Auszug aus der SOP 400 „Datenintegrität und Data Governance“
a) Anforderungen an Originaldaten:
b) Anforderungen an Originalgetreue Kopien - Eins-zu-Eins-Kopien
In Fällen, in denen Originaldokumente
ist es erforderlich, Eins-zu-Eins-Kopien zu erzeugen. Solche Originalgetreuen Kopien können analog (z. B. als Fotokopien, Mikroform, Mikrofilm, -fiche) oder digital (z. B. im PDF/A-Format) erzeugt werden.
In beiden Fällen muss die Eins-zu-Eins-Kopie folgende Bedingungen erfüllen:
Voraussetzungen für die Erstellung elektronischer Kopien ist, dass die Hard- und Software, mit der die Kopien erzeugt werden, qualifiziert bzw. validiert ist (siehe SOP-517 „Life-Cycle computergestützter Systeme“), und die Zugriffsrechte geregelt und dokumentiert sind (siehe SOP-519 „Computersicherheit und Zugangskonzept“).
Die Prüfung des korrekten Kopierergebnisses (Qualitätskontrolle) erfolgt auf Grundlage einer Risikobetrachtung (siehe SOP-103 „Qualitätsrisikomanagement“). Der Prüfungsumfang ist wie folgt festgelegt:
Risikoklasse |
Art |
Eigenschaften |
Qualitätskontrolle |
1 |
Normalpapier (DINA4, 80g, s/w) |
keine Bilder, keine Sonderzeichen im Text |
Die ersten 20 Seiten 100%, danach 1% |
2 |
Normalpapier (DINA4, 80g, mehrfarbig) |
Bilder und Grafiken, Sonderzeichen/Formeln im Text |
Die ersten 20 Seiten 100%, danach 10% |
3 |
Durchschreibpapier oder Normalpapier |
schwaches Schriftbild, viele Grautöne, eingeklebte Belege, Rückseiten für handschriftliche Kommentare verwendet |
100% |
Die Einzelheiten der Digitalisierung, einschließlich vorgeschriebener Scan-Parameter, sowie die Erzeugung von originalgetreuen Kopien elektronischer Dateien regelt SOP-445 „Digitalisierung und elektronische Kopien“.
In welchem Umfang muss die Übereinstimmung des Originals mit der erzeugten Eins-zu-Eins-Kopie stattfinden? Muss jede Seite, jedes Blatt überprüft und bestätigt werden? Hierfür gibt es keine verbindliche Vorschrift. Da Dokumente sehr unterschiedlich aussehen können, kann diese Frage auch nur mit Hilfe einer Risikobetrachtung beantwortet werden. Um auch beim reduzierten Prüfumfang systematische Fehler sofort erkennen zu können, werden bei Maas & Peither Pharma GmbH in jedem Falle die ersten 20 kopierten oder digitalisierten Seiten komplett überprüft.
Derzeit werden bei Maas & Peither Pharma GmbH keine elektronischen Signaturen verwendet. Sofern in einer Firma elektronische Signaturen verwendet werden, wird die Qualitätskontrolle digital erzeugter Kopien – konsequenterweise – ebenfalls mit elektronischer Signatur bestätigt.
Die korrekte Handhabung von GxP-relevanten Daten und Informationen („Good Data Management“, Gute Datenmanagement Praxis) ist Voraussetzung für jegliches Qualitätssystem, für alltägliche betriebliche Entscheidungen genauso, wie für Zulassungsdokumente.
Diese SOP legt fest
Bestandteil der SOP-Sammlung für die Pharmaindustrie
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