Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 1.C Aufgaben der Qualitätssicherung
Die gegenüber dem 21 CFR 211 viel später veröffentlichte FDA-Leitlinie Quality Systems Approach to Pharmaceutical cGMP Regulations differenziert hingegen und beschreibt die organisatorische Unterteilung in Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung als „momentane Praxis in der Industrie“ und damit als aktuellen Stand.
Es gibt also keine allgemein gültige, für alle Unternehmen verbindliche Organisationsform und Festlegung der Verantwortlichkeiten. Daraus ergibt sich die Herausforderung und gleichzeitig die Chance, dies für das jeweilige Unternehmen optimal zu gestalten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Aufgabenabgrenzung zwischen Qualitätssicherung (QS) und Qualitätskontrolle (QK).
Die momentane Praxis in der Industrie unterscheidet im Allgemeinen zwischen den Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben der Qualitätskontrolle (QK) und der Qualitätssicherung (QS). Einen Anhaltspunkt hierzu bietet die FDA-Leitlinie für die Industrie Quality Systems Approach to Pharmaceutical cGMP Regulations. Hier werden die Verantwortlichkeiten wie folgt aufgeteilt:
Qualitätskontrolle:
Qualitätssicherung:
Dazu werden mit Blick auf die im 21 CFR 211 benannte Qualitätskontrolleinheit (QCU) folgende Verantwortlichkeiten der Qualitätseinheit (QU) zugeschrieben, die sinngemäß dem Verantwortungsbereich der Qualitätssicherung entsprechen:
Diese noch grobe Orientierung muss für die tatsächliche Umsetzung in der betrieblichen Praxis weiter verfeinert werden. Vor allem muss gewährleistet sein, dass es nicht zu Definitionslücken oder Redundanzen kommt, die ineffizient und kontraproduktiv sein können.
Die grundsätzlichen Unterschiede in der üblichen Aufteilung der Verantwortlichkeiten sind in der nachfolgenden Abbildung zusammengefasst.
Allgemeine Aspekte im Vergleich von Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Die Qualitätssicherung wirkt im Wesen vor allem prozessorientiert. Sie ist dazu im Auftrag der Geschäftsführung verantwortlich für die Einführung und Aufrechterhaltung eines robusten Qualitätsmanagementsystems. Dessen Effektivität aufzuzeigen ist ein wichtiger Teil des Aufgabengebietes. Die Prozessorientierung und der eher systematische Fokus sorgen dafür, sicherzustellen, dass das Produkt und die Stufen der Prozesskette – von den Ausgangsstoffen über die Zwischenprodukte zum Endprodukt – die Anforderungen erfüllen werden. Um diese Zukunftsausrichtung zu unterstützen, sind regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen und ggf. Korrekturen oder Anpassungen unter Verantwortung der Qualitätssicherung erforderlich. Daneben wird klassisch die Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Verfahren sowie die der regulatorischen Anforderungen inkl. Änderungen überwacht – sowohl intern als auch im Zusammenspiel mit Auftragspartnern, z. B. Auftragsherstellern. Im Kern gilt es, Fehler und Abweichungen zu vermeiden. Die Verantwortung der Qualitätssicherung ist daher prospektiver Natur.
Auf der anderen Seite ist die Qualitätskontrolle eher produktorientiert. Dies zeigt sich in der Verantwortung für die Überprüfung des Produktes oder der einzelnen Komponenten oder Zwischenprodukte, dem Nachweis der Erfüllung der Vorgaben inkl. der statistischen Prozesskontrolle. Dazu gehören auch die entsprechenden analytischen Technologien und Methoden, deren Entwicklung, Validierung und fortlaufende Bewertung. Während die Qualitätssicherung das systematische Vermeiden von Abweichungen im Fokus hat, geht es für die Qualitätskontrolle dem Wesen nach eher um die Entdeckung von Fehlern und Abweichungen. Die Verantwortlichkeit der Qualitätskontrolle ist daher eher retrospektiver Natur.
Das Zusammenwirken von Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, aber auch den anderen Fachbereichen, z. B. Herstellung, ermöglicht das wirksame Qualitätsmanagement und sichert damit die erforderliche Produktqualität für den Patienten. Die komplementäre Zusammenarbeit findet sich häufig auch in der Organisationsform wieder, in der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in einer Qualitätseinheit fungieren.
Es besteht keine Verpflichtung, die Aufgaben einer Qualitätsfunktion in zwei unabhängige Abteilungen "Qualitätskontrolle" und "Qualitätssicherung" zu unterteilen. Je nach Größe und Struktur eines Unternehmens kann dies aber sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Verantwortlichkeiten von Leitung der Herstellung, Leitung der Qualitätskontrolle und Leitung der Qualitätssicherung eindeutig definiert und abgegrenzt werden.
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