Ein Auszug aus der SOP-205-02 Umgang mit Proben, Reagenzien und Referenzstandards im Labor, Kapitel 6.2
Arzneibuchstandards werden durch den Chemikalienbeauftragten von der herausgebenden Stelle bezogen und bedürfen keiner weiteren Charakterisierung vor ihrer Verwendung. Sie werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet:
Für alle weiteren Referenzstandards gelten die nachfolgenden Vorgaben:
Der zuständige Laborleiter beauftragt den Chemikalienbeauftragten mit der Beschaffung aus einer der nachfolgend genannten Quellen:
Sofern die Standards nicht bei Maas & Peither Pharma GmbH selbst hergestellt werden, ist der Lieferant gemäß SOP-102 „Lieferantenmanagement“ zu qualifizieren. Bei der Beschaffung ist sicherzustellen, dass die Standards eine für den vorgesehenen Verwendungszweck ausreichende Reinheit aufweisen; für Gehaltsstandards ist eine Reinheit ≥ 98 % anzustreben. Werden Referenzstandards bei Maas & Peither Pharma GmbH hergestellt, so ist die Herstellung angemessen zu dokumentieren. Stammen die Referenzstandards aus externen Quellen, so sind bei der Bestellung ausreichende Informationen zur Herstellung (Syntheseweg, Reinigung) anzufordern und aufzubewahren.
Die Angaben zu Synthese und Reinigung von Referenzsubstanzen sind notwendig, da sie Informationen zu den möglicherweise enthaltenen Verunreinigungen liefern. Diese Informationen sind erforderlich, um adäquate Prüfungen zur Charakterisierung festlegen zu können.
Die Laborleitung definiert und beschreibt die zur Charakterisierung des Referenzstandards vorgesehenen Prüfungen einschließlich der jeweiligen Akzeptanzkriterien vorab in einem Untersuchungsplan. Dabei gibt sie auch an, welche der Prüfungen inhouse bei Maas & Peither Pharma GmbH selbst und welche durch ein qualifiziertes Auftragslabor durchgeführt werden. Die Leitung der Qualitätskontrolle genehmigt den Untersuchungsplan. Das Ausmaß der Charakterisierung richtet sich dabei nach dem vorgesehenen und im Untersuchungsplan entsprechend anzugebenden Verwendungszweck des Referenzstandards. Hierbei gelten
Die Arbeiten zur Charakterisierung sind in Übereinstimmung mit dem genehmigten Untersuchungsplan GMP-konform durchzuführen und entsprechend den Vorgaben der SOP-403 „Protokollführung, Logbücher und Laborjournale“ zu dokumentieren.
Tabelle 1
Charakterisierung von Primärstandards |
|||
Charakterisierung mittels |
Primärstandard zur Bestimmung von |
||
Identität |
Gehalt |
Verunreinigungen |
|
Strukturaufklärung* |
x |
x |
x |
Gehaltsbestimmung |
x |
x |
x |
Gehaltsbestimmung mit zweiter unabhängiger Methode (Plausibilitätsprüfung) |
- |
x |
- |
Stabilitätsprüfung** |
x |
x |
x |
* an der ersten Charge, üblicherweise mittels einer Auswahl folgender Methoden: NMR, IR, MS, Elementaranalyse; wissenschaftlich begründet können andere oder zusätzliche Methoden verwendet werden
** sofern nicht bereits entsprechende Informationen vorliegen, siehe Kapitel 6.2.5.
Tabelle 2
Charakterisierung von Sekundärstandards |
|||
Charakterisierung mittels |
Sekundärstandard zur Bestimmung von |
||
Identität |
Gehalt |
Verunreinigungen |
|
Identitätsprüfung |
x |
x |
x |
Gehaltsbestimmung |
- |
x |
x |
Die Laborleitung fasst die im Rahmen der Charakterisierung eines Referenzstandards erhaltenen Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht zusammen. Sie bewertet die Ergebnisse gegen die im Untersuchungsplan definierten Akzeptanzkriterien dahingehend, ob der Referenzstandard zur Verwendung freigegeben werden kann. Die Laborleitung gibt im Untersuchungsbericht außerdem die konkreten Lagerbedingungen und die Verwendbarkeitsdauer an. Im Falle von Sekundärstandards ist außerdem anzugeben, welcher Primärstandard als Referenz verwendet wurde. Die Leitung der Qualitätskontrolle genehmigt den Untersuchungsbericht und gibt damit den Referenzstandard zur Verwendung frei.
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