Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 15.D.7
Es dürfen weder Entwurfsversionen noch Vorgängerversionen zum Arbeiten verwendet werden. Ebenso wenig sind einzelne Seiten aus SOPs oder gar selbst erstellte Kurzfassungen als „Merkzettel“ erlaubt.
Das bedeutet, dass in „glaubhafter Nähe“ zum Arbeitsplatz entweder eine aktuelle, gedruckte SOP-Version oder Zugriff auf das elektronische SOP-System vorhanden sein muss. Papier-SOPs müssen zwar nicht an jeden einzelnen Mitarbeiter in einem Bereich verteilt werden, sondern eine gemeinsame Nutzung ist möglich – aber es muss sichergestellt sein, dass jeder Mitarbeiter den Standort der SOPs kennt und tatsächlich Zugriff hat. Analog gilt für elektronische SOP-Systeme, dass jeder betroffene Mitarbeiter Leseberechtigung für die ihn betreffenden SOPs haben muss.
Mit dem Vorhandensein am Arbeitsplatz beginnt nun der eigentlich „vitale“ Abschnitt im Lebenszyklus einer Arbeitsanweisung: die Anwendung.
Dabei wird der Inhalt der Arbeitsanweisungen – je nach Thema – durchaus unterschiedlich „gelebt“:
Eine weitere Anwendungsfunktion von SOPs ist der Einsatz als Schulungsgrundlage. Voraussetzungen für die korrekte Anwendung von SOPs im Arbeitsalltag sind qualifizierte, motivierte Mitarbeiter und erfolgreich durchgeführte, verständliche Schulungsmaßnahmen.
In Abbildung 15.D-7 sind Voraussetzungen für die GMP-konforme Anwendung von Arbeitsanweisungen aufgeführt. Die Zusammenhänge sind in Abbildung 15.D-8 als Wissenstreppe dargestellt.
Abbildung 15.D-7 Voraussetzungen für die GMP-konforme Anwendung von Arbeitsanweisungen
Abbildung 15.D-8 Umsetzung von SOPs und notwendige Voraussetzungen
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