Unabhängig davon, ob Sie die regulatorisch geforderten PDE-Gutachten selbst erstellen oder durch externe Toxikologen erstellen lassen, sollten Sie die Antworten auf diese beiden Fragen kennen: Was muss ein PDE-Gutachten enthalten? Und worauf achten GMP-Inspektor*innen?
Die folgende Übersicht zeigt, welche konkreten Anforderungen nationale und internationale behördliche Dokumente an die Ermittlung von PDE-Werten und an PDE-Gutachten stellen.
(Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities, EMA/CHMP/ CVMP/ SWP/169430/2012, 2014)

Abbildung 1 Beispiel für eine Übersichtsseite im PDE-Gutachten (Quelle: EMA-PDE-Guideline)
(Formular 071201_F01_02, optionale Berichtsvorlage)
Vermeidung von Kreuzkontamination
Wissensbasierte toxikologische Bewertung der verwendeten wirksamen Substanzen:
Mindestens folgende Informationen sollten aktuell und leicht verfügbar sein:
Hinweis: Health Based Exposure Limit (HBEL) ist der gesundheitsbezogene Grenzwert, der als PDE-Wert anzugeben ist.
Ein HBEL-Bewertungsbericht sollte enthalten:
Die in der Zusammenfassung festgehaltenen Schlussfolgerungen sollten aus spezifischen Inhalten im Dokument abgeleitet sein. Ohne eindeutige Begründung dürfen keine Inhalte ausgeschlossen werden.
Gibt es eine plausible Erklärung, warum die verwendete Suche als am besten geeignet angesehen wurde?
Berücksichtigt der Bericht die durch die Suche gefundenen Daten? Werden auch die gesuchten Aspekte, zu denen keine produktbezogenen Informationen gefunden wurden, erfasst, z. B. Karzinogenität?
Normalerweise wird der niedrigste ermittelte PDE-Wert verwendet. Wenn nicht, sollte dies begründet werden. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, sollten Sie eine Expertenmeinung einholen, falls die Kontrolle des Produkts in Mehrzweckanlagen ein hohes Risiko darstellt.
Eine Begründung für die Auswahl der Sicherheitsfaktoren, die für die PDE-Berechnung genutzt werden, sollte dokumentiert werden. Es sollte eine Erklärung für die Auswirkung von verschiedenen Verabreichungswegen (von potenziell kontaminierten Produkten) und von Tierarzneimitteln, jegliche Empfindlichkeit bestimmter Spezies, auf den PDE-Wert gegeben werden.
Ein Lebenslauf sollte die Qualifikationen des Gutachters belegen (typischerweise ein Abschluss in Pharmazie, Pharmakologie oder anderen relevanten pharmazeutischen Wissenschaften), einen Hintergrund in Toxikologie mit angemessener vorheriger Erfahrung in der Bestimmung von gesundheitsbezogenen Expositionsabschätzungen wie z. B.:
Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities, EMA/ CHMP/ CVMP/ SWP/ 169430/ 2012, 2014 – GMP-BERATER, Kapitel H.3.3.7
Aide Mémoire 07120104 der ZLG: Überwachung von Arzneimittelherstellern (Formular 071201_F01_02, optionale Berichtsvorlage, 2019), GMP-BERATER Kapitel D.4
Aide Mémoire 07123001 der ZLG: Inspektion der Reinigungsvalidierung und –verifizierung (2023), GMP-BERATER, Kapitel D.11
PIC/S Aide-memoire for Inspection of Health Based Exposure Limit (HBEL) Assessments and Use in Quality Risk Management (PI 052-1, 2020), https://picscheme.org/users_uploads/news_news_documents/5ef0b5df2ee1a.pdf
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