. Da diese Sartane eine Tetrazol-Gruppe aufweisen, besteht das Risiko der Verunreinigung mit Nitrosaminen. Gemäß dem neuen Erlass müssen Unternehmen die Herstellungsverfahren überprüfen, um das Vorhandensein von Nitrosamin-Verunreinigungen zu verhindern.
Wichtig für Hersteller:
Da N-Nitrosodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosodiethylamin (NDEA) als mögliche Kanzerogene für den Menschen eingestuft werden, müssen Hersteller für ihre Herstellungsverfahren sicherstellen, dass diese Verunreinigungen nicht entstehen und geeignete Kontrollstrategien entwickeln. Um ihnen zu ermöglichen, die notwendigen Änderungen ihrer Verfahren durchzuführen, verständigten sich die zuständigen Behörden auf eine zweijährige Übergangsfrist und auf strenge vorläufige Grenzwerte für den Gehalt dieser Verunreinigungen, die in den Abschnitt „Prüfung auf Reinheit“ aufgenommen wurden. Hier gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Sartan-Monographien:
Die EMA hat das Frage- und Antwortdokument für Zulassungsinhaber aktualisiert, die derzeit ihre Arzneimittel auf das mögliche Vorhandensein von Nitrosaminen überprüfen und gefährdete Produkte testen.
Es soll die Unternehmen bei der laufenden Überprüfung ihrer Herstellungsprozesse unterstützen. Das 10-seitige aktualisierte Dokument listet die bisher identifizierten potenziellen Quellen für Nitrosamin-Kontaminationen auf und enthält vier neue Fragen und Antworten.
Die Europäische Kommission hat am 4. Dezember 2019 acht Dokumente mit technischen Spezifikationen zur eindeutigen Produktidentifikation (unique device identifiers, UDIs) herausgegeben.
Vier Dokumente der
beschreiben Anforderungen an die primäre Kennung eines Produktmodels (UDI-DI). Diese bestehen aus einer 18-stelligen Zeichenfolge und dienen in der Eudamed-Datenbank als Schlüssel, welcher den Herstellungsort, die Produktart und den Produktbeschreibungscode wiedergibt.
In den vier weiteren Dokumenten geht es um menschlich lesbare UDI-Formate (human readable interpretation (HRI)). Die Informationen umfassen UDI-DI, Chargennummer, Verfalldatum, Seriennummer und Herstellungsdatum.
Die Europäische Kommission hat am 25. November 2019 das zweite Korrigendum zur EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) veröffentlicht, das vor allem Medizinprodukte der Klasse I betrifft.
Der Zeitplan für diese Produkte wird angepasst. Neu bleiben für die Hersteller von Klasse-I-Produkten weitere vier Jahre, um die Anforderungen der MDR zu erfüllen.
Im Korrigendum 13081/19 finden Sie die deutsche Version ab Seite 25, die englische ab Seite 43.
ICH Q12 Technical and Regulatory Considerations for Pharmaceutical Product Lifecycle Management hat die Stufe 4 des ICH-Prozesses erreicht. Die Richtlinie ergänzt die ICH-Qualitätsrichtlinien Q8 - Q11 und zielt auf die Förderung von Innovation und kontinuierlicher Verbesserung im Pharmasektor ab. Dazu gehören unter anderem:
Vorgestellt werden dazu unter anderem zwei Tools:
ICH Q12 ist eine Leitlinie, die optional eingesetzt werden kann. Die vorgestellten Konzepte und Tools – oder auch Teile davon – lassen sich nach Bedarf für Ihr Unternehmen anpassen. In den Anhängen finden sich Anwendungsbeispiele zum Lifecycle-Management.
Bitte beachten Sie: Das Dokument steht im Einklang mit dem US-Rechtsrahmen oder auch den WHO-Leitlinien. In der EU werden rechtliche Anpassungen erforderlich sein, um die volle Kompatibilität mit ICH Q12 zu erreichen.
Bitte beachten Sie: Am 22. Januar 2020 wurde eine neue Version des Aide-Mémoires veröffentlicht.
Das Aide-Mémoire for GDP inspection of wholesalers compliance with commission delegated regulation (EU) 2016/161 for safety features wurde am 18. November 2019 veröffentlicht. In Form einer Checkliste soll das sechsseitige Dokument Großhändler bei der Einhaltung der entsprechenden GDP- Vorschriften zu Sicherheitsmerkmalen (Delegierten Verordnung (EU) 2016/161) unterstützen.
Gelistet sind Fragen, die während einer Inspektion üblicherweise zu erwarten sind. Auch auf die Dokumente, die zur Einsicht und Prüfung bereit sein sollten, wird verwiesen. Die Fragen reichen von allgemeinen Informationen bis hin zu spezifischen Fragen
In einer Zusatzspalte finden sich Referenzen zu den entsprechenden Textstellen in den Regularien.
Ende Oktober 2019 hat die WHO eine 28-seitige Entwurfsleitlinie zur Datenintegrität von Arzneimitteln veröffentlicht. Geklärt werden darin grundlegende Aspekte, um verlässliche Daten und Informationen bei der Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ein 7-seitiger Anhang liefert zusätzlich Beispiele für die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis.
Im Sinne der Harmonisierung wurde das Dokument so weit wie möglich an bereits bestehende DI- Leitlinien wie z. B. der US FDA, angepasst. Ähnlich wie die FDA beobachtet auch die WHO weiterhin steigende Zahlen bei Datenintegritätsverstößen und nahm dies zum Anlass eine eigene Leitlinie zu diesem Thema zu erarbeiten.
Inhaltlich gesehen wird das Rad in diesem Entwurf zwar nicht neu erfunden, aber eine klare Struktur und Sprache sprechen für das Dokument. Hervorzuheben sind die aufgeführten Beispiele für Qualitätsrisikomanagement und Datenintegritätsbewertungen sowie die zehn Beispiele für gute Dokumentationspraktiken in der Datenintegrität. Es lohnt sich also einen Blick in den Entwurf der WHO zu werfen.
Mit einer finalen Version kann Ende des Jahres gerechnet werden.
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 einen Gesetzesentwurf zum Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU (MPAnpG-EU) veröffentlicht. In Artikel 1 ist das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) enthalten, welches das bestehende Medizinproduktegesetz (MPG) am 26. Mai 2020 ablösen soll und als Referentenentwurf bereits vorliegt.
Das derzeit geltende Medizinproduktegesetz diente der Überführung von EU-Richtlinien in national geltendes Recht. Die neue Medizinprodukteverordnung (MDR) und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) geben den gesetzlichen Rahmen für die EU jedoch bereits vor.
Im Vergleich zum bisherigen Medizinproduktegesetz ist das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) deutlich umfangreicher. Dazu gehört z. B. das Etablieren einer Qualified Person, deren Aufgaben sich von denen des bisherigen Sicherheitsbeauftragten deutlich unterscheiden oder auch die Umsetzung der gestiegenen Anforderungen an klinische Bewertungen und Leistungsbewertungen.
Am 22. Oktober 2019 veröffentlichte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ein überarbeitetes und aktualisiertes Q&A zur Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und der EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostika (IVDR):
Das aktualisierte und überarbeitete Q&A enthält Änderungsvermerke, die es erleichtern, die neuen Informationen direkt zu finden.
Zum Thema Qualitätsanforderungen für Kombinationsprodukte aus Arzneimitteln und Medizinprodukten hat die EMA auch einen 26-seitigen Leitlinienentwurf veröffentlicht. Wann mit einer finalen Version gerechnet werden kann, ist derzeit offen.
Gemäß Angaben der ICH wurde der PDE-Wert für Ethylenglykol wieder auf seinen früheren PDE-Wert von 6,2 mg/Tag und einen Konzentrationsgrenzwert von 620 ppm zurückgesetzt.
Dieser Wert wurde im Oktober 2018 mit der Version ICH Q3C(R7) auf einen PDE-Wert von 3,1 mg/Tag und einen Konzentrationsgrenzwert von 310 ppm geändert. Dem Prozess ging damals ein Fehlerkorrekturverfahren voraus. Im Jahr 2019 erhielt die ICH einen Antrag auf Aussetzung dieser Fehlerkorrektur für Ethylenglykol. Auf Grundlage von Archivdokumenten und eingehenden Literaturrecherchen wurde die Entscheidung von 2018 nun wieder rückgängig gemacht. Die Version Q3C(R7) wurde auf die Q3C(R6)-Version zurückgesetzt.
Die Aktualisierungen dieses Dokumentes überschlagen sich: Am 25. September 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission Version 16 des Dokumentes zu Sicherheitsmerkmalen für Humanarzneimittel.
Erst im Juli wurde Version 15 herausgegeben, davor wurde das Dokument im Mai 2019 aktualisiert.
Neu in Version 16 sind die Fragen 2.23 und 7.20:
Die allgemeinen Grundlagen zu Qualifizierung und Validierung wurden in Folge der Überarbeitung des Annex 15 (EU-GMP-Leitfaden) neu strukturiert und überarbeitet. Das Dokument konzentriert sich, im Gegensatz zur Vorgängerversion, ausschließlich auf grundlegende Anforderungen und bildet den derzeitigen Stand der Technik ab. Das überarbeitete AiM hat einen deutlich geringeren Umfang als zuvor, da die ZLG einzelne Themenbereiche neu in Einzeldokumenten beschreibt. Dazu gehören z. B. das AiM zur Prozessvalidierung oder das AIM zur analytischen Validierung und Methodentransfer.
Ein am 28. August 2019 veröffentlichtes Q&A der European Medicines Agency (EMA) klärt, wann Ausnahmen von Chargen-Wiederholungsprüfungen bei importierten Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMPs) zulässig sind.
Vier Fragen mit den entsprechenden Antworten klären
Seit dem 15. Juli 2019, spricht die US FDA allen 28 Mitgliedstaaten der EU die Fähigkeit aus, GMP-Inspektionen auf einem Niveau durchzuführen, das dem der USA entspricht. Die zuständigen Behörden in den USA und der EU müssen nun keine eigenen Inspektionen der Herstellungsstätten mehr durchführen, sondern können sich auf verlässliche Inspektionsergebnisse der jeweils anderen Seite stützen.
Zu den Kernpunkten des MRAs hat die EMA ein Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht, das fortlaufend aktualisiert wird.
Es geht z. B. auf Inspektionen außerhalb der EU und den USA, auf amerikanische Kombinationsprodukte, die in der EU Medizinprodukte sind sowie die Einfuhrkontrolle nach Import ein.
Als Reaktion auf die Änderungen im Europäischen Arzneibuch, hat die WHO einen 10-seitigen Leitlinienentwurf zum Thema WFI-Erzeugung ohne Destillation veröffentlicht. Es soll die Leitlinie WHO Good Manufacturing Practices: Water for Pharmaceutical Use ersetzen. Ein Veröffentlichungsdatum einer finale Version ist derzeit nicht bekannt.
Dieses Q&A-Dokument stellt dar, wie Unternehmen mit OOS-Chargen von zugelassenen zell- oder gewebebasierten Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMPs) umgehen sollten. Das zweiseitige Dokument dürfte für alle Hersteller, Importeure oder Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines ATMPs interessant sein. Sechs Fragen- und Antworten-Paare erklären einen möglichen Weg zum Umgang mit solchen Out-of-Specification (OOS)-Chargen, die bereits eine Marktzulassung erhalten haben.
Antworten werden z. B. auf folgende Fragen gegeben:
Mit der Veröffentlichung des 53. Technischen Reports Nr. 1019 (TRS) der WHO wurden für den Bereich „Quality Assurance – GMP” zwei überarbeitete Leitlinien final angenommen und zur Anwendung empfohlen:
Appendix 1: Validation of heating, ventilation and air-conditioning systems
Appendix 2: Validation of water systems for pharmaceutical use
Appendix 3: Cleaning validation
Appendix 4: Analytical procedure validation
Appendix 5: Validation of computerized systems
Appendix 6: Guidelines on qualification
Appendix 7: Non-sterile process validation
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat im März 2019 die 25-seitige finale Version der Leitlinie Sterilisation von Arzneimitteln, Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Primärbehältnissen veröffentlicht. Die Guideline ist seit 1. Oktober 2019 in Kraft.
Erläutert wird die Auswahl geeigneter Sterilisationsmethoden für sterile Produkte. Die Bedeutung der Sterilisation im Endbehältnis, gemäß den in der Ph.Eur. beschriebenen Referenzbedingungen, wird als bevorzugte Methode hervorgehoben. Es werden aber auch alternative Verfahren diskutiert, wie der Einsatz von Sterilfiltration oder einer aseptischen Verarbeitung (allein oder in Kombination mit einer zusätzlichen Hitzesterilisation nach der sterilen Verarbeitung). Für den Einsatz dieser Alternativmethoden wird eine wissenschaftlich fundierte Begründung erwartet, die entsprechend dokumentiert sein soll. Das Dokument umfasst die
Die optimale Auswahl eines geeigneten Sterilisationsverfahrens wird durch Entscheidungsbäume unterstützt. Für neue Produkte beschreibt das Dokument einen angemessenen Entscheidungsprozess und die Anforderungen, die für den Zulassungsantrag (oder einen Antrag auf Änderung) eines neuen oder geänderten Arzneimittels erforderlich sind. Im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses stehen die Risikobewertung und die Risikoakzeptanz im Gesamtkontext des Qualitäts-Risikomanagements.
Zum 22. März 2019 hat die ICH eine revidierte Version der Guideline for Elemental Impurities Q3D (R1) veröffentlicht. Grund für die Revision ist eine Anpassung des PDE-Wertes für Cadmium durch Inhalation.
Cadmium ist nun mit einem neuen Inhalations-PDE-Wert von 3,4 µg/Tag gelistet. Der ursprüngliche Wert, der im Jahr 2014 veröffentlicht wurde, lag bei 1.7 µg/Tag. Er stimmte nicht mit den ebenfalls angegebenen oralen und parenteralen PDE-Berechnungen überein, da offensichtlich ein modifizierender Faktor nicht berücksichtigt wurde. Nach einer öffentlichen Konsultation im Mai 2018, wurde der Wert neu festgelegt und korrigiert.
Die Leitlinien unterstützen eine risikobasierte Klassifizierung von GMP-Mängeln aus Inspektionen und sollen zu einer größeren Einheitlichkeit zwischen Inspektoraten führen. Der Anwendungsbereich soll zukünftig auch auf Mängel der Guten Vertriebspraxis (GDP) ausgedehnt werden.
Die Leitlinien sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Bitte beachten Sie: Am 1. Januar2020 erfolgte eine erneute Revision des HMG.
Am 1. Januar 2019 trat das revidierte Schweizer Heilmittelgesetz (HMG 2) sowie Anpassungen in den Ausführungsverordnungen (Revision Heilmittelverordnungen IV) in Kraft. Aufgrund der zahlreichen Änderungen im Gesetz wurde das Verordnungsrecht für Arzneimittel einer Totalrevision unterzogen (VAM; SR 812.212.21).
Mit der Revision des HMGs und den Anpassungen in den Verordnungen sollen eine
Bitte beachten Sie: Am 1. Januar 2020 erfolgte eine erneute Revision der AMBV.
Die Totalrevision der Arzneimittelverordnung erfolgte inklusive einer Totalrevision der AMBV (AMBV; SR 812.212.1). Die Gesetzesänderungen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Medicrime-Konvention sowie die Bestimmungen der revidierten Arzneimittel-Bewilligungsverordnung sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Ziel der Revision ist eine Erhöhung der Arzneimittelsicherheit in der Schweiz. Ausgenommen von der Umsetzung der Medicrime-Konvention ist das Anbringen von Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen auf Arzneimittelverpackungen. Dieser Vorgang ist in der Schweiz „freiwillig“, in der EU hingegen gesetzlich vorgeschrieben. Die genehmigten Änderungen verbessern unter anderem die Kontrolle und die Rückverfolgbarkeit der Medikamente in der Lieferkette.
Sabine Rabus
GMP-Verlag Peither AG, Schopfheim
E-Mail: sabine.rabus@gmp-verlag.de
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